Zusätzlich zu den allgemeingültigen Solargründach-Empfehlungen sind bei einer Nachrüstung von Solaranlagen auf einem bestehenden Gründach folgende Punkte zu beachten:
Alter des Daches und Lebensdauer
Das Dach sollte noch eine weitere Lebensdauer von mindestens 20 Jahren haben.
Ausreichende Tragfähigkeit der Dachkonstruktion
Die Statik des Dachs muss die Zusatzlast der Solaranlage tragen können. Ein Statiknachweis wird empfohlen, um die Tragfähigkeit des Daches zu überprüfen.
Biodiversitätselemente
Die Solaranlage ist auf dem bestehenden Gründach zu planen. Existierende Elemente wie Faunastrukturen oder Substraterhöhungen sollen wenn möglich geschont oder andernfalls umplatziert werden. Die ökologische Qualität ist sicherzustellen. Dabei lohnt sich der Beizug der Fachberatung Dachbegrünung (siehe Kontakt weiter unten).
Wenn im Zuge der Arbeiten die ökologische Qualität der Dachbegrünung durch neue Biodiversitätselemente erhöht werden soll, gelten die Empfehlungen einer koordinierten Planung (siehe Dachsanierungen). Dabei ist sicherzustellen, dass die statischen Dachlastreserven ausreichen.
Seilsicherung als Absturzsicherung für Wartungs- und Unterhaltsarbeiten
Falls noch nicht vorhanden, muss eine Seilsicherung in Abstimmung mit der geplanten Solaranlage nachgerüstet werden.
Installation
Die Unterkonstruktion kann direkt auf das bestehende Gründach gestellt werden, sofern die Traglast des Daches genügt. Falls die Traglast jedoch nicht ausreicht, kann das Substrat abgesogen und danach wieder als Auflast für die Solaranlage genutzt werden.
Empfohlene Aufstellung
Finden Sie dank dem Geodatensatz der Stadt Zürich heraus, ob für eine Solaranlage auf dem Dach oder an der Fassade Ihres Gebäudes voraussichtlich das Meldeverfahren (Gebäude grün eingefärbt) oder das Baubewilligungsverfahren (Gebäude orange eingefärbt) zur Anwendung kommt.
Bewilligungspflichtig sind beispielsweise sämtliche Solaranlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.
Damit ein Meldeverfahren durchgeführt werden kann, muss eine Solaranlage zusätzlich «genügend» angepasst sein. Im «Leitfaden für Solaranlagen» des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich ist beschrieben, wie eine Solaranlage diese Anforderung auf einem Flachdach erfüllt:
- Die Solaranlage überragt die Oberkante des Dachrandes um höchstens einen Meter. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn die Maximalhöhe der Solaranlage einen Meter ab der Oberkante des Dachrandes beträgt.
- Die Solaranlage ist von der Dachkante so weit zurückversetzt, dass sie von unten in einem Winkel von 45 Grad betrachtet, nicht sichtbar ist. Auf eine einfache Formel heruntergebrochen, entspricht der Mindestabstand der Solaranlage zur Dachkante der Gesamthöhe der Anlage abzüglich der Höhe des Dachrandes.
- Die Solaranlage wird nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt. Diese Vorgabe unterscheidet sich nicht von den Gestaltungsanforderung bei Schrägdächern.
Im Meldeverfahren müssen geplante Solaranlagen lediglich der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet, kann das Vorhaben entsprechend umgesetzt werden.
Für die Kombination von Solaranlagen auf begrünten Flachdächern gibt es in der Stadt Zürich:
Zusatzbeiträge von
Fr. 250 / kWp oder maximal Fr. 10 000
siehe Energiefördergelder unter «zusätzliche Massnahmen bei Solaranlagen». Prüfen Sie dabei weitere Förderbeiträge und -bedingungen im Energiebereich und informieren Sie sich zur Gesuchseinreichung.
Zusätzlich gilt es die Fördergelder des Programms Stadtgrün zu beachten. Die Stadt fördert hitzemindernde und biodiversitätsfördernde Projekte: Das Förderprogramm umfasst Vertikalbegrünungen, Dachbegrünungen, ökologisch wertvolle Aufwertung von Aussenräumen, Entsiegelung, Baumpflanzungen sowie Erhalt und Pflege wertvolle bestehender Bäume.
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Telefon +41 44 412 27 68
Mehr zum Thema: Dachbegrünung
Telefonisch: Montag bis Freitag: 8-13 Uhr und 14-17 Uhr