Der Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung empfiehlt sich bei Neubauten und oft auch bei umfassenden Sanierungen. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) überprüft und bewilligt Ihr Lüftungsprojekt.
Die Besondere Bauverordnung I (BBV I) des Kantons Zürich sowie die Normen SIA 382/1 und SIA 382/5 regeln die baurechtliche Bewilligung für Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen von Lüftungsanlagen (PBG § 309 lit. d).
Die Fortluft über die Fassade ist grundsätzlich nicht erlaubt. Einzelsanierungen von Wohnungen mit bestehender Fortluft über die Fassade können ausgeführt werden.
Es ist ein Konzept für die nachströmende Luft mit Berücksichtigung von kontrollierten Öffnungen und der Luftdurchlässigkeit von Innenwänden, Türen und Gebäudehüllen erforderlich. Die Norm SIA 2023 definiert in Kapitel 6.3.1 die maximalen Druckverluste von Aussenluftdurchlässen (ALDs) und Überström-Durchlässen. In Wohnungen sollen die ALDs nicht mehr als 4 Pa Druckverlust aufbauen. Damit die Anforderungen der Norm SIA 2023 (2008) beim Auslegungsluftvolumenstrom eingehalten werden können, reicht im Normalfall ein einzelner ALD pro Zimmer nicht aus. Die Einhaltung der Druckverhältnisse muss nachgewiesen werden.
Bei einfachen Abluftanlagen strömt ein Teil der Abluft nicht über die ALDs, sondern über Leckagen in der Gebäudehülle nach. Entsprechend muss der Aussenluft-Volumenstrom gemäss Norm SIA 2023 (2008) Kapitel 5.4.2.3 berechnet werden. Dies kann zu einer um 30 Prozent höheren Luftwechselrate führen. Bei nachweislich dichten Gebäudehüllen wie z. B. bei Bauten mit Minergie-P oder Minergie-A kann der Faktor für die Infiltration auf 1,15 reduziert werden.
Die ALD müssen so angeordnet sein, dass sie einfach zu reinigen sind. Dies betrifft auch allfällige nur von aussen zugängliche Komponenten, wie z. B. Insektenschutzgitter.
Die Fortluft der Abluftventilatoren ist über Dach zu führen.
Energetische Anforderungen
- Wärmegedämmte ALD (Verhinderung von Kondensat und Schimmelpilz am ALD)
- Selbstschliessende, dichte Klappe (100 %)
- Filterklasse mindestens G4
Bedarfsgerechter Betrieb
- CO₂-Fühler in den Referenzräumen und in allen potenziellen Schlafzimmern (Empfehlung: Feuchtefühler in der Küche, Dunstabzugshaube).
- Abluftventilator im Bad und WC ohne Fenster, der über Lichtkontakt eingeschaltet wird.
- Abluftventilator im Bad und WC mit Fenster, der über Bewegungsmelder eingeschaltet wird.
In Nassräumen und Küchen wird Luft abgesaugt. Die Ersatzluft strömt über Aussenbauteil-Luftdurchlässe (ALD) in den Wohn- und Schlafzimmern nach. Die Druckverhältnisse im Gebäude werden hauptsächlich durch die ALD bestimmt. Eine hohe Dichte der Gebäudehülle und richtig bemessene Überström-Luftdurchlässe innerhalb der Wohnung tragen massgeblich zum Funktionieren des Lüftungssystems bei (Anhang A.1.1.).
Manuelle, bedarfsgesteuerte Lüftungsanlage
Dunstabzugshauben in Küchen und Abluftventilatoren in Toilettenanlagen benötigen eine Bewilligung, wenn acht oder mehr Geräte vorhanden sind oder die Luftleistung 1000 m³/h überschreitet. Wenn weniger als acht Geräte vorhanden sind und die Geräte nur kurzzeitig auf manuelle Anforderung betrieben werden, brauchen sie keine Bewilligung, ausser es bestehen weitere Lüftungsanlagen. Sind die Lüftungskomponenten am Gebäude sichtbar, muss ein Baugesuch eingereicht werden.
Fortluft-Dunstabzugshaube (über Dach)
In Wohnküchen (offen gegen Wohnräume), kann die Abluft über Dach geführt werden. Über den Kochstellen sind Dunstabzugshauben anzubringen. Die Ersatzluft muss so zugeführt werden, dass in der Wohnung kein unzulässiger Unterdruck entsteht. Fortluft-Dunstabzugshauben sind mit einer dichtschliessenden Rückschlagklappe auszurüsten. Wenn ein Risiko besteht, dass eine geschlossene handbetätigte Nachströmöffnung zu hygienischen, gesundheitlichen oder sicherheitstechnischen Risiken führen kann (z. B. Feuerstätte in der Wohnung), sind geeignete Einrichtungen zur Vermeidung des unzulässigen Unterdrucks vorzusehen (z. B. Fensterkontaktschalter, Fenster mit Motorantrieb).
