Der energiepolitische Kurs der Stadt Zürich stützt sich auf solide strategische Grundlagen – darunter langfristige Ziele, Konzepte und Planungsinstrumente –, die die Umsetzung einer wirksamen Energie- und Klimapolitik ermöglichen. In den vergangenen zwei Jahren wurde dieser Kurs zudem durch zahlreiche Beschlüsse der Stimmberechtigten, des Gemeinderats und des Stadtrats bestätigt.
Mittels energiepolitischer Strategien und Verordnungen legt die Stadt verbindliche Vorgaben fest, um die angestrebten Energieziele zu realisieren.
Zu den wichtigsten strategischen Grundlagen gehören:
Masterplan Energie
Der Masterplan Energie ist das zentrale Steuerungsinstrument der städtischen Energiepolitik. Er schafft Übersicht über Zielpfade und Handlungsbereiche und definiert den Rahmen für die Umsetzung von Massnahmen. Als departementsübergreifendes Instrument verbindet er die langfristigen Energie- und Klimaziele der Stadt Zürich mit den jährlichen operativen Massnahmenplänen der Dienstabteilungen und stadtnahen Organisationen.
Kommunale Energieplanung
Die kommunale Energieplanung sorgt für eine sichere, wirtschaftliche und fossilfreie Wärme- und Kälteversorgung in Zürich. Sie untersucht, wie viel Wärme und Kälte in Zukunft benötigt werden und wo erneuerbare Energien oder Abwärme genutzt werden können. Zudem definiert sie die Gebiete, in denen thermische Netze erforderlich sind.
Wärmeversorgungsverordnung
Die Wärmeversorgungsverordnung (WVV) und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen (AB WVV) sind am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Sie definieren die Rahmenbedingungen für den Ausbau der thermischen Netze und für die Stilllegung des Gasverteilnetzes.
Photovoltaik-Strategie
Die Stadt Zürich will den Ausbau der Photovoltaik auf Stadtgebiet schnell vorantreiben. Sie setzt sich dafür ein, bis 2040 das bestehende, realisierbare Solarpotenzial vollständig auszuschöpfen. Die aktualisierte Strategie zeigt, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Massnahmen das machbar ist.
Holzenergieposition
Die Holzenergieposition hat zum Ziel, die knappe Ressource Holz als Energieträger energetisch optimal zu nutzen. Gleichzeitig soll eine möglichst hohe Klimaschutzwirkung und eine möglichst geringe zusätzliche Belastung der Luftqualität im städtischen Raum erzielt werden.
Gasstrategie
Um den Einsatz von Gas auch in den Bereichen zu regulieren, die über die Wärmeversorgung hinausgehen, hat der Stadtrat die Gasstrategie verabschiedet. Sie ergänzt somit die Ziele und Massnahmen der Wärmeversorgungsverordnung.
Die Gasstrategie der Stadt hat zum Ziel, den Gasverbrauch zu senken und den Einsatz von Gas aus fossilen Quellen bis spätestens 2040 zu beenden.
Die Energiepolitik ist ein disziplinen- und generationsübergreifendes Thema. Der energiepolitische Kurs der Stadt Zürich wurde in den letzten Jahren durch zahlreiche Beschlüsse der Stimmberechtigten, des Gemeinderats und des Stadtrats bestätigt. Zudem nimmt die Stadt regelmässig zu energie- und klimapolitischen Vorlagen von Bund und Kanton Stellung.
Die Gemeinde ist die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Stadtbevölkerung hat das Recht, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und kann Initiativen und Referenden einreichen.
Die Bevölkerung wächst – und es wird viel gebaut.
Die Stimmberechtigten haben diverse Objektkredite für Bauprojekte genehmigt, darunter die Erweiterung der Schulanlage Luchswiesen, der Schulanlage Tüffenwies, den Umbau und die Erweiterung der Wache Süd.
Für Projekte werden – basierend auf den städtischen Meilenschritten 23 – spezifische Anforderungen an das nachhaltige Bauen definiert.
Mit dem Rahmenkredit über 300 Millionen Franken will ewz in die Stromproduktion investieren – insbesondere in Wasserkraft, hochalpine Photovoltaik, Windparks sowie Beteiligungen an Projekten mit hohem Winterstromanteil. Finanziert wird der Kredit aus selbst erwirtschafteten Mitteln des ewz – ohne Belastung für Stadtkasse oder Steuerzahlende.
