Um Subventionen für die Kinderbetreuung in einer Kita oder Tagesfamilie zu erhalten, brauchen Sie zwei Bestätigungen:
- eine gültige Beitragsfaktorbestätigung
- eine gültige Festlegung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU)
Die Bestätigungen sind maximal ein Jahr gültig. Werden die Bestätigungen nicht rechtzeitig erneuert, entsteht eine Subventionslücke, denn beide Bestätigungen sind immer erst ab dem 1. des Monats gültig, in dem die Gesuche gestellt wurden und können nicht vordatiert werden.
Ist ein gültiger Beitragsfaktor vorhanden und bezieht sich die Subventionslücke lediglich auf den SBU, kann – sobald eine neue Festlegung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) vorliegt – ein Gesuch um rückwirkende Subventionierung beim Sozialdepartement gestellt werden. Das Sozialdepartement prüft Ihren Fall dann nochmals in einem geregelten Verfahren und kann in Härtefällen maximal drei Monate rückwirkend ab Gesuchstellung den subventionsberechtigten Betreuungsumfang verfügen.
Damit Ihr Gesuch behandelt werden kann, müssen Sie zuerst eine neue Festlegung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) beantragen.
- Anschliessend reichen Sie das Gesuch um rückwirkende Subventionierung innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der neuen Festlegung des subventionsberechtigen Betreuungsumfangs (SBU) ein.
- Es enthält einen Antrag und eine Begründung.
- Sie erreichen es online oder per Post ein – nicht per E-Mail oder Telefon.
Antrag und Begründung: Was beantragen Sie? Weshalb soll der Entscheid geändert werden? Wie sind Sie oder andere davon betroffen?
Bereiten Sie bitte folgende Dokumente vor:
- Der neueste SBU (Festlegung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs der Stadt Zürich).
Weitere mögliche Dokumente (Leben beide Eltern im gemeinsamen Haushalt, brauchen wir Dokumente von beiden Eltern)
- Wenn die Festlegung des subventionsberechtigten Betreuungsumfang aufgrund von Berufstätigkeit, Aus-/Weiterbildung, Stellensuche bei Arbeitslosigkeit, oder gemeinnütziger Freiwilligenarbeit erfolgte: aktuelle Arbeitsbestätigung(en), RAV-Bestätigung(en), Aus-/Weiterbildungsbestätig(en), Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Bestätigung über Freiwilligenarbeit beider Elternteile.
- Wenn die Festlegung aufgrund von sprachlicher Integration oder sozialer Integration oder aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Eltern erfolgte, benötigen wir keine zusätzlichen Bestätigungen einer Fachstelle.
- Die Rechnung oder eine Bestätigung der Kita oder der Tagesfamilienorganisation, dass den Eltern der Privatzahlendentarif in Rechnung gestellt wurde.
Falls Sie nicht sicher sind, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, rufen Sie uns vorher an. Den Kontakt finden Sie am Seitenende.
Das Gesuch um rückwirkende Subventionierung kann innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der neuen Festlegung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) eingereicht werden.
Sie können ein Gesuch online einreichen oder per Post stellen – nicht per E-Mail. Empfohlen wäre die Online-Einreichung.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Gesuch (Formular) ausfüllen
Zwingend die Felder «1. Antrag», «2. Antragsteller/Antragstellerin» und «3. Begründung») und mit dem erforderlichen 4. Dokument ausdrucken.
Weitere mögliche Dokumente unter 4.) auswählen und ausdrucken.
Gesuch (Formular) persönlich unterschreiben
Alles an folgende Adresse senden:
Sozialdepartement der Stadt Zürich
Kontraktmanagement
Postfach
8036 Zürich
Formular
«Gesuch um rückwirkende Subventionierung»
Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich, VO KB
Verfügung des Vorstehers V 5053/22.03.2019