
Wird ein Gesuch für eine temporäre Reklame bis zu einer Grösse von 12 m2 gestellt, prüft die Dienstabteilung Verkehr den Standort und den Inhalt der Reklame in Bezug auf die verkehrsrechtlichen Grundlagen.
Umgesetzte temporäre Reklameanlagen in der Stadt Zürich:
Das Amt für Städtebau bearbeitet als verantwortliche Stelle Ihr Gesuch für eine temporäre Reklame bis 12 m2 in Zusammenarbeit mit der Dienstabteilung Verkehr, Bereich Verkehrssicherheit, und bei Bedarf mit weiteren städtischen Abteilungen.
Das Reklamegesuch können Sie online einreichen. Wir bitten Sie, bei der Gesuchseingabe auf eine gute Qualität Ihrer Beilagen zu achten. Lesen Sie dazu unsere Hinweise.
Wir empfehlen, eine kostenlose Voranfrage zu stellen. Die Rückmeldung auf Ihre Voranfrage erhalten Sie auf elektronischem Weg.