Vor Baubeginn muss dem Amt für Baubewilligungen ein Bauinstallationsplan eingereicht und von Grün Stadt Zürich genehmigt werden. Dieser soll sicherstellen, dass schützenswerte oder geschützte Bereiche, Elemente, Bäume und andere Bepflanzungen geschont und nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden.
Abschrankungen von nicht tangierten Bereichen
Der Platzbedarf für die Abwicklung der Baustelle ist zur bestmöglichen Schonung des Inventar- oder Schutzobjekts zu minimieren. Die Art und der Verlauf der Abschrankungen sind anzugeben (es sind dafür fixe Bauwände, fix verbundene Condecta-Gitter oder ähnliches zu verwenden; keine Bänder oder Latten).
Schutz von bestehenden Belägen, Einfassungen, Umzäunungen und Einzelelementen
Die Materialisierung und Position von schützenden Abdeckungen sind anzugeben. Ebenso sind allfällige temporäre Demontagen und deren Lagerungsorte im Plan zu vermerken.
Leitungsgrabungen, sonstige Abgrabungen oder Aufschüttungen
Die genaue Lage und das Ausmass von Werkleitungsbauten sind anzugeben sowie die Schutzmassnahmen, falls deren Erstellung schutzwürdige Bereiche der Umgebung oder inventarisierte Lebensräume tangieren oder im Wurzelbereich von geschützten Bäumen erfolgen müssen. Der Wurzelbereich entspricht in der Regel dem Kronenbereich. Allenfalls sind Abklärungen durch Baumpfleger oder Baumpflegerin notwendig. Abgrabungen oder Aufschüttungen im Wurzelbereich geschützter Bäume sind nicht erlaubt.
Baumschutzmassnahmen
Die genaue Lage des Schutzperimeters ist bei geschützten Bäumen anzugeben. Der Schutzperimeter muss genügend gross sein und umfasst in der Regel den Kronen- und Wurzelbereich. Allenfalls sind Abklärungen durch Baumpfleger oder Baumpflegerin notwendig. Die Materialisierung der notwendigen Abschrankungen ist ebenfalls anzugeben (es sind dafür fixe Bauwände, fix verbundene Condecta-Gitter oder ähnliches zu verwenden; keine Bänder oder Latten).
Zufahrten, Lager- und Installationsflächen
Die genaue Lage von Zufahrten, Lager- und Installationsflächen ist anzugeben sowie die Materialisierung allfälliger Abdeckungen. Es sind keine Zufahrten, Lager- oder Installationsflächen im Wurzelbereich der Bäume und auf wertvollen Vegetationsflächen erlaubt.
Darstellung
Die zu schützenden Bäume, Rabatten, Beläge, Anlageteile, Wege bzw. Wiesen, Wildgehölze, Gewässer bei Naturschutzobjekten sind genau einzumessen und massstabsgetreu im Baustelleninstallationsplan einzutragen.
Freigabe
Der Baustelleninstallationsplan ist rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen. Es empfiehlt sich, den Vorentwurf vorgängig mit den zuständigen Fachbereichen von Grün Stadt Zürich (Gartendenkmalpflege, Naturschutz und/oder Freiraumberatung) zu bereinigen. Der Plan ist beim entsprechenden Fachbereich von Grün Stadt Zürich digital per E-Mail einzureichen.
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