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Arbeitsmarktstipendien

stadt-zuerich.ch/lbz-arbeitsmarktstipendien

Arbeitsmarktstipendien können Ihnen helfen, beruflich fit zu bleiben oder zu werden. Die Stadt Zürich unterstützt ihre Einwohner*innen mit Beiträgen an die Weiterbildung, wenn ihnen die Weiterbildung dabei hilft, ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu sichern und zu verbessern.

Möchten Sie einen neuen Beruf lernen? Die Stadt Zürich hilft. Auch Ihnen!

Wer kann Arbeitsmarktstipendien beantragen?

Mit Arbeitsmarktstipendien werden Personen unterstützt, die für den Arbeitsmarkt ungenügend qualifiziert sind und denen eine Weiterbildung helfen kann, ihre Stelle zu behalten oder eine Stelle zu finden. Auch für die weitere berufliche Qualifizierung und Entwicklung sind Beiträge möglich. Arbeitsmarktstipendien richten sich vor allem an Personen

  • die über keinen schweizerischen Berufsabschluss verfügen,
  • die nach dem Berufsabschluss keine höhere Ausbildung absolviert haben,
  • die im Arbeitsmarkt trotz einer höheren Ausbildung Schwierigkeiten haben.

Für Arbeitsmarktstipendien müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wohnen bei Beginn der Weiterbildung seit 2 Jahren ununterbrochen in der Stadt Zürich.
  • Sie sind arbeitsfähig und haben das Rentenalter noch nicht erreicht.
  • Sie verfügen über 5 Jahre Erwerbserfahrung.
  • Ihr letzter Ausbildungsabschluss liegt 3 Jahre zurück.
  • Sie können Ihre Weiterbildung nicht selbst finanzieren.

Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Welche Weiterbildungen werden unterstützt?

Eine Weiterbildung muss gemäss Gesetz notwendig, zweckmässig und vertretbar sein. Die Weiterbildung muss zu Ihrer Situation (Aus- und Weiterbildung, Lebenslauf) und Ihrer Stellung auf dem Arbeitsmarkt passen. Sie muss Ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten und verbessern können. Das wird individuell geprüft. Es gibt keine Listen von Weiterbildungen, die immer unterstützt werden.

Im Gesuch müssen Sie erklären, warum Sie eine Weiterbildung brauchen und wie sich damit Ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Sie können dafür auch Berichte oder Empfehlungen von Beratungsstellen oder Arbeitgebenden usw. mit dem Gesuch einreichen.

Lassen Sie sich beraten. Beratungen im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktfähigkeit und Arbeitsmarktstipendien sind kostenlos. 

Beispiele für Arbeitsmarktstipendien

Arbeitsmarktstipendien können Sie zum Beispiel in folgenden Situationen beantragen. Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns

Wichtiger Hinweis

Beachten Sie: Für eidgenössische Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Berufsprüfungen/Fachausweise, höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen) können Sie keine Arbeitsmarktstipendien beanspruchen. Sie gelten als Ausbildungen und werden über das System der Ausbildungsbeiträge unterstützt.

Welche Kosten übernimmt die Stadt Zürich?

Arbeitsmarktstipendien gibt es für die direkten Kosten der Weiterbildung wie Kurs- oder Lehrgangskosten, Lehrmittel, Anmelde- und Prüfungsgebühren. Fahrkosten an den Bildungsort werden nur anerkannt, wenn dieser ausserhalb des Kantons Zürich liegt.

Zusätzliche Beiträge sind möglich für die Kinderbetreuung und den Lohn-/Einkommensausfall aufgrund der Weiterbildung. 

Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Wie können Sie Arbeitsmarktstipendien beantragen?

Ihr Gesuch können Sie über die städtischen Online-Services «Mein Konto» einreichen.

Planen Sie, innerhalb von 12 Monaten mehrere Kurse zu besuchen? Dann können Sie diese zusammen in einem Gesuch einreichen.

Für die Bearbeitung Ihres Gesuchs benötigen wir

  • Ihren aktuellen Lebenslauf mit Angaben zu Bildung und Beruf,
  • Angaben und Unterlagen zur geplanten Weiterbildung,
  • Angaben und Unterlagen zu Ihrer finanziellen Situation.

Bevor Sie das Gesuch abschliessen und einreichen, wird Ihnen angezeigt, welche Unterlagen Sie hochladen müssen.

Wichtig: Das Gesuch muss vor dem ersten Tag der Weiterbildung eingereicht werden. Sie erhalten keine Beiträge, wenn Sie diese Frist verpassen. Reichen Sie Ihr Gesuch daher rechtzeitig ein, auch wenn Ihnen noch Informationen oder Unterlagen fehlen. Sie können diese später nachreichen!

  • Checkliste zum «Abhaken» – sind alle Unterlagen vorhanden? (Download unten) 

Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen für die Stipendienentscheide des Laufbahnzentrums (werden im Laufe des Januars 2023 aufgeschaltet):

Kontakt und Öffnungszeiten

Stadt Zürich
Laufbahnzentrum
Stipendienberatung
Strassburgstrasse 5
8004 Zürich
Telefonische Auskünfte zu Stipendien
Montag: 13.30-16.30 Uhr
Dienstag: 13.30-16.30 Uhr
Mittwoch: 8.30-12 Uhr, 13.30-16.30 Uhr
Kontaktformular

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