Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0152, 28.02.2024
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1
Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannte Strasse etappenweise ab etwa 4. März 2024 bis 12. April 2024 folgende Verkehrsvorschrift:
Kirchgasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Velos und Mofas:
von der Strasse Limmatquai nach der Oberdorfstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
---|---|
Kontakt | Dienstabteilung Verkehr |
Rechtsverbindliche Version | |
Anhang |