Der Gemeinderat hat am 8. Januar 2025 beschlossen:
- Der Ergänzungsplan Erdgeschossnutzung Mst. 1:1000 im Bereich «Römerhofplatz» wird gemäss Beilage 1 geändert.
- Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen an den Festsetzungen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sich diese als Folge von Rechtsmittelentscheiden oder im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind im Städtischen Amtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie in der Amtlichen Sammlung zu veröffentlichen.
- Der Stadtrat setzt die Änderungen nach Genehmigung durch die zuständige Direktion in Kraft.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 24. Juni 2025 verfügt:
Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung «Ergänzungsplan Erdgeschossnutzungen Römerhofplatz, Zürich-Hottingen», welche der Gemeinderat der Stadt Zürich mit Beschluss vom 8. Januar 2025 festgesetzt hat, wird genehmigt.
Die Unterlagen können während 30 Tagen im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während der Büroöffnungszeiten von 8:00 bis 16:30 Uhr oder im Internet auf der Webseite der Stadt Zürich unter Öffentliche Auflage & Rekursauflage Planungsprojekte | Stadt Zürich eingesehen werden.
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zürich, 12. November 2025
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich