Aussenluft (AUL)
Die Aussenluftfassungen sind so zu platzieren, dass die eintretende Luft möglichst sauber, im Winter trocken und im Sommer kühl ist. Im Bereich der Aussenluftfassung dürfen keine Raucher-bzw. Grillzonen sein. Aussenluftfassungen dürfen nicht direkt über dem Boden angeordnet werden. Die Mindesthöhe über Boden beträgt 3 m. In Ausnahmefällen können mit den Behörden andere Regelungen getroffen werden.
Fortluft (FOL)
Die Fortluft ist so zu führen, dass keine Geruchsbelästigungen entstehen.
Fortluft mit grosser Verunreinigung (LRV 6 und SIA 382/1, Abluftkategorien 3 und 4) muss über Dach, vertikal nach oben geführt und mit einer minimalen Geschwindigkeit von 5 m/s ausgeblasen werden. Für belastete Abluft gelten die BAFU-Empfehlungen über die Mindesthöhen von Kaminen über Dach.
Fortluft mit geringer Verunreinigung (LRV 6 und SIA 382/1 Tabelle 9, Abluftkategorien 1 und 2) kann an die Fassade geführt werden, wenn die Norm erfüllt ist und keine Geruchsbelästigungen entstehen.
Luftdurchlass
Bauelement der Anlage, das dazu dient, die geplante Luftbewegung in einen oder aus einem behandelten Raum zu erzielen.
Aussenbauteil-Luftdurchlass
Luftdurchlass, der das geplante Durchströmen von Luft durch die Gebäudehülle bei geringstmöglichem Eindringen von Regen, Schnee, Fremdkörpern usw. ermöglicht.
Aussenluft-Durchlass
Luftdurchlass, durch den Aussenluft direkt oder über eine Luftleitung in eine Lüftungsanlage oder in ein Einzelraum-Lüftungsgerät eintritt.
Überström-Luftdurchlass
Einrichtung, die das Durchströmen von Luft zwischen zwei Innenräumen ermöglicht (SN EN 12792, Begriff 232).
In der Norm SIA 382/5 Ziffer 4 Lüftungskonzept, sind die Auslegekriterien für eine natürliche Lüftung (Fensterlüftung) oder eine mechanische Lüftung gegeben. Die Anforderungen sind in der SIA 180, Ziffer 3.2. festgelegt. Gemäss SIA 180 Ziffer 3.2.1 ist für geschlossene Räume bereits in der Vorprojektphase ein Lüftungskonzept erforderlich. Dieses kann natürliche oder mechanische Belüftung aufweisen oder Mischformen davon.
Grundlagen der Klimatisierung
Klimatisierung bezeichnet das gezielte Beeinflussen von Raumluft, damit ein angenehmes und gesundes Raumklima entsteht. Dabei werden hauptsächlich vier Faktoren geregelt:
- Temperatur (Heizen oder Kühlen)
- Luftfeuchtigkeit
- Luftqualität (Frischluft, Filterung)
- Luftbewegung (Zugfreiheit)
Ziele der Klimatisierung
- Thermischer Komfort für Menschen
- Schutz von Geräten, Produkten oder Gebäuden
- Verbesserung der Luftqualität
- Energieeffizienter Betrieb von Gebäuden
Neben der Energieeffizienz und der Zugthematik spielt bei einem Aussenwand-Luftdurchlass (ALD) auch der Schallschutz eine massgebliche Rolle (Norm SIA 181, Schallschutznachweis). Bei Aussen aufgestellten Anlagen oder bei Aussenwand-Luftdurchlässen oder bei der Aussenluft-Fortluft spielt der Schallschutz eine Rolle.
Im Kanton Zürich kann der Lüftungs- bzw. Klimanachweis von einer amtlich akkreditierten Fachperson ausgefüllt werden – das entspricht dem Konzept der sogenannten Privaten Kontrolle. Der Kanton Zürich führt eine Liste der Personen, die zur «Privaten Kontrolle» zugelassen sind.
Unterlagen einreichen
Lüftungs- und Klimatisierungsprojekte können Sie online einreichen. Ein vollständiger Lüftungs- resp. Klimanachweis besteht aus den nachfolgenden Unterlagen.
*Bei Industrieanlagen wenden Sie sich bitte direkt an den Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ): Kontakt
Die Besondere Bauverordnung I (BBV I) des Kantons Zürich sowie in den Normen SIA 382/1 und SIA 382/5 regeln die baurechtliche Bewilligung für Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen von Lüftungsanlagen (PBG § 309 lit. d).