Arbeitsmarktstipendien
Arbeitsmarktstipendien können Ihnen helfen, beruflich fit zu bleiben oder zu werden. Die Stadt Zürich unterstützt ihre Einwohner*innen mit Beiträgen an die Weiterbildung, wenn ihnen die Weiterbildung dabei hilft, ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu sichern und zu verbessern.
Wer kann Arbeitsmarktstipendien beantragen?
Mit Arbeitsmarktstipendien werden Personen unterstützt, die für den Arbeitsmarkt ungenügend qualifiziert sind und denen eine Weiterbildung helfen kann, ihre Stelle zu behalten oder eine Stelle zu finden. Auch für die weitere berufliche Qualifizierung und Entwicklung sind Beiträge möglich. Arbeitsmarktstipendien richten sich vor allem an Personen
- die über keinen schweizerischen Berufsabschluss verfügen,
- die nach dem Berufsabschluss keine höhere Ausbildung absolviert haben,
- die im Arbeitsmarkt trotz einer höheren Ausbildung Schwierigkeiten haben.
Für Arbeitsmarktstipendien müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen bei Beginn der Weiterbildung seit 2 Jahren ununterbrochen in der Stadt Zürich.
- Sie sind arbeitsfähig und haben das Rentenalter noch nicht erreicht.
- Sie verfügen über 5 Jahre Erwerbserfahrung.
- Ihr letzter Ausbildungsabschluss liegt 3 Jahre zurück.
- Sie können Ihre Weiterbildung nicht selbst finanzieren.
Ob Sie Arbeitsmarktstipendien erhalten und wie hoch der Beitrag der Stadt ist, hängt von Ihrem Einkommen und von Ihrer Haushaltssituation ab. Je nach den Verhältnissen übernimmt die Stadt alle Weiterbildungskosten, oder Sie müssen einen Teil selbst zahlen. Wer finanziell gut dasteht, übernimmt die Weiterbildungskosten selbst.
Der Beitragsrechner Arbeitsmarktstipendien gibt Ihnen eine unverbindliche Einschätzung: Lohnt sich ein Gesuch? Mit wie viel Arbeitsmarktstipeniden können Sie rechnen?
Weiterbildung nützt auch Arbeitgebenden. Haben Sie abgeklärt, welche finanzielle oder zeitliche Unterstützung Sie von Ihrem Betrieb erhalten können? Arbeitsmarktstipendien ersetzen nicht die Beteiligung von Arbeitgebenden. Gleiches gilt für Leistungen aus Fonds Gesamtarbeitsverträgen.
Wenn Sie beim RAV oder bei der IV-Stelle angemeldet sind, müssen Sie zuerst abklären, ob die Arbeitslosen- oder die Invalidenversicherung für Ihre Weiterbildung aufkommt. Arbeitsmarktstipendien ersetzen keine Leistungen der Sozialversicherungen.
Klären Sie mit Ihrem Sozialzentrum oder mit der Asylorganisation ab, ob Sie für Ihre Weiterbildung Arbeitsmarkstipendien beantragen sollen.
Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Welche Weiterbildungen werden unterstützt?
Eine Weiterbildung muss gemäss Gesetz notwendig, zweckmässig und vertretbar sein. Die Weiterbildung muss zu Ihrer Situation (Aus- und Weiterbildung, Lebenslauf) und Ihrer Stellung auf dem Arbeitsmarkt passen. Sie muss Ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten und verbessern können. Das wird individuell geprüft. Es gibt keine Listen von Weiterbildungen, die immer unterstützt werden.
Im Gesuch müssen Sie erklären, warum Sie eine Weiterbildung brauchen und wie sich damit Ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Sie können dafür auch Berichte oder Empfehlungen von Beratungsstellen oder Arbeitgebenden usw. mit dem Gesuch einreichen.
Lassen Sie sich beraten. Beratungen im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktfähigkeit und Arbeitsmarktstipendien sind kostenlos.
Beispiele für Arbeitsmarktstipendien
Arbeitsmarktstipendien können Sie zum Beispiel in folgenden Situationen beantragen. Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Arbeitsmarktstipendien gibt es für die Erweiterung und Vertiefung von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten wie z. B.:
- Grund- und Aufbaukurse oder Abschlüsse diverser Branchen und Berufe z. B. in der Gastronomie, in Bau, Reinigung und Gebäudepflege, in der Logistik (auch Staplerkurs, Fahrausweis für Lastwagen), Handelsschule, kaufmännische Sachbearbeitungskurse usw.
- Sprach- und Informatikkurse, mit oder ohne Zertifikat
- Seminare, Kurse und Lehrgänge zu methodischen Fähigkeiten wie Projektmanagement, Präsentationstechnik usw.
- Nachdiplom- und Hochschulweiterbildungen (Certificate of Advanced Studies CAS, Diploma of Advanced Studies DAS, Master of Advanced Studies MAS)
Suchen Sie einen beruflichen Neuanfang? Kann Sie diese Umschulung auf dem Weg zu einem neuen Beruf unterstützen? Haben Sie damit Chancen auf dem Arbeitsmarkt? Lassen Sie sich von uns beraten.