Die Vorlage wurde von den Stadtzürcher Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 22. September 2024 mit 82,9 % angenommen.
Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich realisiert schweizweit Anlagen für eine nachhaltige Energieversorgung – mit Strom, Wärme, Kälte und aufbereiteter Luft für private und öffentliche Liegenschaften.
Seit 2003 wurden sechs Rahmenkredite über insgesamt 515 Millionen Franken für Energiedienstleistungen bewilligt. Diese Mittel sind grösstenteils ausgeschöpft. Ein neuer Rahmenkredit über 200 Millionen Franken soll ermöglichen, dass das ewz weiterhin nachhaltige Energielösungen umsetzen kann.
Die Vorlage wurde von den Stadtzürcher Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 9. Juni 2024 mit 89,4 % angenommen.
Kehrichtverwertungsanlagen (KVA) verbrennen Abfall, wandeln ihn in Strom und Wärme um und gewinnen Wertstoffe wie Metalle zurück. Trotz aller Bemühungen, Abfall zu vermeiden oder zu recyceln, wird die Abfallmenge in den kommenden Jahren voraussichtlich gleich hoch bleiben wie heute.
Die KVA Hagenholz wird um eine dritte Verbrennungslinie erweitert. Dadurch verdoppelt sich die Wärmeleistung, und die entstehende Abwärme wird für die Stromerzeugung und Fernwärmeproduktion genutzt. Dieser Ausbau ist ein wichtiger Schritt, um die Fernwärme ab 2040 ohne Erdgas und Heizöl zu betreiben.
Die Vorlage wurde von den Stadtzürcher Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 3. September 2023 mit 90,8 % angenommen.
Der Rahmenkredit dient dem Ausbau der thermischen Netze in Zürich, um die Versorgung mit nachhaltiger Energie weiter zu fördern und die Fernwärmeinfrastruktur zu erweitern.
Die Vorlage wurde von den Stadtzürcher Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 27. November 2022 mit 84,1 % angenommen.
Das Klimaschutzziel Netto-Null 2040 der Stadt Zürich strebt an, die Treibhausgasemissionen bis spätestens 2040 auf netto null zu reduzieren, um einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung globaler Klimaziele zu leisten.
Die Vorlage wurde von den Stadtzürcher Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 15. Mai 2022 mit 74,9 % angenommen.
Der kommunale Richtplan für Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen legt die langfristige Entwicklungsstrategie für die Stadt Zürich fest, um eine ausgewogene und nachhaltige Nutzung des Raums in den Bereichen Wohnen, Natur, Infrastruktur und öffentliche Einrichtungen zu gewährleisten.
Die Vorlage wurde von den Stadtzürcher Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 28. November 2021 mit 61,2 % angenommen.
Auf dem Areal an der Thurgauerstrasse soll ein neuer Quartierteil entstehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung des Areals zu schaffen, sind zwei öffentliche Gestaltungspläne und eine Zonenplanänderung erarbeitet und vom Gemeinderat gutgeheissen worden. Aufgrund eines Referendums kam der Gestaltungsplan für Wohnen und Gewerbe zur Abstimmung.
Die Vorlage wurde von den Stadtzürcher Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 29. November 2020 mit 59,8 % angenommen.
Die Volksinitiative verlangt ein mindestens 50 Kilometer langes Netz von Velovorzugsrouten auf Quartierstrassen bis 2030. Diese Routen bieten Velofahrenden Vorteile wie Vortrittsberechtigung, breite Velostreifen, klare Markierungen und Tempo-30-Beschränkungen.
Die Vorlage wurde von den Stadtzürcher Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 27. September 2020 mit 70,5 % angenommen.
Der Energieverbund Altstetten und Höngg-West nutzt die Abwärme des Klärwerks Werdhölzli und die Energie aus der Klärschlammverwertungsanlage, um die Quartiere Altstetten und Höngg mit nachhaltiger Wärme und Kälte zu versorgen. Ziel des Projekts ist es, einen Beitrag zur Reduktion des CO₂-Ausstosses in Zürich zu leisten.
Die Vorlage wurde von den Stadtzürcher Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 20. Februar 2019 mit 87,7 % angenommen.
