Ein Gerichtsverfahren ist teuer. Viele Menschen mit wenig Geld verzichten deshalb auf ein Gerichts-Verfahren. In der Schweiz gibt es dafür eine Lösung: Die unentgeltliche Rechtspflege. Sie hilft Menschen mit wenig Geld bei einem Gerichts-Verfahren. Aber Vorsicht: Der Staat prüft später eine Rückzahlung!
Unentgeltliche Rechtspflege bedeutet: Der Staat zahlt die Kosten für ein Gerichts-Verfahren, wenn Menschen zu wenig Geld haben. Später prüft der Staat eine Rückzahlung.
Was bezahlt die unentgeltliche Rechtspflege?
- Unentgeltliche Prozess-Führung: Der Staat zahlt die Gerichts- und Verfahrens-Kosten.
- Unentgeltliche Rechts-Verbeiständung: Der Staat zahlt eine*n Anwält*in.
Was bezahlt die unentgeltliche Rechtspflege nicht?
Wenn man das Gerichts-Verfahren verliert, gibt es oft weitere Kosten. Zum Beispiel fordert die Gegenpartei Geld. Die unentgeltliche Rechtspflege zahlt diese Kosten nicht.
Wann bekommt eine Person unentgeltliche Rechtspflege?
Das Gericht prüft jeden Fall einzeln.
- Finanzielle Notlage: Das Gericht prüft Einkommen, Vermögen und Unterstützung durch Ehepartner*in oder Familie. Ein kleines Vermögen von 10 000.- bis 15 000.- Franken ist oft erlaubt. Das Gericht prüft: Reicht das Geld für die Kosten in 1 bis 2 Jahren? Wenn nicht, ist es eine finanzielle Notlage.
- Erfolgschancen: Das Verfahren darf nicht völlig aussichtslos sein. Das bedeutet: Die Chancen, das Verfahren zu gewinnen oder zu verlieren sind fast gleich.
- Notwendigkeit einer Anwält*in: Dieser Punkt gilt nur bei unentgeltlicher Rechts-Verbeiständung. Das Gericht schaut, ob es eine*n Anwält*in braucht. Zum Beispiel: Der Fall ist kompliziert. Die Entscheidung verändert das Leben der Person stark. Oder die Gegenpartei hat eine*n Anwält*in.
Die Unentgeltliche Rechtspflege ist nicht gratis. Die unentgeltliche Rechtspflege ist ein Vorschuss des Staates: Das bedeutet: Der Staat zahlt zuerst. Später prüft der Staat regelmässig die finanzielle Situation: Reicht das Geld jetzt für eine Rückzahlung? Wenn ja, verlangt der Staat Geld zurück.
Deshalb bekommt die Person Briefe von der Inkasso-Stelle vom Gericht. Was Personen tun müssen, wenn sie einen Brief bekommen:
- Briefe öffnen und sorgfältig lesen.
- Rechnungen bezahlen, wenn genug Geld da ist.
- Formular vom Gericht ausfüllen, wenn zu wenig Geld da ist. Einkommen und Vermögen angeben.
- Hilfe holen bei Unsicherheit: Moneythek, Money Chat, Sozialberatung, Rechtsauskunft oder beim Gericht.
Wer nicht reagiert oder zahlt, riskiert eine Betreibung.
Was passiert, wenn die Person das Gerichts-Verfahren gewinnt?
Dann zahlt meistens die Gegen-Partei die Gerichts- und Anwaltskosten. Die Person muss den Vorschuss der unentgeltlichen Rechtspflege dann nicht zurückzahlen.
Was muss man tun, um unentgeltliche Rechtspflege zu bekommen?
Unentgeltliche Rechtspflege kommt nie automatisch. Die Person muss ein Gesuch stellen. So geht es:
- Die Person geht zur kostenlosen Rechtsauskunft.
- Dort fragt die Person nach: Habe ich Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege?
- Wenn ja: Die Person sucht sich eine*n Antwält*in. Zum Beispiel beim Anwaltskollektiv.
- Die Person sagt dort: Ich brauche unentgeltliche Rechtspflege.
- Die Anwält*in hilft, das Gesuch zu schreiben.
Hat die Person eine Rechtsschutz-Versicherung?
Dann bezahlt die Rechtsschutz-Versicherung die Kosten für das Gerichts-Verfahren. Nur wenn die Rechtsschutz-Versicherung nicht hilft, kann man ein Gesuch für unentgeltliche Rechtspflege Stellen (Punkt 1 bis 5).
Ist die Person Opfer einer Straftat? Zum Beispiel von Gewalt oder Betrug.
Dann hilft die Opferberatung mit Anträgen, Begleitung und Anwält*innen.