- Sie haben den Ausweis F (ohne Flüchtlingseigenschaft) oder Schutzstatus S.
- Sie haben wenig Geld.
- Sie wohnen seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich.
- Sie leben seit weniger als 5 Jahren in der Schweiz.
Hinweis: Das Datum Ihrer Einreise in die Schweiz finden Sie auf Ihrem Ausländerausweis.
Sie leben seit mehr als 5 Jahren in der Schweiz und sind jünger als 45 Jahre? Dann ist der Kanton Zürich für Sie zuständig. Zuerst prüft der Kanton Zürich Ihr Gesuch. Erhalten Sie eine Zusage? Dann können Sie auch bei der Stadt Zürich Ausbildungsstipendien beantragen.
Die Stadt Zürich zahlt Geld für:
- Berufsvorbereitungsjahre
- Berufliche Grundbildung (Berufslehre) mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidg. Berufsattest (EBA)
- Berufsmaturität, Fachmaturität, gymnasiale Maturität
- Eidgenössischer Fachausweis (Berufsprüfung), eidgenössisches Diplom (höhere Fachprüfung), Diplom höherer Fachschulen
- Bachelor und Master an Fachhochschulen, Universitäten und ETH
Hinweis: Sie erhalten nur Geld, wenn Ihre Ausbildung anerkannt ist.
Sie sind unsicher?
Schicken Sie uns Ihre Frage über das Kontaktformular. Oder rufen Sie uns während der telefonischen Auskunftszeiten an. Wir helfen Ihnen gerne.
Lesen Sie folgende Informationen:
Machen Sie das Gesuch möglichst vor dem Start Ihrer Ausbildung oder spätestens im ersten Ausbildungsjahr.
Halten Sie alle notwendigen Dokumente bereit.
Gehen Sie unter «Mein Konto» Anmeldung.
Wenn Sie noch kein Konto haben, wählen Sie «Neu registrieren».
Folgen Sie den Anweisungen.
Wichtig: Geben Sie Ihre eigene E-Mail-Adresse und Handy-Nummer an!
Brauchen Sie Hilfe?
Hilfe finden Sie unter Hilfe zu «Mein Konto».
Sie sind angemeldet unter «Mein Konto». Geben Sie unter «Services durchsuchen» ein: Stipendium. Es erscheint der Service «Stipendium für Aus- oder Weiterbildung beantragen». Wählen Sie dann «Antrag erstellen/fortsetzen».
Geben Sie die notwendigen Informationen ein.
Wählen Sie «Gesuch Ausbildungsbeiträge».
Erfassen Sie alle Daten und laden Sie die Dokumente hoch.
Das Gesuch wird bearbeitet.
Wenn Dokumente oder Informationen fehlen, kann Ihr Gesuch nicht bearbeitet werden. Sie werden aufgefordert, die fehlenden Dokumente und Informationen zu senden.
Wir informieren Sie, wenn der Entscheid zu Ihrem Gesuch bereit ist.
Sie finden den Entscheid auf «Mein Konto».
Rechtliche Grundlage für die Stipendienentscheide des Laufbahnzentrums bilden die städtische Stipendienverordnung (AS 416.110) sowie die Ausführungsbestimmungen zur Stipendienverordnung (AS 416.111).
Schicken Sie uns Ihre Fragen über das Kontaktformular. Oder rufen Sie uns während der telefonischen Auskunftszeiten an. Wir helfen Ihnen gerne.
Montag: 13.30-16.30 Uhr
Dienstag: 13.30-16.30 Uhr
Mittwoch: 8.30-12 Uhr, 13.30-16.30 Uhr