Umluft-Dunstabzugshaube (Aktivkohlefilter)
Bei (Wohn-)Küchen sind über den Kochstellen, Dunstabzugshauben mit Aktivkohlefilter zulässig. Die Umluft-Dunstabzugshaube muss die Gerüche und Partikel des Kochbetriebes wirksam filtrieren oder neutralisieren. Der beim Kochbetrieb anfallende Wasserdampf muss von einer natürlichen (Fensterlüftung 100 Prozent offen, im Einwirkradius von maximal 5 m ohne Nischen) oder einer mechanischen Lüftung abgeführt werden. Die Lüftungsöffnung oder Abluftstelle soll in der Küche liegen, sofern die Küche nicht im Durchströmbereich liegt.
Der gemeinsame Betrieb eines Abluft/-Umluft-Dunstabzugssystems mit einer raumluftabhängigen Feuerstätte wird nicht empfohlen, da es durch einen unzulässig hohen Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte zu einem Austritt von Rauchgasen in den Raum kommen kann (Normen SIA 384/3 und 2023).
Nebenräume, die keine Fenster nach draussen haben, müssen mechanisch belüftet werden. Dazu gehören beispielsweise Sanitär-, Abstell-, Lager-, Keller-, Container- und Trockenräume sowie Waschküchen und Garderoben. Die Zuluft muss unbelastet sein, also zum Beispiel nicht aus der Fahrzeugeinstellhalle oder dem Treppenhaus kommen.
Für die Lüftung ist eine Bewilligung erforderlich. Es genügt die private Projekt- und Ausführungskontrolle durch amtlich Berechtigte («Private Kontrolle»).
Klimatisierte Räume haben gemäss SIA 180 «Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden» und SIA 382/1 «Lüftungs- und Klimaanlagen» bestimmte Anforderungen zu erfüllen.
Bauliche Anforderungen
- guten Wärmeschutz und gute Dichtigkeit der Gebäudehülle
- hohe Wärmespeicherfähigkeit von mindestens 30 Wh/Km²
- guten automatisierten Sonnenschutz
- Trennung unterschiedlicher Nutzungen
- effiziente Beleuchtung mit tiefen Anschlusswerten
- hygroskopische feuchtespeichernde Oberflächen bei Befeuchtung
Es ist sicherzustellen, dass nicht gleichzeitig geheizt und gekühlt wird.
Anforderungen an die Sicherheit
Bei den Kältemitteln müssen die Grenzwerte nach SN EN 378-1, Abs. 5.2, eingehalten werden. Im Falle eines Nichteinhaltens muss eine Sturmlüftung (Havarielüftung) realisiert werden.
Für die Bewilligung müssen nachfolgende Unterlagen eingereicht werden. Es muss unter anderem nachgewiesen werden, dass die Anlage die Anforderungen an Wärmerückgewinnung, Luftgeschwindigkeiten, Wärmedämmung und Kältemittel erfüllt. Die vollständigen Unterlagen sind nach erhalt des Bauentscheides im nachgelagerten Bewilligungsverfahren mindestens vier Wochen vor Baubeginn einzureichen.
Bei einem Lüftungsprojekt müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Bei stadteigenen Projekten sind zusätzlich nachfolgende Angaben erforderlich:
- BAV-Nummer
- Bestell-Nr. (9540xxxx)
- Vollständige Projektbezeichnung mit Objektadresse und Massnahme
- BKP-Nr. mit Bezeichnung der Arbeitsgattung
Wenn Sie eine Klimaanlage planen, müssen Sie zusätzlich zu den Unterlagen des Lüftungsprojekts nachfolgende Unterlagen einreichen. Bei einer reinen Klimaanlage ist das Formular EN-105 Lüftungstechnische Anlagen nicht erforderlich.
In den Grundrissplänen sind die Räume aufzuzeigen, welche gekühlt oder befeuchtet werden (Flächen blau eingefärbt). Die Grundrisspläne sind von der Eigentümerschaft zu unterzeichnen.
Die Berechnung des Schalldruckes am nächsten Immissionsort: Die Empfindlichkeitsstufe sowie weitere für das Projekt wichtige Informationen wie z. B. Inventare können auf den entsprechenden Webseiten bzw. durch eine Online-Katasterauskunft bezogen werden.
Reichen Sie die ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen für Ihr Lüftungs- oder Klimatisierungsprojekt online ein. Sie belegen damit, dass Ihr Bauvorhaben die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Haben Sie Fragen zur Bewilligung einer Lüftungs- oder Klimaanlage? Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständige Fachperson des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich (UGZ).