Die beiden Volksinitiativen «Auch Zürich soll sein Solarpotential ausschöpfen (Drittelsziel)» und «Auch Zürich soll sein Solarpotential ausschöpfen (Rahmenkredit)» wurden am 10. März 2026 eingereicht. Im Mai 2026 stellte der Stadtrat ihr Zustandekommen fest.
Die Initiative «Drittelsziel» verlangt eine Änderung der Gemeindeordnung. Darin soll das Ziel verankert werden, die Solarstromproduktion auf Stadtgebiet bis 2040 auf mindestens einen Drittel des jährlichen Stromverbrauchs der Stadt und mindestens 900 Gigawattstunden pro Jahr zu erhöhen. Zudem soll die Stadt jährlich über den Stand der Umsetzung, den Ausbauplan und die vorgesehenen Massnahmen berichten.
Die Initiative «Rahmenkredit» verlangt für dieses Produktionsziel einen Rahmenkredit von 750 Millionen Franken. Dieser soll für sieben Programme eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere der Bau von Solaranlagen auf stadteigenen und nicht stadteigenen Liegenschaften und Infrastrukturen, die Unterstützung von Privaten sowie Massnahmen zur Förderung von Elektrizitätsgemeinschaften, Energiespeichern und zur Entlastung der Stromnetze.
Stadtrat erarbeitet Gegenvorschläge
Nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen erachtet der Stadtrat die beiden Initiativen für gültig, wobei der Gemeinderat definitiv über die Gültigkeit befinden wird. Gleichzeitig hat er entschieden, je einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Absichten der Initiant*innen decken sich in wesentlichen Punkten mit den Zielen des Stadtrats, den Ausbau der Photovoltaik (PV) auf Stadtgebiet weiter voranzutreiben und dem PV-Zubau bei Interessenabwägungen zukünftig ein grösseres Gewicht zu verleihen.
Die Stadt setzt bereits heute verschiedene Massnahmen zur Förderung der Photovoltaik um. Grundlage dafür ist die seit 2021 bestehende und seither weiterentwickelte Photovoltaik-Strategie. Auch verschiedene der mit dem Rahmenkredit vorgeschlagenen Programme bestehen bereits oder werden in vergleichbarer Form umgesetzt.
Mit den Gegenvorschlägen sollen die Ziele und Massnahmen für den weiteren Ausbau der Photovoltaik gezielt ergänzt und aufeinander abgestimmt werden. Dabei werden unter anderem die Höhe und Ausgestaltung eines Rahmenkredits sowie bestehende Finanzierungen und Förderinstrumente geprüft. Doppelspurigkeiten sollen möglichst vermieden werden.
Initiativen werden zusammen behandelt
Die beiden inhaltlich zusammenhängenden Initiativen werden im weiteren politischen Verfahren gemeinsam behandelt. Der Stadtrat wird dem Gemeinderat Bericht und Antrag mit den Gegenvorschlägen vorlegen. Das Geschäft soll bis spätestens am 10. Juli 2027 dem Gemeinderat unterbreitet werden.
Weitere Informationen
Stadtrat Michael Baumer
Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe
T+41 44 412 49 61