Der Gemeinderat ist das Parlament der Stadt und hat die Aufgabe, die Oberaufsicht über die Verwaltung auszuüben. Er ist zuständig für die Genehmigung von wichtigen Erlassprojekten, die Festlegung von Verordnungen und die Behandlung von Initiativen und parlamentarischen Vorstössen.
Die Stadt Zürich unterstützt Hauseigentümer*innen seit Oktober 2022 mit einem Förderprogramm für den vorzeitigen Ersatz fossiler Heizungen durch klimafreundliche Lösungen. Das entsprechende Programm war als Pilotprojekt konzipiert. Je früher ein Heizungsersatz erfolgt, desto höher ist der Förderbeitrag.
Der Gemeinderat hat im September 2024 die Verordnung über Förderbeiträge für den vorzeitigen Heizungsersatz (VFH) verabschiedet. Das Nachfolgeprogramm ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Mit dem Pilotprojekt Netto-Null möchte die Stadt Zürich gemeinsam mit dem Quartier Binz/Alt-Wiedikon erproben, wie freiwilliges Engagement im Klimaschutz gestärkt werden kann. Im Fokus steht das Zusammenspiel von privaten und städtischen Aktivitäten zur Erreichung der Klimaziele. Der Stadtrat beantragte dafür einmalige Ausgaben von 7,7 Millionen Franken; der Gemeinderat stimmte Anfang 2024 zu. Die Umsetzung startet im November 2025. Erkenntnisse aus dem sechsjährigen Projekt sollen kontinuierlich in weitere städtische Klimaschutzprojekte einfliessen.
Das Förderprogramm KlimUp der Stadt Zürich unterstützt Start-ups und gemeinnützige Organisationen, die zur Erreichung der städtischen Klima- und Umweltschutzziele beitragen. Dazu gehören die Reduktion direkter und indirekter Treibhausgasemissionen, die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Negativemissionstechnologien sowie eine intelligente Ressourcennutzung.
Im Oktober 2022 hat der Gemeinderat die Gesamtrevision der Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele (VGL) gutgeheissen (GR Nr. 2022/168). Im Dezember 2022 verabschiedete der Stadtrat die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (STRB Nr. 1745/2022).
Der Stadtrat ist für die politische Planung, Führung und Aufsicht über die Stadtverwaltung zuständig. Er hat umfassende Dienstaufsicht und entscheidet über die Verwendung der Mittel sowie die Einhaltung der Vorschriften.
Die Stadt Zürich hat per 1. Februar 2025 eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen beschlossen. Neu werden beispielsweise auch Wärmepumpen gefördert, wenn ein Fernwärmeanschluss möglich gewesen wäre, sowie Wärmepumpen mit Kühlfunktion. (STRB 3781/2024)
Seit dem 1. Juli 2023 unterstützt die Stadt zudem den Ausbau von Ladeinfrastruktur mit pauschalen Beiträgen pro Parkplatz und ergänzt damit das neue kantonale Programm, sodass zusammen rund 30 % der Investitionskosten gedeckt werden. (STRB 1415/2023)
Der Stadtrat hat eine umfassende Aktualisierung der kommunalen Energieplanung beschlossen. Dabei wird die bisherige Energieplankarte von 2022 durch eine neue, aktualisierte Version ersetzt. Zudem wurden verschiedene neue Prüfgebiete für die Fernwärmeversorgung festgelegt, darunter die Gebiete Hard, Wiedikon und Sihlfeld-Werd. Das Prüfgebiet Affoltern wurde hingegen aufgehoben, da ein flächendeckender Ausbau der Fernwärme dort als nicht wirtschaftlich eingestuft wird. Mit diesem Beschluss verfolgt der Stadtrat das Ziel, die Energieversorgung in Zürich effizienter und nachhaltiger zu gestalten, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. (STRB 670/2024)
Die Stadt Zürich plant die schrittweise Stilllegung ihres Gasverteilnetzes bis 2040, um die Klimaziele zu erreichen. Dies betrifft bestimmte Gebiete, darunter Altstetten-Nord und -Ost sowie Tiefenbrunnen, wo das Gasnetz bereits ab 2030 bzw. zwischen 2030 und 2034 stillgelegt werden wird. Die Umstellung erfolgt koordiniert mit dem Ausbau der thermischen Netze, wodurch die Versorgungssicherheit sichergestellt ist. (STRB 1061/2024 und STRB 3511/2024)
Zürcher Seewasser wird künftig die Innenstadt heizen und kühlen. Dafür realisiert ewz den Energieverbund CoolCity, einen der grössten Seewasserverbünde der Schweiz. Dieser wird zu 100 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden und stellt für die Stadt Zürich einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele dar.
