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Rechte und Pflichten

Als öffentliches Spital nehmen wir alle Patientinnen und Patienten auf und behandeln sie nach den Grundsätzen der medizinischen Wissenschaft sowie der ärztlichen und pflegerischen Ethik. Um diesem Leistungsauftrag gerecht zu werden, sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Einwilligung zu Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen

Grundsätzlich werden ohne Ihre Einwilligung keine Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe vorgenommen. Sie selbst entscheiden, ob Sie operiert, bestrahlt oder mit einem bestimmten Medikament behandelt werden wollen. Bei unmittelbarer Lebensgefahr oder Bewusstlosigkeit setzt die Ärztin oder der Arzt Ihr Einverständnis für die notwendigen und richtigen medizinischen Massnahmen voraus. Wünschen Sie einen Abbruch der Behandlung, bevor das angestrebte Heilungsergebnis erreicht wurde, müssen Sie dies mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

Mitteilungspflicht

Um Ihren Gesundheitszustand möglichst gut erfassen zu können, ist die Ärztin oder der Arzt auf Ihre genauen und umfassenden Angaben angewiesen. Es ist wichtig, dass Sie der Ärzteschaft mitteilen, wie eine Behandlung anschlägt und ob Sie die Medikamente vertragen. Informieren Sie die Ärztin oder den Arzt auch, wenn Sie unter Allergien leiden. Falls Sie eine Patientenverfügung oder einen Organspendeausweis auf sich tragen, sollten Sie Ihre nächsten Angehörigen sowie Ihre Ärztinnen und Ärzte darüber informieren.

Auskunfts- und Einsichtsrecht

Unsere Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Sie verständlich über Ihre Krankheit oder Verletzung, deren Verlauf und die Massnahmen zu informieren. Bitte lassen Sie sich Art und Zweck von Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffen genau erklären. Wenn Sie einen Fachausdruck nicht verstehen, fragen Sie nach. Sie haben das Recht, alles zu erfahren, was Sie betrifft. Sie können selbstverständlich Einsicht in Ihre Befunde, Röntgenbilder und medizinischen Berichte nehmen. Auf Wunsch vermittelt Ihnen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt ein Gespräch mit der Kaderärztin oder dem Kaderarzt.

Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden des Spitals unterstehen dem Berufsgeheimnis sowie der gesetzlichen Schweigepflicht. Auskünfte über Ihre Krankheit oder Verletzung werden nur mit Ihrem Einverständnis an engste Angehörige (Ehe- oder Lebenspartner/-in, Eltern, Kinder, Geschwister) erteilt. Bitte nennen Sie uns Ihre Ansprechpersonen. Medizinische Auskünfte erhalten die einweisenden und die nachbehandelnden Ärztinnen und Ärzte. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung erhalten Drittpersonen keine Auskunft.

Broschüre «Meine Rechte und Pflichten»  

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