Wichtig: Dieses Löschungsgesuch ist ausschliesslich für Betreibungen bestimmt, die das Stadtrichteramt eingeleitet hat. Wenn es um Betreibungen von anderen Gläubiger*innen geht (z. B. Steueramt), müssen Sie diese direkt kontaktieren.
Für die Löschung einer Betreibung erhebt das Stadtrichteramt Gebühren. Die Gebühren sind im «Reglement über allgemeine Gebühren der Stadtverwaltung (GebR)» geregelt. Die Mindestgebühr beträgt Fr. 50.–.
- Stellen Sie Ihr Gesuch mit dem untenstehenden Online-Formular.
- Den Einzahlungsschein für die Gebühren erhalten Sie nach Eingang Ihres Gesuches.
- Sobald wir Ihre vollständige Zahlung erhalten haben, prüfen und veranlassen wir die Löschung Ihrer Betreibung.
- Die Löschung der Betreibung erfolgt nur, wenn die Forderung vollumfänglich beglichen wurde.
- Die Zahlungsverbindung für die Gebühren lautet:
IBAN CH82 0900 0000 8000 4050 8. - Bitte geben Sie die zutreffenden Nummern in der Referenz an (Betreibungs-, Inkasso- oder Strafbefehl-Nr.).
Hinweis: Das untenstehende Formular gilt für Betreibungen, aus denen kein Verlustschein hervorgegangen ist. Falls es sich hingegen um die Betreibung zu einem bezahlten Verlustschein handelt, benutzen Sie das Formular zur Löschung einer Betreibung zum Verlustschein.