Hilft Ihnen eine Weiterbildung für den beruflichen Wiedereinstieg, z. B. nach einer längeren Familienzeit? Lassen Sie sich von uns dazu beraten.
- Die Stadt Zürich unterstützt Kurse in Grundkompetenzen wie Deutsch, Alltagsmathematik, Anwenderkenntnisse für Computer und Mobilgeräte usw.
- Online-Angebote zum Selbstlernen finden Sie in den Zürcher Lernstuben
- Arbeitsmarktstipendien gibt es auch für Kurse und Seminare zu persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen, z. B. Planung und Organisation, Konfliktfähigkeit usw.
- Die Integrationsförderung der Stadt Zürich kennt die Deutschkurse in der Stadt Zürich. Sie hilft Ihnen, den richtigen Deutschkurs zu finden, und kann Sie beraten. Verschiedene Kurse sind durch die Stadt subventioniert und deshalb kostengünstig.
- Wenn Sie in der Stadt Zürich wohnen und eine KulturLegi haben, werden Ihnen die Kosten eines subventionierten Kurses vollständig zurückerstattet, wenn Sie mindestens 70 Prozent der Lektionen besuchen.
- Deutschkurse werden nur über Arbeitsmarktstipendien finanziert, wenn der Besuch eines nicht-subventionierten Kurses die bestmögliche Lösung ist oder wenn Sie kein Anrecht auf eine KulturLegi haben.
Haben Sie nach der obligatorischen Schule (Volksschule, Grundschule) noch keine Ausbildung in der Schweiz abgeschlossen? Die Stadt Zürich fördert den ersten Berufsabschluss für Erwachsene mit Arbeitsmarktstipendien.
Wichtiger Hinweis
Beachten Sie: Für eidgenössische Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Berufsprüfungen/Fachausweise, höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen) können Sie keine Arbeitsmarktstipendien beanspruchen. Sie gelten als Ausbildungen und werden über das System der Ausbildungsbeiträge unterstützt.
Welche Kosten übernimmt die Stadt Zürich?
Arbeitsmarktstipendien gibt es für die direkten Kosten der Weiterbildung wie Kurs- oder Lehrgangskosten, Lehrmittel, Anmelde- und Prüfungsgebühren. Fahrkosten an den Bildungsort werden nur anerkannt, wenn dieser ausserhalb des Kantons Zürich liegt.
Zusätzliche Beiträge sind möglich für die Kinderbetreuung und den Lohn-/Einkommensausfall aufgrund der Weiterbildung.
Benötigen Sie während der Weiterbildung eine bezahlte Betreuung für Ihre Kinder?
Die Stadt kann die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen, wenn Ihre Weiterbildung am Abend und/oder am Wochenende stattfindet und wenn Sie keine private Betreuungsmöglichkeit (Familie, Nachbar*innen) haben. Zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend sind oder wenn Ihr*e Partner*in Schicht arbeitet.
Müssen Sie für die Weiterbildung Ihre berufliche Tätigkeit reduzieren und haben darum weniger Lohn oder Einkommen?
Für Ihren Lohn- oder Einkommensausfall können Sie Bildungserwerbsatz erhalten, wenn Sie an mindestens 10 Tagen innerhalb von 12 Monaten nicht arbeiten können. Wenn Sie selbstständig sind, muss die Weiterbildung zusätzlich zu einer Umsatzeinbusse von mindestens 20 Prozent führen.
Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Wie können Sie Arbeitsmarktstipendien beantragen?
Ihr Gesuch können Sie über die städtischen Online-Services «Mein Konto» einreichen.
Planen Sie, innerhalb von 12 Monaten mehrere Kurse zu besuchen? Dann können Sie diese zusammen in einem Gesuch einreichen.
Für die Bearbeitung Ihres Gesuchs benötigen wir
- Ihren aktuellen Lebenslauf mit Angaben zu Bildung und Beruf,
- Angaben und Unterlagen zur geplanten Weiterbildung,
- Angaben und Unterlagen zu Ihrer finanziellen Situation.
Bevor Sie das Gesuch abschliessen und einreichen, wird Ihnen angezeigt, welche Unterlagen Sie hochladen müssen.
Wichtig: Das Gesuch muss vor dem ersten Tag der Weiterbildung eingereicht werden. Sie erhalten keine Beiträge, wenn Sie diese Frist verpassen. Reichen Sie Ihr Gesuch daher rechtzeitig ein, auch wenn Ihnen noch Informationen oder Unterlagen fehlen. Sie können diese später nachreichen!
- Checkliste zum «Abhaken» – sind alle Unterlagen vorhanden? (Download unten)
Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Stipendienentscheide des Laufbahnzentrums (werden im Laufe des Januars 2023 aufgeschaltet):
- Verordnung über Beiträge zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit (Verordnung Arbeitsmarktstipendien, VO AMS, AS 416.150)
- Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Beiträge zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit (AB Arbeitsmarktstipendien, AB AMS, AS 416.151).
Kontakt und Öffnungszeiten
Laufbahnzentrum
Stipendienberatung
Montag: 13.30-16.30 Uhr
Dienstag: 13.30-16.30 Uhr
Mittwoch: 8.30-12 Uhr, 13.30-16.30 Uhr