Das Seeufer in Wollishofen ist ein beliebter Treffpunkt, Kultur- und Gewerbestandort. Das «Städtebauliche Quartierentwicklungsleitbild Wollishofen» und das «Leitbild Seebecken» bezeichnen städtebauliche und freiräumliche Entwicklungsziele: Im Zentrum stehen die Freiräume am See von stadtweiter Bedeutung und andere Nutzungen, die auf den Standort am Wasser angewiesen sind.
Der Zürcher Gemeinderat hat im März 2024 den Masterplan «Seeufer Wollishofen» zur Kenntnis genommen und die Motion 2019/044 abgeschrieben.
Am 9. April 2025 hat der Stadtrat die Teilrevisionen des regionalen und kommunalen Richtplans für das linke Seeufer beschlossen.
Die Stadtverwaltung arbeitet nun an den raumplanerischen Anpassungen in der Nutzungsplanung.
Die Gebietsplanung «Seeufer Wollishofen» macht die nächsten Schritte: Die Vertiefungsstudien zum Werft-Areal und dem KIBAG-Areal ergänzen neu die städtebauliche Sicht auf die Zukunft des Seeufer Wollishofen. Sie zeigen die Grundsätze für eine schrittweise Weiterentwicklung der Freiräume, Nutzungen, Gebäude und Wegnetze auf.
Die Studien halten sich an den Masterplan «Seeufer Wollishofen» und präzisieren ihn. Sie bilden die stadtverwaltungsintern konsolidierten Ergebnisse und sind eine wichtige Grundlage für die nachfolgende Nutzungsplanung. Die Studien wurden im Juni 2025 abgeschlossen.
Die Ergebnisse finden Sie weiter unten sowie im Schlussbericht.
Das Verwaltungsgericht stützt in seinem Urteil vom März 2025 die Herleitung der Stadt Zürich zur Planungszone am Seeufer Wollishofen. Das erstinstanzliche Urteil des Baurekursgerichts ist somit aufgehoben. Die KIBAG hat das Urteil des Verwaltungsgerichts nun ans Bundesgericht weitergezogen.
Die Planungszone bleibt weiterhin in Kraft.
In der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) ist das Wollishofer Seeufer verschiedenen Freihaltezonen, der Wohnzone und der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen. Für das KIBAG-Areal gelten Sonderbauvorschriften. Die Zonenzuweisung wurde mit der BZO 1999 festgelegt. Die Sonderbauvorschriften «KIBAG-Areal Mythenquai» wurden im Zusammenhang mit der Umzonung erarbeitet und traten 2009 in Kraft. Seither hat die Siedlungsentwicklung nach innen an Bedeutung gewonnen und die wachsende städtische Bevölkerung nutzt die vorhandenen Erholungsanlagen am See intensiver.
Auslöser für die Gebietsplanung war eine Motion des Gemeinderats (GR-Nummer 2019/044). Eine Petition des Quartiervereins Wollishofen und eine weitere Motion des Gemeinderats (GR-Nummer 2022/260) unterstrichen und präzisierten die politischen Forderungen und verlangen eine Anpassung der Nutzungsplanung. Der vom Stadtrat im Juni 2023 beschlossene Masterplan «Seeufer Wollishofen» zeigt auf, nach welchen Grundsätzen sich räumliche Veränderungen am Seeufer Wollishofen richten sollen und welche Umsetzungsmassnahmen dafür nötig sind.
Mit den Vertiefungsstudien hat die Stadtverwaltung Antworten auf offene städtebauliche Fragen aus dem Masterplan Seeufer Wollishofen erarbeitet. Es wurden verschiedene Varianten getestet, wie die heutigen Nutzungen an diesem sensiblen Ort schrittweise transformiert, ergänzt oder neu besetzt werden können.

Gibt das KIBAG-Unternehmen seine Betonproduktion hier auf, entsteht seeseitig die einmalige Chance, einen neuen Freiraum mit Seeanstoss von gesamtstädtischer Bedeutung zu schaffen. Das Ziel ist ein mit der Savera-Wiese zusammenhängender Seeuferpark für die ganze Stadtbevölkerung. Dieser Bereich soll einer Freihaltezone zugewiesen werden.
Das KIBAG-Areal bietet strassenseitig Potenzial für die Weiterführung und Verdichtung des heutigen Arbeitsgebiets. Dieser Baubereich kann für Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen, Kultur, Soziokultur und Gastronomie genutzt werden. Er soll einer nutzungsflexiblen Industrie- und Gewerbezone zugewiesen werden. Die bauliche Ausgestaltung der seeseitigen Front dieser künftigen Industrie- und Gewerbezone nimmt im besonderen Masse Rücksicht auf den vorgelagerten Seeuferpark und seine Nutzungen.
