Wird eine Baute oder Anlage mit Baujahr vor 1990 umgebaut und ist die Bausumme nicht grösser als 200 000 Franken, so muss geprüft werden, ob Schadstoffe vorhanden sind und entsorgt werden müssen. Es genügt als Nachweis die «Checkliste Gebäudeschadstoffe».
Die «Checkliste Gebäudeschadstoffe» muss vollständig ausgefüllt werden und von der ausfüllenden Person sowie von der Bauherrschaft unterzeichnet sein. Es ist keine private Kontrolle notwendig.
Die ausgefüllte Checkliste gilt gemäss Art. 16 der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) auch als Entsorgungskonzept. Details dazu sind in der Checkliste zu finden.
Je nach Ergebnis aus der Beurteilung mittels Checkliste ist fallspezifisch eine Fachperson beizuziehen. Werden die vom Umbau betroffenen Bereiche durch eine Fachperson begutachtet und liegt ein durch die Fachperson erstelltes Schadstoffgutachten vor (mit Angaben zum Untersuchungsperimeter und Belastungsplan), kann auf das Ausfüllen der «Checkliste Gebäudeschadstoffe» verzichtet werden.
Freiwilliger Beizug einer Fachperson
Auch in Fällen, bei denen laut Checkliste Gebäudeschadstoffe der Beizug einer Fachperson nicht erfolgen muss, kann ein entsprechender Beizug aus Kostengründen Sinn ergeben: Bei Verdacht auf Schadstoffe müssen die entsprechenden Bauteile als schadstoffhaltig saniert und entsorgt werden. Durch den vorgängigen Beizug einer Fachperson kann ein entsprechender Schadstoffverdacht mit einer Probenahme und Analyse gegebenenfalls widerlegt werden, was zu deutlich geringeren Kosten führen kann. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) empfiehlt in diesem Fall den Beizug einer Fachperson.
Untersuchungspflichtige Spezialobjekte
Bei Objekten mit hohem Schadstoffverdacht oder sensibler Nutzung, wie beispielsweise in Schulhäusern, Sporthallen, Spitälern, ist ein Schadstoffgutachten vorzulegen, auch wenn die Baukosten 200 000 Franken nicht übersteigen. Das Schadstoffgutachten muss von einer Fachperson erstellt werden.
Legen Sie die vollständig ausgefüllte «Checkliste Gebäudeschadstoffe» dem Baugesuch bei.
Alternativ können Sie die «Checkliste Gebäudeschadstoffe» auch nachgelagert über das Online-Formular einreichen. Die Checkliste muss aber spätestens vor der Baufreigabe dem Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) vollständig und korrekt ausgefüllt und unterzeichnet vorliegen.
Haben Sie Fragen zum Umgang mit Gebäudeschadstoffen, deren Entsorgung oder zur Schadstoffsanierung? Der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) ist Ihr Ansprechpartner. Unsere Fachleute beraten Sie gerne.