Der subventionsberechtigte Betreuungsumfang ist die Anzahl Betreuungstage pro Woche, für die die Stadt Zürich Subventionen für die Kinderbetreuung gewährt. Es handelt sich um die maximale Anzahl Tage, für die Eltern finanzielle Unterstützung für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kita oder Tagesfamilie erhalten können. Reicht die Anzahl Tage nicht aus, können Sie gegen diesen Entscheid eine Einsprache = ein Gesuch um Erhöhung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs einreichen.
Das Sozialdepartement prüft Ihren Fall dann nochmals in einem geregelten Verfahren.
Damit Ihr Gesuch behandelt werden kann:
- Sie reichen das Gesuch innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Festlegung des Subventionsberechtigen Betreuungsumfangs (SBU) ein.
- Es enthält einen Antrag und eine Begründung.
- Sie reichen es online oder per Post ein – nicht per E-Mail oder Telefon.
Antrag und Begründung: Was beantragen Sie? Weshalb soll der Entscheid geändert werden? Wie sind Sie oder andere davon betroffen?
Bereiten Sie bitte folgende Dokumente vor:
- Der angefochtene Entscheid (aktueller SBU): Die Festlegung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) der Stadt Zürich.
Weitere mögliche Dokumente (leben beide Eltern im gemeinsamen Haushalt, brauchen wir Dokumente von beiden Eltern)
- Wenn die Festlegung aufgrund von Berufstätigkeit, Aus-/Weiterbildung, Stellensuche bei Arbeitslosigkeit oder gemeinnütziger Freiwilligenarbeit erfolgte: aktuelle Arbeitsbestätigung(en), RAV-Bestätigung(en), Aus-/Weiterbildungsbestätigung(en), Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Arbeitspläne der letzten 3 Monate, Bestätigung über Freiwilligenarbeit
- Wenn die Festlegung aufgrund von sprachlicher Integration oder sozialer Integration oder aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Eltern erfolgte, benötigen wir keine zusätzlichen Bestätigungen einer Fachstelle.
Falls Sie nicht sicher sind, welche Dokumente Sie einreichen müssen, rufen Sie uns vorher an.
Den Kontakt finden Sie am Seitenende.
Gegen die Festlegung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) kann innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung Einsprache erhoben und ein Gesuch um Erhöhung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs eingereicht werden.
Sie können ein Gesuch online einreichen oder per Post stellen – nicht per E-Mail. Empfohlen wäre die Online-Einreichung.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Gesuch (Formular) ausfüllen
Zwingend die Felder «1. Antrag», «2. Antragsteller/Antragstellerin» und «3. Begründung») und mit dem erforderlichen 4. Dokument ausdrucken.
Weitere mögliche Dokumente unter 4.) auswählen und ausdrucken.
Gesuch (Formular) persönlich unterschreiben
Alles an folgende Adresse senden:
Sozialdepartement der Stadt Zürich
Kontraktmanagement
Postfach
8036 Zürich
Formular
Gesuch um Erhöhung des Subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU)
Das Sozialdepartement prüft den ursprünglichen Entscheid erneut.
Das Sozialdepartement verfasst eine Gutheissung oder eine Ablehnung.
Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich, VO KB
Verfügung des Vorstehers V 5053/22.03.2019