Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0151, 28.02.2024
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1
Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse rückwirkend ab 19. Februar 2024 bis 5. April 2024 folgende Verkehrsvorschrift:
Talstrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
zwischen der Börsenstrasse und der Kurt-Guggenheim-Strasse.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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