Ab 2. November 2026 finden Sie das Personenmeldeamt West neu an der Hardstrasse 41, 8004 Zürich. Unser bisheriges Büro an der Hohlstrasse 35 wird geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Dienstleistungen des Personenmeldeamts West vor Ort nur mit einem Termin beziehen können.
Wochenaufenthalter*innen haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb der Stadt Zürich. Aufgrund ihrer Arbeitssituation, wegen einer Ausbildung oder weil sie in Zürich in einer Institution leben, sind sie gezwungen, in der Stadt Zürich einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen.
- Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Zürich anmelden (Meldepflicht).
- Eine Anmeldung ist erst ab dem effektiven Einzug möglich.
- Für die Anmeldung Ihres Wochenaufenthalts benötigen Sie einen Termin.
Aufgrund der aktuellen Terminsituation sind teilweise erst Termine nach Ablauf der 14-tägigen Meldefrist verfügbar. Bitte buchen Sie dennoch den nächstmöglichen verfügbaren Termin. Beantragen Sie zusätzlich eine Fristverlängerung über unser Kontaktformular.
Wochenaufenthalter*innen wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Zürich. An arbeitsfreien Tagen müssen Sie an ihren bisherigen Wohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.
Das Personenmeldeamt hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituationen der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind.
Rein persönliche Motive oder Wünsche sind für die Gewährung des Wochenaufenthalts nicht ausschlaggebend. Ein Wochenaufenthalt kostet eine jährliche Gebühr von 60 Franken.
Für die Anmeldung Ihres Wochenaufenthalts benötigen Sie einen Termin .
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Pass oder ID
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
- Aufenthaltsausweis/Heimatausweis (erhältlich bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes)
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Untermietvertrag oder Einzugsanzeige
- Immatrikulationsbestätigung/Legitimationskarte (sofern vorhanden)
Wochenaufenthalter*innen sind nach § 6 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Das Personenmeldeamt ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.
Besitzen Sie eine gültige Grenzgängerbewilligung und möchten sich als Wochenaufenthalter*in in der Stadt Zürich anmelden?
Für die Anmeldung eines Wochenaufenthalts als Grenzgänger*in müssen Sie einen Termin vereinbaren. Die Anmeldung findet persönlich beim Personenmeldeamt Zürich Süd statt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Pass oder ID
- Grenzgängerbewilligung
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Untermietvertrag oder Einzugsanzeige
- Fr. 60.-
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen ein Termin für „Zuzug aus dem Ausland“ gebucht werden muss.
Sind Sie Student*in?
Verlängern Sie Ihren Wochenaufenthalt bequem online. Alle Informationen und Voraussetzungen dazu finden Sie unter Wochenaufenthalt verlängern.
Falls die Verlängerung des Wochenaufenthalts online nicht möglich ist, können Sie einen Termin beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder Zürich West vereinbaren.
Erwerbstätige
Wer in Zürich unbefristet erwerbstätig ist, erhält in der Regel keine Bewilligung für den Wochenaufenthalt. Der Wochenaufenthalt ist gesetzlich insbesondere für Studium, Erstausbildung, Heimataufenthalt oder für vorübergehende Erwerbssituationen ohne Absicht des längerfristigen Verbleibens vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Wochenaufenthalt in der Stadt Zürich gegeben sein müssen. Sollte Ihr Lebensmittelpunkt nach wie vor nicht in der Stadt Zürich liegen, bitten wir Sie, für die Verlängerung des Wochenaufenthalts einen Termin beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder Zürich West zu vereinbaren. Die abschliessende Prüfung des Lebensmittelpunktes findet im Personenmeldeamt statt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Pass oder ID
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
- Immatrikulationsbestätigung/Legitimationskarte (sofern vorhanden)
- Aufenthaltsausweis/Heimatausweis (erhältlich bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes)
- Fr. 60.–
Ziehen Sie aus der Stadt Zürich weg und möchten den Wochenaufenthalt beenden?
Eine Beendigung des Wochenaufenthalts ist schriftlich oder mit einem Termin an den Standorten Personenmeldeamt Zürich Nord oder Zürich West möglich.
Für die schriftliche Beendigung reichen Sie die Abmeldeerklärung frühestens 30 Tage vor dem geplanten Wegzug über das Kontaktformular ein.
Sollte eine schriftliche Beendigung nicht möglich sein, vereinbaren Sie einen Termin beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder Zürich West.
Bitte beachten Sie die gesetzliche Frist von 14 Tagen für die Meldung Ihres Wegzugs.
Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter*in in einer anderen Gemeinde benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis. Diesen können Sie online bestellen.
Ja. Wenn Sie Ihren Wochenaufenthalt in der Stadt Zürich beenden, müssen Sie sich abmelden. Reichen Sie dafür die Abmeldeerklärung über das Kontaktformular unter www.stadt-zuerich.ch/wegzug ein. Die Abmeldung kann frühestens 30 Tage vor dem geplanten Wegzug gemeldet werden.
Den Aufenthaltsausweis erhalten Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde. Bei einer Online-Verlängerung des Wochenaufenthalts als Student*in kann das Dokument digital eingereicht werden. Bei einer persönlichen Vorsprache ist der Aufenthaltsausweis im Original vorzulegen.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Aufenthaltsgrund und der Gültigkeit Ihres Aufenthaltsausweises. Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich die Gültigkeit des Ausländerausweises berücksichtigt. Ist eines der erforderlichen Dokumente beispielsweise nur ein Jahr gültig, wird der Wochenaufenthalt entsprechend nur bis zu diesem Datum verlängert.
Nach Abschluss Ihres Studiums muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt weiterhin erfüllt sind. Bei einer unbefristeten Erwerbstätigkeit in Zürich wird ein Wochenaufenthalt in der Regel nicht bewilligt
Um sich in der Stadt Zürich mit Niederlassung anzumelden, müssen Sie sich zuerst bei Ihrem Hauptdomizil abmelden. Sie können beides direkt online über eUmzug erledigen. Sollte die Meldung online nicht möglich sein, würden wir Sie bitten, einen Termin für die persönliche Vorsprache beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder Personenmeldeamt Zürich West zu vereinbaren.