Die gemeinsam mit Vertreter*innen der Kita-Branche erarbeitete und im August 2024 vom Gemeinderat beschlossene Teilrevision der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung (VO KB) sollte die rechtliche Grundlage für den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung in der Stadt Zürich schaffen. Gegen die Teilrevision (vgl. Medienmitteilung vom 22. November 2023) wurde jedoch Rekurs erhoben. Diesen Rekurs hat der Bezirksrat nun teilweise gutgeheissen.
Bezirksratsentscheid stellt Normkostenmodell in Frage
Der Bezirksratsentscheid weist nicht nur in rechtlicher Hinsicht zentrale Widersprüche auf, er stellt auch das Normkostenmodell als zugrunde liegendes Subventionsmodell grundsätzlich in Frage. Bliebe diese Interpretation unangefochten, hätte das wesentliche Auswirkungen auf die Kita-Subventionierung – nicht nur in der Stadt Zürich, sondern in der ganzen Schweiz.
Stadt müsste komplett auf eigene Kitas setzen
Die Verbesserung der Betreuungsqualität sowie der Anstellungsbedingungen in den Stadtzürcher Kitas war stets ein gemeinsames Anliegen von Gemeinde- und Stadtrat. Der Beschluss des Bezirksrats würde der Stadt Zürich hier letztlich jeden Spielraum nehmen. Wollte die Stadt in diesem Bereich noch etwas tun, käme der Entscheid in letzter Konsequenz einer Aufforderung an die Stadt gleich, dafür komplett auf stadteigene Kitas zu setzen.
Sozialdepartement empfiehlt Anfechtung
Für das Sozialdepartement ist klar, dass der Bezirksratsbeschluss nur schon aufgrund seiner wesentlichen Auswirkungen über die Stadt Zürich hinaus durch ein Gericht geprüft werden muss. Es empfiehlt daher dem Gemeinderat, den Beschluss des Bezirksrat vor dem kantonalen Verwaltungsgericht anzufechten und das entsprechende Beschwerdeverfahren an den Stadtrat zu delegieren.
Weitere Informationen
Stefan Rüegger, Leiter Kommunikation
Sozialdepartement
T +41 44 412 60 37
E-Mail stefan.rueegger@zuerich.ch