Seit 1998 befragt die Stadtentwicklung Zürich regelmässig die Personen, die in die Stadt Zürich kommen oder wegziehen. In Ergänzung zu dieser Befragung liegt nun eine Analyse der Wegzüger*innen vor, die sich auf städtische Registerdaten stützt. Damit stammen die Daten nicht aus einer Stichprobe, sondern es handelt sich um eine Vollerhebung der wegziehenden Bevölkerung während der Jahre 2013 bis 2022. In der vorliegenden Analyse wird die Gruppe der Wegzüger*innen stets mit den innerhalb der Stadt umziehenden Personen sowie mit der Gesamtbevölkerung der Stadt Zürich verglichen. Das Analyse hat Statistik Stadt Zürich für die Stadtentwicklung erstellt, den Beitrag dazu finden Sie hier.
Als zentrale Erkenntnis zeigt sich, dass die Wegziehenden durchschnittlich über deutlich höhere Haushaltseinkommen verfügen als die gesamte Bevölkerung. Und wie das Sozialraum-Monitoring der Stadtentwicklung zeigt, zählt auch ein grosser Teil der Zuziehenden zum höchsten Einkommensquartil. In der Stadt Zürich wächst also der Anteil der Personen mit hohen Einkommen, aber offensichtlich verlässt ein grösserer Teil der Gutverdienenden die Stadt auch wieder. Unter den Personen hingegen, die innerhalb der Stadt umziehen, ist der Anteil der Gutverdienenden leicht tiefer als in der Gesamtbevölkerung.
Jung und überaus mobil
Die Analyse zeigt auch: Über 60 Prozent der Personen, die innerhalb der Stadt umziehen oder wegziehen, sind zwischen 20 und 39 Jahre alt. In der gesamten Bevölkerung hingegen zählen nur 38 Prozent zu dieser Altersgruppe. Daraus wird deutlich ersichtlich: Die junge Generation ist klar die mobilste.
Bei den Wegzüger*innen handelt es sich zu 55 Prozent um Ausländer*innen. Dies ist ein hoher Wert; in der Stadt Zürich beläuft sich der Anteil der Ausländer*innen auf 32 Prozent. Schon unter den Zuziehenden ist der Anteil der Ausländer*innen mit gut 60 Prozent überdurchschnittlich hoch.
Die Wegzüger*innen waren in der Stadt Zürich überdurchschnittlich oft in gemeinschaftlichen Wohnformen zu Hause. 17 Prozent lebten in Wohngemeinschaften (Haushalte mit mehr als zwei Erwachsenen), 22 Prozent in Zweipersonenhaushalten. Diese Erkenntnis steht im Einklang mit dem häufig jungen Alter der Wegzüger*innen. So gibt es denn auch deutlich weniger Familienhaushalte in der Gruppe der Wegzüger*innen.
Umzug in eine grössere Wohnung
Bei den Personen hingegen, die innerhalb der Stadt umgezogen sind, sind Familienhaushalte etwas häufiger vertreten. Die Umziehenden befinden sich zudem oft in der Familiengründungsphase: In 20 Prozent der innerhalb der Stadt umziehenden Haushalte ist in den vier Jahren vor dem Umzug ein Kind geboren worden – im Vergleich zu 17 Prozent der Haushalte in der Gesamtbevölkerung. Der Wunsch nach einer grösseren Wohnung könnte also bei einigen Umzüger*innen ein Treiber für den Umzug gewesen sein. Dazu passt die Erkenntnis, dass die Umziehenden mit 35 Quadratmetern Wohnfläche pro Person auf deutlich kleinerem Fuss lebten als die Gesamtbevölkerung mit durchschnittlich 39 Quadratmetern Wohnfläche.
Die wegziehende Bevölkerung war zudem deutlich seltener in gemeinnützigen Wohnungen zu Hause als die Gesamtbevölkerung. So wohnten nur 12 Prozent der Wegzüger*innen bei gemeinnützigen Eigentümerschaften, während in der gesamten Bevölkerung ein Anteil von 25 Prozent in einer gemeinnützigen Wohnung zu Hause ist1.
Auffallend ist zudem, dass die Weg- und Umziehenden im Schnitt nur sehr kurz an ihrer letzten Adresse in der Stadt Zürich gelebt hatten. So wohnten ganze 33 Prozent der Wegzüger*innen weniger als ein Jahr in ihrer letzten Stadtzürcher Wohnung und 78 Prozent weniger als fünf Jahre. In der gesamten Bevölkerung hingegen lebt fast die Hälfte schon fünf oder mehr Jahre in ihrer aktuellen Wohnung.
Welche Rolle der Abbruch von Liegenschaften spielte
Anhand der vorliegenden Analyse wird auch die Frage geklärt, ob die Wegzüger*innen aufgrund einer baulichen Veränderung ihre Wohnung verlassen mussten. Damit sind entweder ein Abbruch des Gebäudes oder eine Sanierung mit Leerkündigung gemeint, welche bis und mit drei Jahre nach dem Wegzug erhoben wurden.
Die Resultate zeigen, dass es über die betrachteten zehn Jahre keine grösseren Schwankungen und vor allem keine Zunahme der Fälle gab. Durchschnittlich waren vier Prozent der Wegziehenden und drei Prozent der Umziehenden von einer solchen baulichen Veränderung betroffen. Dies sind pro Jahr gut 3000 Personen und damit deutlich weniger als ein Prozent der gesamten Bevölkerung.
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Anzahl der Weg- und Umziehenden, die während der Jahre 2013 bis 2022 aufgrund einer baulichen Erneuerung ihre Wohnung verliessen – gegliedert nach Eigentümerschaft und nach Aufenthaltsdauer. Dabei zeigt sich, dass gut ein Drittel der Betroffenen weniger als ein Jahr in ihrer Wohnung gelebt hatte. Da viele Abbruchliegenschaften, insbesondere von gemeinnützigen Eigentümerschaften, noch für kurze Zeit befristet vermietet werden, liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei einem grösseren Anteil der Betroffenen um Zwischennutzende handelt. Ob die Mietverträge tatsächlich befristet ausgestellt wurden, lässt sich nicht feststellen.
1Im Vergleich zum wohnpolitischen Monitoring des Stadtrats fällt der Anteil Personen, die in einer gemeinnützigen Wohnung leben, hier etwas tiefer aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der vorliegenden Analyse nicht nur Miet-, sondern auch Eigentumswohnungen berücksichtigt sind. Zudem umfassen die gemeinnützigen Bauträgerschaften hier nur die Stadt Zürich und die Wohnbaugenossenschaften.