Die Stadt Zürich fördert Musikschaffende und Institutionen im Bereich von alter bis zeitgenössischer Musik – von der Ideenfindung bis zur Aufführung vor Publikum. Sie tut dies mit unterschiedlichen Förderinstrumenten.
Einerseits gibt es wiederkehrende Beiträge an Institutionen, andererseits unterstützt die Stadt professionelle Komponist*innen, Musiker*innen und Ensembles der freien Szene mit einmaligen Förderbeiträgen.
Ab 2026 führt die Dienstabteilung Kultur drei neue, ressortunabhängige Förderbeiträge ein: den Flex-Beitrag, den Förderbeitrag für Digitale Künste sowie den Kulturraumbeitrag.
Zudem wird der Arbeitsbeitrag neu auch in den Ressorts Bildende Kunst sowie Tanz und Theater angeboten.
Die entsprechenden Richtlinien und Auflagen stehen ab sofort auf unserer Website zur Verfügung. Gleichzeitig wurden die bestehenden Richtlinien und Auflagen in den Ressorts überarbeitet. Bitte berücksichtigt diese Aktualisierungen bei der Gesuchseingabe.
Mehr dazu im Newsbeitrag
Aktuelles zu Förderinstrumenten, Eingabeterminen, zur Arbeit der Kulturabteilung und ihren Veranstaltungen
Projekt «Zukünftige institutionelle Förderung im Bereich Musik»
Im Bereich Musik unterstützt die Stadt Institutionen mit mehrjährigen Förderbeiträgen. Sie will das entsprechende Fördersystem für die Zukunft fit machen. Mehr dazu auf unserer Projekt-Website.
Werkjahre
Im Rahmen der Feier der Kulturellen Auszeichnungen erhielt Kay Zhang ein Werkjahr der Stadt Zürich. Rahel Zimmermann und das Trio III-VII-XII bekamen je ein halbes Werkjahr zugesprochen. Herzliche Gratulation!
Mindestentschädigung bei Projektförderung
Im Rahmen der Massnahmen des aktuellen Kulturleitbilds sollen die Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende verbessert werden. Innerhalb der Projektförderung wird daher ab 2025 darauf geachtet, dass in den Gesuchen die Mindestentschädigung gemäss den Empfehlungen des Berufsverbands (in unserem Fall des SMV) eingehalten werden. Bitte beachten Sie dies bei der Eingabe des Budgets.
In dieser Übersicht sind die einmaligen Förderbeiträge aufgelistet. Dafür können Einzelpersonen oder Gruppen/Ensembles ein Gesuch einreichen. Die Kriterien der Gesucheingabe unterscheiden sich je nach Förderbeitrag. Sie sind auf den entsprechenden Seiten beschrieben:
Nebst den obenstehenden einmaligen Förderbeiträgen unterstützt die Stadt Zürich das Musikschaffen mit weiteren Fördermassnahmen:
Die Stadt bietet städtische Ateliers und Räume zur Vermietung an professionelle Kulturschaffende an. Ziel ist, den in der Stadt ansässigen Kulturschaffenden bezahlbare Arbeits- und Veranstaltungsräume zur Verfügung zu stellen.
Der Kultur-Newsletter informiert fünf- bis sechsmal jährlich über Förderinstrumente, Eingabetermine, die Arbeit der Kulturabteilung und ihre Veranstaltungen.