Für bestehende Gebäude eignen sich externe, speziell für Mauersegler entwickelte Nisthilfen. Wichtig ist ein geeigneter Standort – hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Platzierung achten sollten. Erfüllt Ihr Haus die Voraussetzungen, beraten Sie die Expert*innen von Grün Stadt Zürich gerne kostenlos zu den nächsten Schritten.
Mauersegler fliegen schnell und direkt. Deshalb benötigen sie hoch gelegene Nistplätze. Nur dann können sie sich beim Start fallen lassen und sofort an Geschwindigkeit gewinnen. Die Nisthilfen müssen auf einer Höhe von mindestens 5 Metern angebracht werden.
Unterhalb der Nisthilfe braucht es eine freie Schneise ohne Hindernisse im Umkreis von ca. 3 bis 5 Metern vor dem Einflugloch. Bäume, Balkone oder Leitungen direkt davor verhindern den An- und Abflug und schliessen somit eine Nisthilfe an dieser Lage aus. Auch ist darauf zu achten, dass die Nisthilfen an einem möglichst für die Vögel störungsfreien Ort angebracht werden sollten, also nicht direkt neben oder über einem Balkon.
Mauersegler sind gesellig. Deshalb macht es Sinn, mehrere Nisthilfen nebeneinander oder nah aneinander anzubringen. Prüfen Sie, ob Sie Platz haben für mindestens zwei oder sogar mehr Nisthilfen.
Grundsätzlich sind die Ausrichtungen Nord- bis Ostseite bevorzugt, weil sie weniger der direkten Sonneneinstrahlung und dem Regen ausgesetzt sind. Auf der Südseite sind Nisthilfen nur mit Hitzeschutz (Lüftungsschlitze, Schutzblech) oder geschützt im Traufbereich oder Dachvorsprung möglich, da Überhitzung tödlich für die Jungvögel sein kann.
Wenn Sie Hauseigentümer*in sind, können Sie selbst entscheiden, ob Sie Mauersegler-Nistkästen an Ihrem Gebäude anbringen möchten. Als Mieter*in müssen Sie zuerst das Einverständnis der Eigentümerschaft einholen.
Da die Nistplätze von Mauerseglern gesetzlich geschützt sind, dürfen die Nistkästen nicht nach kurzer Zeit wieder entfernt werden. Die entsprechende Adresse wird im Gebäudebrüter-Inventar der Stadt Zürich erfasst. Diese Inventarisierung kann bei zukünftigen baulichen Veränderungen am Gebäude zu Auflagen zum Schutz und Erhalt der Nistplätze führen. Die Eigentümerschaft muss daher darüber informiert sein und mit diesen Bedingungen einverstanden sein.
Meistens steht der Denkmalschutz nicht im Widerspruch zur Förderung von Mauerseglern. Lassen sich bei der Denkmalpflege beraten, was besonders zu berücksichtigen ist. Eine für alle Interessen befriedigende Lösung kann in der Regel gefunden werden.
Nein, Nisthilfen müssen nicht zwingend gereinigt werden. Wenn möglich, kann man sie alle paar Jahre säubern. Wichtiger für den Bruterfolg ist jedoch ein gut geeigneter Standort – nicht die leichte Erreichbarkeit für die Reinigung.
Das Anbringen von Mauersegler-Nisthilfen ist aufgrund des Arbeitens in der Höhe nicht ganz einfach. Oft ist eine Hebebühne oder dergleichen notwendig, um unfallsicher arbeiten zu können. Wenn sich alles auf Privatgrund befindet und nichts in den öffentlichen Raum hineinragt, ist keine Bewilligung erforderlich. Werden hingegen Trottoir, Parkplätze oder der Strassenraum beansprucht, ist eine Mitteilung an die Dienstabteilung Verkehr notwendig. Das Gesuch muss spätestens drei Arbeitstage vor dem Einsatz über ein Online-Formular eingereicht werden, inkl. Plan mit Standort und Platzbedarf.
Ist eine Parkplatzsperrung notwendig, muss der Einsatz sieben Arbeitstage im Voraus gemeldet und ein zusätzliches Formular ausgefüllt werden. Für Parkplatzsperrungen fallen Gebühren der Stadtpolizei an. Die Kosten ergeben sich individuell je nach Zeit und Örtlichkeit sowie der Art und Anzahl der Parkfelder. Bei einer Reservation von ein bis zwei aneinandergrenzenden Parkfeldern für maximal einen Tag belaufen sich die Kosten zwischen 120 und 170 Franken.
Die Bewilligung des Einsatzes wird in der Regel unter Einhaltung bestimmter Auflagen erteilt. Daher ist es sinnvoll, eine spezialisierte Firma mit der Organisation und Durchführung des Einsatzes zu beauftragen. Erkundigen Sie sich nach den genauen Bedingungen oder lassen Sie sich durch unsere Fachpersonen beraten. Die Montagekosten (Aufwände der externen Firma, Gebühren usw.) trägt die Eigentümerschaft.