Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Nutzung des Service «Meine Kinder».
AGOV ist das Behörden-Login der Schweiz, welches nun auch schrittweise in der Stadt Zürich eingeführt wird. Das AGOV-Login löst die Bestellung eines Zugangscodes ab. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite «Mein Konto» mit AGOV anmelden.
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung eines AGOV-Logins benötigen, können Sie sich jederzeit an den technischen Support von «Mein Konto» wenden. Mehr Informationen zu AGOV finden Sie auf der Webseite «Mein Konto» mit AGOV anmelden.
Bitte kontaktieren Sie das Support-Team, so kann Ihr Fall detailliert angeschaut werden.
Ja. So gelangen die Kontaktdaten von beiden sorgeberechtigten Personen an die zuständigen Stellen. Zudem bleiben dann beide informiert.
Nein, das ist im Moment nicht möglich.
«Mein Konto» ist der zentrale Zugang zu den Online-Services der Stadt Zürich. Im «Mein Konto» können Sie zum Beispiel Ihre Steuern verwalten oder über den Service «Meine Kinder» Dienstleistungen rund um Ihr Kind wahrnehmen.
Das geschieht automatisch.
Nein, jedes Elternteil muss sich mit seinem eigenen «Mein Konto» Account für den Service «Meine Kinder» anmelden.
Nur wenn Sie das Sorgerecht des Kindes haben.
Alle Kinder, für welche Sie das Sorgerecht haben, und im Vorschulalter oder im schulpflichtigen Alter sind, sollten auf «Meine Kinder» aufgeführt werden.
Fehlt ein Kind, wenden Sie sich an das Support-Team.
Kontaktieren Sie das Support-Team und fügen Sie einen Screenshot bei.
Bei Zuzug und Registrierung oder Abmeldung zum Kindergarten kontaktieren Sie bitte Ihre Kreisschulbehörde und verlangen die Formulare für den Offline-Prozess.
Meine Kreisschulbehörde finden
Bei Kindern im Schulbetrieb müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Offline-Prozesse laufen wie bis anhin.
Die entsprechende Möglichkeit finden Sie unter «Daten» und dann «Ihre Daten».
Sie erhalten einen Brief, sobald sie Ihr Kind für den Kindergarten registrieren können. In der Regel ist das Ende November / Anfang Dezember bevor Ihr Kind ins schulpflichtige Alter kommt.
Kontaktieren Sie bitte Ihre Kreisschulbehörde und verlangen die Formulare für den Offline-Prozess.
Meine Kreisschulbehörde finden
Die Angaben zu Gesundheit und Ernährung, Zustimmung für Bild- und Tonaufnahmen sowie Berechtigungen für weitere Kontaktpersonen können Sie jederzeit unter «Daten» bearbeiten.
Die Angaben zur Erst- und Zweitsprache sowie den Deutschkenntnissen Ihres Kindes werden nur bei der Kindergartenanmeldung erhoben.
Die Option «Gesuch für Schulplatz-Zuteilung einreichen» ist auf «Meine Kinder» auf der Ansicht Ihres Kindes ersichtlich.
Steht für Ihr Kind ein Stufenwechsel an oder wird ihr Kind eingeschult und Sie sehen die Option nicht? Dann melden Sie sich beim Support-Team.
Der Service «Meine Kinder» übernimmt die Kontaktdaten aus Ihrem «Mein Konto». Passen Sie Ihre Daten darum direkt in den Einstellungen Ihres «Mein Konto» an. Danach werden die Daten automatisch in «Meine Kinder» und alle verknüpften Applikationen übernommen.
Die Freigaben können jederzeit bearbeitet werden, und werden dann spätestens über Nacht in alle verknüpften Systeme übernommen.
Die Abmeldung ist bis zur Anmeldefrist der entsprechenden Veranstaltung möglich. Nach diesem Datum kontaktieren Sie Ihre Kreisschulbehörde direkt.
Ein Übersetzungswunsch kann nur angegeben werden, wenn die Option von der zuständigen Kreisschulbehörde freigeschaltet wurde. Kontaktieren Sie Ihre Kreisschulbehörde für spezifische Fragen zur Veranstaltung.
Gehen Sie im Service «Meine Kinder» beim Dashboard Ihres Kindes auf das Infofenster «Schulische Betreuung» und klicken auf den Link «Schulische Betreuung ändern» oder «Für Schulische Betreuung registrieren».
Sie befinden Sich nicht im Service «Meine Kinder», sondern versuchen, das Widget «Schulische Betreuung verwalten» für ihr Kind zu aktivieren.
Gehen Sie zum Service «Meine Kinder». Danach sollten Sie über das Dashboard Ihres Kindes ohne Code auf die Bearbeitung der Betreuungsmodule zugreifen können.
Melden Sie sich direkt bei der Abteilung «Elternbeiträge und Betriebsadministration Betreuung». Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite Schulische Betreuung verwalten.
Die zahlungspflichtige Person ist in diesem Fall die zweite Sorgeberechtigte Person für Ihr Kind. Bitte kontaktieren Sie diese Person. Die zahlungspflichtige Person muss Ihnen unter «Daten» und dann «Ihre Daten» den Zugang zur Buchung von Betreuungsmodulen freischalten.
Nur Personen, welche im gleichen Haushalt wie das Kind wohnen und ein Sorgerecht fürs Kind haben, können die Registrierung Ihres Kindes für die Schulische Betreuung absolvieren. Falls Sie das Sorgerecht besitzen, aber nicht die gleiche Meldeadresse haben, bitten Sie die/den andere/n Sorgeberechtigte/n die Registrierung vorzunehmen und Ihnen danach Ihren Zugang freizuschalten.