Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich: 24. Juli 2026
Regierungsratsbeschluss Nr. 580/2026 vom 27. Mai:
Die Teilrevision «Siedlung» (Weissbuch Hochschulgebiet Zürich Zentrum) und die Teilrevision «Siedlung und Landschaft» des regionalen Richtplans der Stadt Zürich können festgesetzt werden.
Dieser Regierungsratsbeschluss ist ein Akt im Sinne von § 19 Abs. 1 lit. a des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; LS 175.2) und kann durch betroffene Gemeinden gestützt auf § 41 Abs. 1 VRG direkt mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht angefochten werden. Das Verwaltungsgericht prüft die Beschwerdeberechtigung von Amtes wegen.
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Teilrevision «Siedlung» (Weissbuch Hochschulgebiet Zürich Zentrum) und die Teilrevision «Siedlung und Landschaft» des regionalen Richtplans der Stadt Zürich werden gemäss den Beschlüssen des Gemeinderates Zürich vom 22. März 2023 bzw. 24. September 2025 festgesetzt.
II. Der regionale Richtplan steht beim Amt für Städtebau der Stadt Zürich (Lindenhofstrasse 19, 8021 Zürich) und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8001 Zürich) zur Einsicht offen. Zusätzlich wird er auf der Webseite des Amtes für Raumentwicklung (www.are.zh.ch) und der Stadt Zürich (www.stadt-zuerich.ch/de/planen-und-bauen/projekte-und-ausschreibungen/oeffentliche-ausschreibungen-auflage/mitwirkungs-rekursauflage-planungsprojekte.html) veröffentlicht.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Zürich, 24. Juli 2026
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
8021 Zürich