Der Vorsteher des Hochbaudepartements hat am 23. Oktober 2025 beschlossen:
Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung «Festlegung von Waldabstandslinien im ganzen Stadtgebiet» wird vor ihrer Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 des Planungs- und Baugesetzes).
Die Unterlagen dazu können vom 3. Dezember 2025 bis zum 2. Februar 2026 im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten oder im Internet auf der Webseite der Stadt Zürich unter unter Öffentliche Auflage & Rekursauflage Planungsprojekte | Stadt Zürich eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Die Eingaben sind bis zum 2. Februar 2026 dem Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden. Danach stehen die Bauordnung sowie die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Zürich, 3. Dezember 2025
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich