Wochenaufenthalter*innen haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb der Stadt Zürich. Aufgrund ihrer Arbeitssituation, wegen einer Ausbildung oder weil sie in Zürich in einer Institution leben, sind sie gezwungen, in der Stadt Zürich einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen.
- Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Zürich anmelden (Meldepflicht).
- Eine Anmeldung ist erst ab dem effektiven Einzug möglich.
- Für die Anmeldung Ihres Wochenaufenthalts benötigen Sie einen Termin.
Wochenaufenthalter*innen wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Zürich. An arbeitsfreien Tagen müssen Sie an ihren bisherigen Wohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.
Das Personenmeldeamt hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituationen der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind.
Rein persönliche Motive oder Wünsche sind für die Gewährung des Wochenaufenthalts nicht ausschlaggebend. Ein Wochenaufenthalt kostet eine jährliche Gebühr von 60 Franken.
Für die Anmeldung Ihres Wochenaufenthalts benötigen Sie einen Termin .
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
- Aufenthaltsausweis/Heimatausweis (erhältlich bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes)
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Untermietvertrag oder Einzugsanzeige
- Immatrikulationsbestätigung/Legitimationskarte (sofern vorhanden)
Wochenaufenthalter*innen sind nach § 6 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Das Personenmeldeamt ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.
Sie besitzen eine gültige Grenzgängerbewilligung und möchten sich als Wochenaufenthalter in der Stadt Zürich anmelden?
Für die Anmeldung als Wochenaufenthalt für Grenzgänger*in müssen Sie einen Termin vereinbaren. Die Anmeldung findet persönlich beim Personenmeldeamt Zürich Süd statt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Pass oder ID
- Grenzgängerbewilligung
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Untermietvertrag oder Einzugsanzeige
- Fr. 60.-
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen ein Termin für „Zuzug aus dem Ausland“ gebucht werden muss.
Sind Sie Student*in?
Verlängern Sie Ihren Wochenaufenthalt bequem online. Alle Informationen und Voraussetzungen dazu finden Sie unter Wochenaufenthalt verlängern.
Falls die Verlängerung des Wochenaufenthalts online nicht möglich ist, können Sie einen Termin beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder Zürich West vereinbaren.
Erwerbstätige
Wer in Zürich unbefristet erwerbstätig ist, erhält in der Regel keine Bewilligung für den Wochenaufenthalt. Der Wochenaufenthalt ist gesetzlich insbesondere für Studium, Erstausbildung, Heimataufenthalt oder für vorübergehende Erwerbssituationen ohne Absicht des längerfristigen Verbleibens vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Wochenaufenthalt in der Stadt Zürich gegeben sein müssen. Die abschliessende Prüfung des Lebensmittelpunktes findet im Personenmeldeamt statt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Pass oder ID
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
- Immatrikulationsbestätigung/Legitimationskarte (sofern vorhanden)
- Aufenthaltsausweis/Heimatausweis (erhältlich bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes)
- Fr. 60.–
Ziehen Sie aus der Stadt Zürich weg und möchten den Wochenaufenthalt beenden?
Eine Beendigung des Wochenaufenthalts ist schriftlich oder mit einem Termin an den Standorten Personenmeldeamt Zürich Nord oder Zürich West möglich.
Für die schriftliche Beendigung reichen Sie die Abmeldeerklärung frühestens 30 Tage vor dem geplanten Wegzug über das Kontaktformular ein.
Sollte eine schriftliche Beendigung nicht möglich sein, vereinbaren Sie einen Termin beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder Zürich West.
Bitte beachten Sie die gesetzliche Frist von 14 Tagen für die Meldung Ihres Wegzugs
Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter*in in einer anderen Gemeinde benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis. Diesen können Sie online bestellen.