Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0175, 06.03.2024
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 3
Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannte Strasse ab 4. März 2024 bis etwa Ende Mai 2024 folgende Verkehrsvorschriften:
Im Rossweidli
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen Zubringerdienst gestattet:
zwischen der Strasse Im Hagacker und dem Borrweg, gemäss örtlicher Signalisation.
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Strasse Borrweg nach der Strasse Im Hagacker.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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