Der Stadtrat hat im Rahmen des vom Volk am 27. November 2022 genehmigten Rahmenkredits «Thermische Netze» für die Realisierung des Energieverbunds CoolCity in der Innenstadt 303,7 Millionen Franken bewilligt. (STRB 2229/2024)
Im Winter 2022/23 veranlasste der Stadtrat aufgrund der schlechten Aussichten für die Energieversorgung in Europa und der Schweiz verschiedene Massnahmen zur Energiesicherheit. Angesichts der sich abzeichnenden Entspannung an den Energiemärkten hat er am 15. März 2023 sowie am 20. September 2023 die Aufhebung dieser Energiesparmassnahmen beschlossen (STRB 752/2023 und STRB 2741/2023).
Der Stadtrat hat den aktualisierten «Masterplan Energie der Stadt Zürich» verabschiedet und damit die langfristigen Energieziele der Stadt auf das Klimaschutzziel Netto-Null 2040 ausgerichtet. Der Masterplan legt neu fest, den Primärenergiebedarf pro Einwohner*in bis 2040 auf 2000 Watt zu senken und den Endenergiebedarf bis dahin zu 95 % aus erneuerbaren Quellen zu decken. Damit will Zürich die bisherigen Erfolge konsequent weiterverfolgen. Die Umsetzung erfolgt durch verschiedene städtische Stellen, das Monitoring alle zwei Jahre über den Bericht Energiepolitik. (STRB 1086/2023)
In Anbetracht der angespannten Energieversorgungslage im Winter 2022/23 wurde unter der Leitung des Departements der Industriellen Betriebe eine departementsübergreifende Taskforce Energie gebildet. Diese hatte die Aufgabe, mit geeigneten Massnahmen die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten bzw. zu fördern und die dafür notwendigen Arbeiten stadtintern zu steuern und zu koordinieren. Mit zwei Stadtratsbeschlüssen wurden unterschiedliche Massnahmen festgelegt, die einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Die Massnahmen betrafen unter anderem die Reduktion der Beleuchtung in und von öffentlichen Gebäuden, die teilweise Abschaltung von Netzbrunnen oder die Temperaturabsenkung in öffentlichen Gebäuden und beim öffentlichen Verkehr. (STRB Nr. 848/2022 und STRB Nr. 903/2022)
Um den Einsatz von Gas auch in den Bereichen zu regulieren, die über die Wärmeversorgung hinausgehen, verabschiedete der Stadtrat im November 2021 die Gasstrategie. Sie hat zum Ziel, den Gasverbrauch zu senken, den Einsatz von Gas aus fossilen Quellen bis spätestens 2040 zu beenden und die Ausdehnung des Gasverteilnetzes entsprechend stark zu reduzieren. (STRB Nr. 1203/2021)
Die Stadt Zürich setzt sich aktiv für ihre Interessen ein, indem sie in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen vertreten ist und an Vernehmlassungen teilnimmt. Durch die Einsitznahme und den Austausch sorgt die Stadt dafür, dass ihre Interessen, Ziele und Anliegen in der politischen und administrativen Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Auf diese Weise kann sie Einfluss nehmen und sicherstellen, dass wichtige Themen wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit und städtische Entwicklung entsprechend gefördert werden.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Vernehmlassungen, bei denen die Stadt Zürich Stellung genommen hat.
National
2024:
- Klimaschutz-Verordnung (2024/8)
- Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen (2024/2)
- Änderung der Raumplanungsverordnung (2024/54)
- Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 (2024/57)
2023:
- Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im Mai 2024 (2023/54)
- Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025‒2036 (2023/32)
Kantonal
2024:
- Vernehmlassung Überarbeitung MuKEn 2025
- Änderung Energiegesetz: Erhöhung Solarstrom- oder Solarwärmeerzeugung sowie Stärkung der Versorgungssicherheit durch Solardächer und Saisonspeicher
2023:
- MuKEn 2014: Teilrevsionen Eigenstromerzeugung und Wärmeerzeugung
- Mitglied im Vorstand des Trägervereins Energiestadt
- Mitglied im Vorstand SVKI
- Leitung der Fachgruppe Energie des SVKI