Das Werft-Areal mit Seeanstoss ist für standortgebundene, wasserbezogene Arbeits- und Freizeitnutzungen stadtweit bedeutsam. Es soll der Industrie- und Gewerbezone zugewiesen werden. Die Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft AG wird mit ihrem Betrieb am Wasser das Werft-Areal weiterhin stark prägen.
Die städtischen Grundstücke im Areal sind für gewerbliche Zwecke und städtische Raumbedürfnisse geeignet, insbesondere solche, die auf den Wasserzugang angewiesen oder mit dem Seeuferpark verknüpft sind. Das Werftplateau soll als Verbindung der Landiwiese und der Savera-Wiese aufgewertet werden und mehr Aufenthaltsqualität erhalten.
Als städtische Raumbedürfnisse wurden Räume für das GZ Wollishofen, den Seereinigungsdienst, die Seepfadi, einen Werkhof sowie für Gewerbe, Bildung und Kreislaufwirtschaft geprüft. Die Entwicklungsschritte im Werft-Areal sind langfristig und werden nach Bedarf ausgelöst.
Beim Schifflandungssteg Wollishofen kam es öfter zu Gefahrensituationen zwischen Schwimmenden und Schiffen der Zürichsee‑Schifffahrtsgesellschaft (ZSG). Deswegen wurde anstelle des bestehenden rund 14 m langen Stegs ein neuer, 63 m langer Steg gebaut.
Er schafft notwendigen Abstand und entschärft somit Konfliktsituation. Eine Stahlkonstruktion auf Pfählen wurde mit einem Gitterrostbelag und seitlichen Geländern versehen. Die bestehende Bojenreihe zur Abgrenzung des Schwimmbereichs wurde angepasst und weiter vom Land in den See hinaus verschoben.
Als Ausgleich für die Beanspruchung des natürlichen Gewässerraums sind ökologische Ersatzmassnahmen erforderlich, die mehrheitlich in der Flachwasserzone am Ufer umgesetzt werden. Dazu wurde ein Stück der bestehenden Ufermauer abgebrochen, der bestehende Naturraum am Ufer abgesenkt und mit der angrenzenden Flachwasserzone durch zusätzliche Bepflanzungen ökologisch vernetzt und aufgewertet.
Seit Montag, 16. Juni ist der Steg wieder durch die ZSG bedient. Die Abschlussarbeiten am Ufer und die Elektroarbeiten für die Beleuchtung des Stegs dauern noch bis etwa Mitte Juli 2025. Aus diesem Grund bleiben die Baustelleninstallationen noch eine Weile bestehen und der Steg wird jeweils nachts gesperrt. Die letzten Pflanzarbeiten folgen im Spätherbst.
Die Landiwiese und die davor gelegene Saffainsel liegen zwischen Badi Mythenquai und Hafen Wollishofen und werden intensiv als Erholungsraum und für Veranstaltungen genutzt. Nun werden die Ufer saniert und der Park aufgewertet.
Die umfangreicheren Arbeiten sollen ab Herbst 2025 ausgeführt werden. Sie betreffen die Ufer der Saffainsel, die Erstellung der Stufenanlage und die Uferbereiche südlich des bestehenden Asphaltplatzes sowie die übrigen Bereiche bis zum Strandbad Mythenquai. Abschluss der Arbeiten ist im Frühling / Sommer 2026.
Das Amt für Städtebau hat den Architekturhistoriker Daniel Kurz beauftragt, die Geschichte der Siedlungsentwicklung und der Stadtplanung dieses Orts für ein breites Publikum zu erzählen.
Entstanden ist ein essayistischer, ausführlich bebilderter Blick auf einen bislang in der Literatur wenig beleuchteten Teil der Stadt Zürich:
Ergänzend zu seinem Beschluss zum Masterplan hat der Stadtrat beim Kanton eine Planungszone für das «Seeufer Wollishofen» (nach § 346 des Planungs- und Baugesetzes) beantragt. Sie ist eine sichernde Massnahme zur Wahrung der Planungs- und Entscheidungsfreiheit der Behörden hinsichtlich der Planungsabsichten. Die in der Nutzungsplanung vorgesehene Wohnnutzung direkt am Seeufer entstammt den 1990er‑Jahren und entspricht heute nicht mehr den übergeordneten Zielen. Die Stadt ist der Ansicht, dass eine Gemeinde in einem solchen Fall korrigierend ansetzen kann.
Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat am 3. Mai 2024 dem Rekurs der Eigentümerschaft KIBAG gegen die vom Stadtrat beantragte Planungszone erstinstanzlich gutgeheissen.
Die Stadt Zürich akzeptierte den Entscheid des Baurekursgerichts nicht und legte beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht stützte in seinem Urteil vom März 2025 die Ansicht dder Stadt. Die KIBAG hat dieses Urteil ans Bundesgericht weitergezogen.
Die Planungszone bleibt aktuell weiterhin in Kraft.
