Der Vorsteher des Hochbaudepartements hat am 2. Oktober 2025 verfügt:
Die Vorlage Teilrevision Fuss- und Veloverkehr des regionalen Richtplans Stadt Zürich gemäss nachstehenden Unterlagen, alle datiert vom 6. Oktober 2025, wird vor ihrer Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 Planungs- und Baugesetz).
- Richtplantext (Kapitel Verkehr)
- Richtplan Massstab 1:25'000
- Erläuternder Bericht zur Teilrevision
Die Unterlagen liegen vom 5. November 2025 bis zum 20. Januar 2026 während 60 Tagen bei der Stadt Zürich (im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten oder im Internet, Öffentliche Auflage & Rekursauflage Planungsprojekte | Stadt Zürich) zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die öffentliche Auflage für die Revision des kommunalen Richtplans Verkehr findet während des gleichen Zeitraums statt. Die Unterlagen finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/planauflagen. Zudem können die Unterlagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Beatenplatz 2, HIB (Haus der Industriellen Betriebe), 8001 Zürich, im 3. Stock jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr digital eingesehen werden (grosser Bildschirm beim Empfang, Büro HIB 313). Nach vorgängiger Terminvereinbarung (taz-werterhaltung@zuerich.ch / Tel. 044 412 42 12) können die rechtsverbindlichen Unterlagen auch in Papierform eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Die Eingaben sind bis zum 20. Januar 2026 dem Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden. Danach stehen der Plan sowie die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Zürich, 5. November 2025
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich