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Gleichstellung von Menschen mit Behinderung: Erster Massnahmenplan abgeschlossen

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat den Schlussbericht zum ersten Massnahmenplan für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zur Kenntnis genommen. Die meisten Massnahmen konnten erfolgreich umgesetzt werden. Um den weiteren Handlungsbedarf anzugehen, wird ein zweiter Massnahmenplan erarbeitet.

13. September 2023

Im April 2020 hat der Stadtrat den ersten Massnahmenplan für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Dieser Massnahmenplan 2020–2022 umfasste 56 Massnahmen in fünf Handlungsfeldern: Barrierefreier Zugang zu Information und Kommunikation, hindernisfreie Gebäude und Anlagen, hindernisfreie Dienstleistungen, die Stadt als Arbeitgeberin sowie Sensibilisierung, Information und Koordination (Medienmitteilung vom 29. April 2020).

Der Stadtrat hat den Schlussbericht zum Massnahmenplan 2020–2022 zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt den Stand der Umsetzung. 29 Massnahmen oder Massnahmenpakete wurden erfolgreich umgesetzt. 12 Massnahmen oder Massnahmenpakete wurden gestartet und sind auf Kurs. 5 Massnahmen konnten – pandemiebedingt oder aus Ressourcengründen – nicht umgesetzt werden. Zu den erzielten Fortschritten gehören unter anderem:

  • Die interne Sensibilisierung für die digitale Barrierefreiheit konnte verbessert werden, insbesondere, was die städtischen Online-Services betrifft.
  • Ein Innovationsprojekt gab Aufschluss über die Orientierung von blinden Menschen im öffentlichen Raum und darüber, wie sie mit digitalen Lösungen noch besser unterstützt werden können (Pilotprojekt mit MyWayPro auf dem Friedhof Sihlfeld).
  • Kulturveranstaltungen der Stadt werden für mehr Zielgruppen zugänglich. Das Helmhaus hat eine Ausstellung dafür genutzt, auszuprobieren, was geht (Informationen zur Barrierefreiheit im Helmhaus).
  • In einem internen Pilotprojekt werden neue Wege erprobt, wie noch mehr Mitarbeitende nach einer Erkrankung oder einem Unfall zurück in den Arbeitsprozess finden.

Massnahmenplan 2023–2026

Die Ergebnisse des ersten Massnahmenplans zeigen, dass in allen Handlungsfeldern weiterhin Verbesserungsbedarf besteht. Der Stadtrat beauftragt deshalb das Präsidialdepartement, den Massnahmenplan 2023–2026 zu erstellen. Die Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung erarbeiten diesen – wie den ersten Massnahmenplan – in enger Zusammenarbeit mit den Departementen und Dienstabteilungen.

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