Während der Testplanung wurde von Interessenvertreter*innen des Echoraums und Personen aus der Bevölkerung thematisiert, dass die Grundstücke der KIBAG einst öffentlicher Besitz gewesen seien und dass die Stadt Zürich sie der KIBAG abgegeben oder verkauft hätte, unter der Bedingung, dass sie im Interesse der Allgemeinheit genutzt werden. Der folgende Abschnitt zeigt den Stand der aktuellen Recherchen des Hochbaudepartements zu diesem Thema auf.
Grosse Teile des Seeufers Wollishofen liegen auf aufgeschüttetem Grund, ehemaligem Seegebiet. Diese Aufschüttungen werden Landanlagen genannt. Landanlagen werden oft auch als Konzessionsland bezeichnet. Im Seebautenkataster des Kantons Zürich ist festgehalten, wo nach 1875 Land aufgeschüttet wurde: seeseitig der roten Linie (siehe Abbildung 1 links).
Der Vergleich mit dem historischen Übersichtsplan von 1913 (siehe Abbildung 2 unten) zeigt, dass die Aufschüttungen im Testplanungsperimeter zu einem grossen Teil bereits im 19. Jahrhundert und im sehr frühen 20. Jahrhundert geschahen.
Landanlagen wurden von den Gemeinden und von Privaten, wie beispielweise von Gewerbebetrieben, aufgrund einer kantonalen Bewilligung - einer sogenannten Konzession - erstellt. Die von privaten Personen und Unternehmen konzessionsgemäss aufgeschütteten Grundstücke wurden zu deren Privateigentum. Die von den Gemeinden konzessionsgemäss aufgeschütteten Grundstücke gingen in das Eigentum der Gemeinden über.
Die Landanlagen im Perimeter der Testplanung Seeufer Wollishofen wurden von privaten Personen und Unternehmen aufgeschüttet. Diese privaten Grundstücke wechselten im Laufe der Zeit die Hand. Die KIBAG hat wahrscheinlich ihre Grundstücke Anfangs des 20. Jahrhunderts von diesen Personen und Unternehmen gekauft. Diese Kaufverträge sind privat und liegen der Stadt Zürich daher nicht vor.
Auf Landanlagen gilt ein kantonaler «Baubewilligungsvorbehalt»: Die Grundeigentümer*innen brauchen für die Erstellung eines Bauwerks auf der Landanlage eine kommunale Baubewilligung und zusätzlich eine besondere Erlaubnis des Kantons. So auch im Testplanungsperimeter. Kantonale Erlaubnisse werden grundsätzlich erteilt, wenn die öffentlichen Interessen (z.B. Schutz bestehender Lebensräume von Tieren und Pflanzen, Landschafts- und Ortsbildschutz, Zugänglichkeit zum Seegebiet) nicht in erheblichem Mass beeinträchtigt werden.
Früher galten für bauliche Veränderungen zudem kantonale Richtlinien, um den Landschafts- und Uferschutz sicherzustellen. Deren Anwendung wurde aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids gestoppt. Heute gelten die regulären Vorgaben aus dem Planungs- und Baurecht.
Für öffentliche Landanlagen aus jüngeren Jahren, wie z.B. der Landiwiese, gilt darüber hinaus an verschiedenen Orten eine öffentliche Zweckbestimmung. Die Nutzungen auf diesen Landanlagen müssen einem öffentlichen Zweck dienen. Gemäss den Auskünften des Kantons gilt für die im Testplanungsperimeter von Privaten erstellten Landanlagen diese Vorgabe jedoch nicht.
Für das Grundstück der KIBAG mit Seeanstoss gilt ein Fusswegrecht für die Öffentlichkeit. Die Stadt Zürich hat mit der KIBAG den Bau des Weges und das Fusswegrecht für die Öffentlichkeit für die Seeuferpromenade 1988 vereinbart.
Dies bedeutet mit Blick auf das KIBAG-Areal:
- Aufgrund der vorliegenden historischen Dokumente, ist davon auszugehen, dass die KIBAG ihre Grundstücke am Seeufer Wollishofen inklusive den Landanlagen von privaten Grundeigentümerschaften und nicht von der Stadt Zürich oder der Gemeinde Wollishofen (bis 1893) erworben hat.
- Auf den Grundstücken der KIBAG gilt laut Grundbuch und den dort festgehaltenen Landanlagekonzessionen sowie gemäss aktuell geltendem Recht kein bekannter Vorbehalt, dass das Land der Öffentlichkeit zurückgegeben werden müsste, wenn die KIBAG in Zukunft ihren heutigen industriellen Betrieb einstellt. Es gilt auch keine öffentliche Zweckbestimmung.
Die Stadt Zürich entwickelt verschiedene Projekte für diesen Teil des linken Zürichseeufers. Der Newsletter informiert Sie jeweils über den aktuellen Stand der Entwicklung.