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Gärten und Pachtflächen

stadt-zuerich.ch/gaerten

Ziele

Die Pachtflächen von Grün Stadt Zürich werden biologisch bewirtschaftet. Die Pachtflächen sind vielseitig ausgestaltet und ökologisch wertvoll. Die Flächen sind gut in die Umgebung eingebunden und leisten einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität und Vielfalt der städtischen Erholungslandschaft und können von einer grossen Anzahl Stadtbewohner/innen direkt oder indirekt genutzt werden.

Grundsätze der Verpachtung

Kleingartenparzellen werden nur an Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich verpachtet. Für Familiengärten sind die Ortsvereine zuständig. Einzelpachtflächen werden direkt von Grün Stadt Zürich verpachtet. 

Bei Neuverpachtungen von Kleingartenparzellen werden Gartengemeinschaften oder Familien mit Kindern gegenüber Einzelpersonen bevorzugt.

Die Kleingärten sind nach den Grundsätzen des biologischen Gartenbaus zu bewirtschaften. Der Einsatz von Kunstdünger und chemisch-synthetischen Pflanzenbehandlungsmitteln sowie das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art sind verboten.

Gartenordnung der Stadt Zürich (GOZ)

Die neue Gartenordnung der Stadt Zürich gilt ab dem 1. März 2022 für das gesamte von GSZ verwaltete Pachtland in der Erholungszone E3. Somit gilt diese für Einzelparzellen, Kleingärten (Familiengärten) und Gemeinschaftsgärten. Für Pachtflächen welche nicht in der Erholungszone E3 oder ausserhalb der Stadt Zürich liegen, können zusätzlich strengere Bestimmungen gelten. Zudem gilt die GOZ nicht für landwirtschaftliche Pachtflächen. Die GOZ regelt die Nutzung und Bewirtschaftung von Pachtland und ersetzt die bisher gültige Kleingartenordnung (KGO). In der Onlineansicht finden Sie diverse Verlinkungen zu weiteren Dokumenten.

 

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