Der Finanzausgleich im Kanton Zürich ermöglicht den Gemeinden, gemäss Finanzausgleichsgesetz (FAG), «die Erfüllung ihrer notwendigen Aufgaben zu finanzieren, und sorgt dafür, dass die Gemeindesteuerfüsse nicht erheblich voneinander abweichen».
Der innerkantonale Finanz- und Lastenausgleich schafft damit einen finanziellen Ausgleich zwischen den Gemeinden. Er umfasst (unabhängig voneinander):
- Ressourcenausgleich: Finanzschwache Gemeinden erhalten Zuschüsse und finanzstarken Gemeinden werden Ressourcen abgeschöpft (Ressourcenabschöpfung).
- Zentrumslastenausgleich (ZLA): Die Zentrumsstädte Zürich und Winterthur erhalten aufgrund ihrer besonderen Lasten und Leistungen eine angemessene, pauschale Abgeltung.
Als attraktiver Wohn- und Firmenstandort mit hohen Steuereinnahmen zahlt die Stadt Zürich einen substanziellen Beitrag an den innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleich (zwischen 230 und 550 Millionen Franken jährlich). Sie ist damit die mit Abstand grösste Beitragszahlerin in den kantonalen Lastenausgleich.
Die Stadt Zürich erbringt für ihre Bevölkerung, den ganzen Kanton und darüber hinaus attraktive Leistungen. Davon profitieren über die Stadtgrenzen hinweg der Kanton und der Metropolitanraum. Ausserdem trägt die Stadt überdurchschnittliche Lasten.
Es wird unterschieden zwischen:
- Zentrumsleistungen zugunsten Auswärtiger, die nicht-kostendeckende städtische Leistungen beanspruchen, beispielsweise beim Besuch des Kunsthauses oder eines Hallenbads.
- Sonderlasten für einen überdurchschnittlichen Aufwand, etwa für Soziales oder Sicherheit (z. B. werden Demonstrationen am häufigsten in der Stadt Zürich durchgeführt).
Das Finanzausgleichsgesetz anerkennt diese besonderen Leistungen und Lasten der Zentrumsstadt Zürich und finanziert sie über den Zentrumslastenausgleich mit.
Die Stadt Zürich erhielt vom Kanton bis 2011 jährlich rund 122 Millionen Franken Unterstützung für Kultur, Soziales und Sicherheit. Seit der Revision des Finanzausgleichsgesetzes 2012 ist die kantonale Hauptstadt neu in den Ressourcenausgleich eingebunden.
Als politischer Kompromiss wurde festgelegt, dass Zürich bei der Umstellung nicht schlechter gestellt werden sollte. Damit die Stadt Zürich für ihre Zentrumsleistungen und –lasten in einem Durchschnittsjahr nach Abzug der erwarteten 290 Millionen Ressourcenabschöpfung netto gleich viel erhält, wurde im Finanzausgleichsgesetz eine pauschale Abgeltung von 412 Millionen Franken verankert.
Diesem Gesetz hat die kantonale Stimmbevölkerung 2011 deutlich zugestimmt. Den Gegenvorschlag mit einem tieferen Zentrumslastenausgleich hat sie deutlich abgelehnt.
Eine 2022 durchgeführte Studie zeigte für das Jahr 2019, nach Abzug der Standortvorteile und der Zentrumsnutzen, effektive Netto-Zentrumslasten Zürichs von deutlich mehr als den im Finanzausgleichsgesetz verankerten 412 Millionen Franken.
In der Tendenz erhielt die Stadt über die vergangenen Jahre immer weniger aus dem Ausgleich und wurde mittlerweile regelmässig zur Nettozahlerin. Der Kanton Zürich erhält den der Stadt Zürich durchschnittlich geleisteten Betrag im nationalen Finanzausgleich plusminus vom Bund refinanziert.
Im Jahr 2025 wird der Stadt Zürich ein Zentrumslastenausgleich von 430 Millionen Franken gutgeschrieben. Ohne diesen Ausgleich müssten die Steuern in der Stadt um rund 1000 Franken pro Kopf steigen. Die Gutschrift wird mit der Ressourcenabschöpfung von 548 Millionen Franken verrechnet, sodass die Stadt 2025 netto 118 Millionen Franken an den Kanton zahlt.
Im Jahr 2026 werden der Stadt Zürich (gemäss Bemessungsgrundlagen 2024) ein Zentrumslastenausgleich von 426 Millionen gutgeschrieben und eine Ressourcenabschöpfung von 431,5 Millionen Franken verrechnet. Entsprechend überweist der Kanton der Stadt einen Nettobeitrag von 6 Millionen Franken.