Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege über Wochen in Bereitschaftsdienst und müssen rund um die Uhr erreichbar sein. Die Pflegeleistungen der Hebammen werden durch die Grundversicherung der Krankenversicherung vergütet, die Entschädigungen für Pikettleistungen sind hingegen nicht gedeckt. Die Stadt Zürich richtet deshalb einmalig eine Pikettentschädigung aus.
Damit ein Antrag auf Pikettentschädigung für Hausgeburten und Wochenbettpflege bearbeitet werden kann:
- Zivilrechtlicher Wohnsitz der betreuten Wöchnerin in der Stadt Zürich
- Selbständige Erwerbstätigkeit als Hebamme oder Anstellung als fachliche eigenverantwortliche Hebamme in einer Hebammen-Organisation jeweils mit Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich
- Pikettleistungen für begleitetes Wochenbett und/oder Hausgeburt
Seit 2025
Der Gemeinderat hat die Pikettentschädigung auf Hebammenorganisationen ausgeweitet und deren Höhe der Teuerung angepasst. Diese Änderung trat per 1. Januar 2025 in Kraft. Es werden 135 Franken (bisher 115 Franken) für Wochenbett und 235 Franken (bisher 200 Franken) für Hausgeburten ausbezahlt.
Damit die Pikettentschädigung für selbstständige Hebammen ausgerichtet werden kann, werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes «Abrechnungsformular Pikettentschädigung für selbstständige Hebammen bis Ende 2025»
- ausgefülltes «Abrechnungsformular Pikettentschädigung für selbstständige Hebammen bis Ende 2024»
Bei erstmaliger Abrechnung zusätzlich:
- Bewilligung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für die selbstständige Berufsausübung als Hebamme (bei Hebammen-Organisationen zusätzlich die Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für die leitende Hebamme)
- Bestätigung der Ausgleichskasse für selbstständige Erwerbstätigkeit (Abrechnung über AHV). Die Bestätigung kann telefonisch bei der Ausgleichskasse angefordert werden.
Pikettentschädigungen können hier online eingereicht werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter +41 44 412 44 97 gerne zur Verfügung.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Die Städtischen Gesundheitsdienste prüfen das Gesuch und die eingereichten Unterlagen.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Erlass einer Verfügung innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen.