Sie haben allgemeine Fragen oder kontaktieren uns zum ersten Mal?
In der telefonischen Sprechstunde oder der Sprechstunde Erstkontakt erklären wir Ihnen das grundsätzliche Vorgehen im Baubewilligungsverfahren.
Sie haben bereits ein konkretes Bauprojekt mit uns besprochen?
Dann wurde Ihnen eine Kreisarchitektin oder ein Kreisarchitekt zugeteilt. Diese Person berät Sie in der Sprechstunde Folgekontakt.
- Die baurechtliche Beratung konzentriert sich auf konkrete Fragen zu geplanten Bauprojekten. Diese sollten sich mindestens in der Vorprojektphase befinden. Bitte erstellen Sie nachvollziehbare Pläne für das Bauprojekt. Beachten Sie dazu die Wegleitung zur Eingabe eines Baugesuchs.
- Bei der Planung müssen Sie die geltenden Baugesetze und Vorschriften berücksichtigen. Informieren Sie sich deshalb vorgängig über die baurechtlichen Vorgaben und Grundlagen.
- Falls Ihnen die Unterlagen nicht vorliegen, beschaffen Sie bitte den zuletzt bewilligten Stand Ihres Bauvorhabens über das Archiv Bauprojekte.
- Bewilligungspflicht
- Verfahrensart für die Baueingabe
- Involvierte Fachstellen
- Ablauf des Baubewilligungsverfahrens
- Erforderliche Unterlagen für ein Baugesuch
- Auskünfte zu laufenden Verfahren an Dritte
- Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder Häusern: Wenden Sie sich bitte an eine Immobilienagentur.
- Teilnehmende an Wettbewerben: Richten Sie Ihre Fragen bitte an den Veranstalter des Wettbewerbs.
- Wir empfehlen Ihnen, sich bei diesen Themen an Architekturbüros, Immobilienfachleute und/oder Anwaltskanzleien zu wenden.
- Bei Wettbewerben beraten wir nur den Veranstalter des Wettbewerbs zu Fragen oder Beiträgen.
- Bei Machbarkeitsstudien oder Bebauungsvarianten führen wir Beratung nur zur bevorzugten Variante durch.
- Informationen, die städtische Mitarbeitende zu Baurechtsfragen geben, sind nicht verbindlich.
- Das gilt sowohl intern als auch für die Bausektion des Stadtrats oder für Gerichte.
- Sitzungsprotokolle und Notizen werden nicht geprüft oder schriftlich bestätigt.
- Rechtlich verbindlich ist nur ein Entscheid der Baubehörde.
- In gewissen Fällen kann zu einzelnen Fragen ein Vorentscheid eingeholt werden.
Einfache Fragen zur Bewilligungspflicht, zum Vorgehen und zu den Zuständigkeiten.
- Montag bis Freitag, 09.30–10.30 Uhr
Wurde Ihrem Bauvorhaben bereits eine Kreisarchitekt*in zugewiesen, wenden Sie sich bitte direkt an diese Person.
Die Sprechstunde Erstkontakt wird von einer Kreisarchitekt*in des zuständigen Teams durchgeführt.
- Montag bis Freitag, 08.00–09.00 Uhr
Dauer: 20 Minuten
Die Beratung findet digital über Microsoft Teams oder vor Ort im Amtshaus IV statt. Die Sitzungszimmer 305 bis 311 befinden sich im 3. Stock.
Eine Terminbuchung ist erforderlich.
Bitte beachten Sie die Anforderungen für die Sprechstunde und bereiten Sie sich entsprechend vor.
Die Sprechstunde Folgekontakt wird von der Kreisarchitekt*in durchgeführt, die oder der Ihrem Bauvorhaben bereits von der Baubehörde zugewiesen wurde.
- Montag bis Freitag, 10.30–11.30 Uhr
Dauer: 20 Minuten
Die Beratung findet digital über Microsoft Teams oder vor Ort im Amtshaus IV statt. Die Sitzungszimmer 305 bis 311 befinden sich im 3. Stock.
Eine Terminbuchung ist erforderlich.
Bitte beachten Sie die Anforderungen für die Sprechstunde und bereiten Sie sich entsprechend vor.
Kreisarchitekt*innen Team Baubewilligungen 1 bis 5:
Team Standardgesuche
Telefon: +41 44 12 45 90
E-Mail: afb-stage@zuerich.ch
Das Team Standardgesuche beantwortet Fragen zu Meldeverfahren und zu folgenden Themen:
- Mobilfunk Antennenanlagen
- Digitale Werbeanlagen
- Erdwärmesonden
- Wärmepumpen
- Aussengastronomie
- Solaranlagen
- Baumfällungen
- Selbstbedienungs-Paketanlagen
- Hinausschiebens der Öffnungszeiten und Wartezonen vor Klubs
Team Baukontrolle
Bei Fragen zu Bauplätzen, Gerüsten, Sicherheit, Bauabnahmen oder Kontrollen wenden Sie sich bitte an die Expert*innen für Baukontrolle und Bauabnahme.