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Statuten und Geschäftsordnung

Der Elternrat beachtet die Grenzen der Elternmitwirkung gemäss Art. 3 des Reglements über die allgemeine Elternmitwirkung an den Volksschulen der Stadt Zürich:

  • Den Elterngremien stehen keine Aufsichts- und Kontrollfunktionen gegenüber Behörden, Schulleitungen und weiterem Schulpersonal zu.
  • Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen Entscheidungen ist die allgemeine Elternmitwirkung ausgeschlossen.
  • Die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülerinnen und Schülern ist nicht Aufgabe der Elterngremien.

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