Hinweis: Dieses Gesuch gilt nur für Betreibungen, die vom Stadtrichteramt stammen und die aus einer Busse / einem Strafbefehl heraus entstanden sind. Wenn die Betreibung von einer anderen Stelle kommt (zum Beispiel vom Steueramt), müssen Sie diese Stelle direkt kontaktieren.
Für die Löschung einer Betreibung im Zusammenhang mit einem Strafbefehl erhebt das Stadtrichteramt eine Gebühr.
Diese Gebühren sind im Reglement über allgemeine Gebühren der Stadtverwaltung (GebR) festgelegt. Die Gebühr beträgt 50 Franken.
- Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit dem untenstehenden Online-Formular ein.
- Den Einzahlungsschein für die Gebühr erhalten Sie nach Eingang Ihres Gesuchs.
- Sobald Ihre Zahlung vollständig bei uns eingegangen ist, prüfen wir Ihr Gesuch und veranlassen die Löschung der Betreibung.
- Eine Löschung ist nur möglich, wenn die Forderung vollständig bezahlt wurde.
Wichtig: Das untenstehende Formular gilt für Betreibungen, aus denen kein Verlustschein hervorgegangen ist. Falls es sich hingegen um die Betreibung zu einem bezahlten Verlustschein handelt, benutzen Sie das Formular zur Löschung einer Betreibung zum Verlustschein.