Tauchen ist im städtischen Bereich des Zürichsees nur beim Wassersportzentrum – Zürich-Tiefenbrunnen gestattet und mit Ausnahmebewilligung zu bestimmten Zeiten auch in der Limmat. Mehr Infos dazu und das entsprechende Gesuchsformular finden Sie hier.
In den frühen Morgenstunden des 26.03.2026 ist ein Teil der Aussenmole des Hafens Tiefenbrunnen gesunken. Auch der Tauchplatz des Wassersportzentrum Zürich-Tiefenbrunnen (WZT) ist betroffen. Es ist aktuell unklar, ob Teile der Mole unter Wasser noch in einer instabilen Situation sind. Gestützt auf § 9 der Kantonalen Schifffahrtsverordnung vom 7. Mai 1980 (747.11) sowie § 3 Abs. 2 lit. c des Kantonalen Polizeigesetzes vom 23. April 2007 (550.1) wird zur sofortigen Behebung eingetretener Gefahren für den Schiffsverkehr, Mensch und Umwelt eine temporäre Sperrfläche im rund um den Hafen Tiefenbrunnen angeordnet. Das Schwimmen, Baden, Tauchen und Fahren mit Schiffen ist innerhalb der mit gelben Bojen gekennzeichneten und gesperrten Fläche auf dem und im Wasser verboten.
Für Tauchgänge in der Limmat ist ab dem 1. April 2026 eine nautische Bewilligung erforderlich. Für die Erteilung der Bewilligung wird eine Gebühr von CHF 80.00 erhoben.
Der Tauchgang ist mindestens 7 Arbeitstage vor dem Anlass anzumelden.
Der Tauchgang darf nur mit gültiger Bewilligung der Wasserschutzpolizei durchgeführt werden.
- Es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn Taucher gleichzeitig im Wasser befinden.
- Das Bergen von Abfällen sowie deren Ablagerung auf öffentlichem Grund ist zu unterlassen, da es sich um einen Plauschtauchgang handelt und Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) nicht involviert ist.
- Der Zugang sowie die Zufahrt zu den Schiffsstandplätzen müssen jederzeit gewährleistet sein und sind durch die Oberflächensicherung entsprechend zu koordinieren.
Da der Einstieg im Bereich von Bootsanlegeplätzen erfolgt, sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Neben gut sichtbaren Tauchflaggen ist eine Oberflächensicherung notwendig, die sicherstellt, dass keine Schiffe in die Tauchzonen einfahren und dadurch Taucher gefährden.
- Nur Tauchende mit Ausbildung im Flusstauchen und entsprechender Erfahrung
- Sicherheits- und Notfallmanagement ist zwingend zu erstellen
- Zwingend: Telefonische Meldung kurz vor dem Abtauchen und Rückmeldung nach dem Tauchgang: Tel. Nr. 044 411 84 11, Wache Wasserschutzpolizei
- Notfallnummer: Tel. 117
- Notfallnummer: Tel. 144
Fliessgeschwindigkeit Limmat max. 1,2 m/s (≈ Abflussmenge 120 m3/s: Limmat abzüglich Sihl oder telefonisch unter Tel. Nr. 044 411 84 11)
Stadthausquai bis ZSG-Haltestelle Landesmuseum (Steg)
Für allfällige Schadenfälle haftet der verantwortliche Organisator in vollem Umfang (OR Art. 41 ff). Bei Tauchunfällen erfolgt in jedem Fall auch eine strafrechtliche Untersuchung.