
Hinter jeder Suchterkrankung steht eine persönliche Geschichte. Unser übergeordnetes Ziel ist es, die Betroffenen auf dem Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu unterstützen und zu begleiten. Dabei betrachtet ein interdisziplinäres Team die Erkrankung ganzheitlich: gesundheitliche, seelische und soziale Aspekte werden berücksichtigt.
In der Suchtfachklinik Zürich besteht die Behandlung der Abhängigkeitserkrankung aus mehreren Phasen. Je nach persönlicher Ausgangslage und Zielsetzung stehen diverse Programme zum Teil- oder Totalentzug zur Auswahl.
Aufnahmebedingungen
- Hauptdiagnose ist eine Abhängigkeit nach ICD-10 für die Substanzen F10 bis F19 oder eine Spiel- bzw. Glückspielsucht.
- Der Eintritt erfolgt freiwillig durch Selbstzuweisung, Zuweisung durch eine*n Ärzt*in oder durch die Strafvollzugsbehörde im Rahmen einer stationären Massnahme.
Kontraindikationen
- Akute psychische Störungen wie Suizidalität oder Gewaltverhalten im Rahmen einer psychotischen Krise mit hoher Selbst- oder Fremdgefährdung
- Ärztliche fürsorgerische Unterbringungen (FU)
- Ausgeprägte organische Störungen in Zusammenhang mit einer hohen Pflegebedürftigkeit
- Selbsteinweisung oder Zuweisung durch eine*n Vorbehandler*in
- Dauer: maximal zwei Wochen
- Der Teilentzug dient der Entgiftung des Körpers von nicht-verordneten Substanzen (z.B. Kokain). Zur Linderung der körperlichen Entzugsbeschwerden werden spezifische Medikamente eingesetzt.
- Es erfolgen suchtmedizinische, psychiatrische, körperliche Abklärungen und die Einleitung entsprechender Behandlungen.
- Dauer: drei bis sechs Wochen
- Dauer: ca. vier bis acht Wochen
- Im Rahmen der Psychotherapie soll das Verständnis über die eigene Konsumdynamik gefördert werden, um wirksame Strategien zu erlernen zur Vorbeugung eines Rückfalls oder zumindest zum Erlernen eines kontrollierten Umgangs mit Substanzen.
- Mit der Abhängigkeitserkrankung einhergehende Komorbiditäten (weitere psychiatrische Krankheiten) werden abgeklärt und behandelt.
- Zur Klärung akuter sozialer Probleme steht der Kliniksozialdienst zur Verfügung.
- Individuell kann das familiäre Umfeld mit einbezogen werden.
- Dauer: ca. acht bis zwölf Wochen
Spezifisches Angebot für Patient*innen nach einer Entzugs- oder Entwöhnungsbehandlung zur Weiterführung ihrer Therapien (Einzel und Gruppen) in Form eines tagesklinischen Programms.
Psychotherapeutische Nachsorge nach Austritt zur Festigung der eigenen Ressourcen und Kompetenzen zur Krisenbewältigung und Resilienz.
Nach dem stationären klinischen Aufenthalt erfolgt auf Wunsch ein Eintritt in die eigene Integrationswohngruppe. In dieser Phase wird die Wiedereingliederung ins Berufsleben oder in ein Tagesstruktur-Angebot vorbereitet. Ebenso werden die Bewohner*innen bei der Wohnungssuche und dem Austritt unterstützt.
Die Behandlungskosten werden von der Krankenkasse aus der Grundversicherung und anteilmässig vom Wohnkanton getragen. Die Grundlage sind Tagespauschalen nach TARPSY.
Bei ausserkantonalen Zuweisungen erfolgt eine vorgängige Prüfung mit dem Kantonsärztlichen Dienst.
Die Behandlungskosten werden anteilig vom Wohnort und dem Kantonalen Sozialdienst getragen. Die Grundlage sind festgelegte kantonale wie ausserkantonale Tagessätze.
Je nach Krankenversicherung werden die Leistungen über eine Halb- oder Tagespauschale abgerechnet oder als Einzelleistungen über TARMED.
Die Leistungen werden über TARMED abgerechnet, wenn die Durchführung durch eine*n Ärzt*in erfolgt und über den Psychotherapie-Tarif KVG bei einer Durchführung durch psychologische Psychotherapeut*innen.
© Fotos: Kuster Frey, Zürich
Sind Sie in eine Abhängigkeit geraten? Wir sind für Sie da, unterstützen Sie mit einer persönlichen Beratung und den passenden Angeboten.
Jede Behandlung beginnt mit einem unverbindlichen Beratungsgespräch, in dem wir Ihre persönliche Situation klären. Sie können sich telefonisch oder via Formular anmelden oder durch eine Fachperson zuweisen lassen.
In einem telefonischen oder persönlichen Vorgespräch werden Ihre Anliegen und Ihre Behandlungsziele besprochen und der Eintrittstermin festgelegt.
Die Suchtfachklinik ist ein Betrieb des Stadtärztlichen Dienstes.
Eine nahestehende Person zeigt ein problematisches Konsum- oder Suchtverhalten? Für Familienmitglieder und Angehörige ist die Situation sehr belastend. Sich Hilfe zu holen und nicht zu lange damit zu warten, ist wichtig und kann entlastend wirken. Als Angehörige können Sie einen wichtigen Beitrag zur Veränderung im Rahmen des therapeutischen Prozesses leisten.
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne mit einer persönlichen Beratung.
Die Suchtfachklinik ist ein Betrieb des Stadtärztlichen Dienstes.
Interviews mit Patient*innen der Suchtfachklinik
Interview mit einem Patienten im Entzug der Suchtfachklinik Zürich
Interview mit einem Patienten der stationären Therapie in der Suchtfachklinik Zürich