Das Stadtarchiv Zürich ist öffentlich zugänglich. Archivunterlagen sowie Publikationen der Bibliothek können Sie bei uns im Lesesaal einsehen.
Unsere Öffnungszeiten:
- Dienstag bis Freitag: 08.00–12.00 und 13.00–17.00
 
Bitte melden Sie Ihren Besuch zwei Arbeitstage im Voraus an. Bestellen Sie auch die benötigten Archivalien bereits im Voraus über unser Kontaktformular. So können wir Ihnen die gewünschten Unterlagen bereitlegen, und Sie vermeiden Wartezeiten. Bei Fragen zur Recherche unterstützen wir Sie gerne!
Die Bestände des Stadtarchivs sind grundsätzlich öffentlich zugänglich. Bestimmte Akten unterstehen aber Schutzfristen, die spezielle Verfahren für die Einsichtnahme verlangen. Für die Einsicht in diese Akten müssen Sie ein Gesuch stellen. Rechnen Sie dafür bitte genügend Zeit ein. Die Prüfung Ihres Einsichtsgesuches kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Akten mit Personendaten stammen zum Beispiel von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Sozialakten, Akten zur Einbürgerung, Staatsschutzakten, usw.
Gemäss § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz IDG des Kantons Zürich hat jede Person Anspruch auf Zugang zu den eigenen Personendaten. Aus unserer Sicht gelten auch Informationen zur eigenen Herkunft als eigene Personendaten.
Möchten Sie ein Gesuch für eine Akteneinsicht einreichen, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oben.
Informationen zum Solidaritätsbeitrag für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen:
Für Forschungsarbeiten und weitere Recherchezwecke ist die Benutzung geschützter Dokumente unter bestimmten Bedingungen möglich. Dafür ist ein begründetes Einsichtsgesuch nötig.
Möchten Sie ein Gesuch für eine Akteneinsicht einreichen, so kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oben.
Die Schweiz führte 1876 die Zivilstandsämter ein. Das Zivilstandswesen ist in der Zivilstandsverordnung bundesgesetzlich geregelt.
Das Stadtarchiv Zürich erteilt nur Auskünfte aus den
- Geburtsregistern bis zum 31. Dezember 1899
 - Eheregistern bis zum 31. Dezember 1929
 - Todesregistern bis am 31. Dezember 1959
 
Für Auskünfte aus den obigen Registern verwenden Sie bitte das Kontaktformular oben.
Für jüngere Auskünfte aus den Geburts-, Ehe- und Todesregistern wenden Sie sich bitte direkt ans Zivilstandsamt.
Die Meldekarten der Einwohnerkontrolle mit Informationen zur An- und Abmeldung in und aus der Stadt Zürich, den dortigen Wohnadressen sowie weiteren Personendaten können Sie nicht selbstständig recherchieren. Das Stadtarchiv gibt Auskunft aus den Meldekarten bis und mit Jahr 1976.
Für die Bestellung dieser Dokumente und für Recherchen daraus kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular oben.
Für Auskünfte aus den Meldekarten nach 1976 können Sie sich das Personenmeldeamt der Stadt Zürich kontaktieren.
Mit einem Schüler*innenausweis können Sie den Nachweis erbringen, in Zürich die obligatorische Schulzeit absolviert zu haben (z.B. für Einbürgerungen). Die Absenzenliste der damaligen Schulklasse kann Ihnen als Namensliste für eine Klassenzusammenkunft dienen.
Für die Bestellung dieser Dokumente kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular oben.
Auf unseren Archivführungen erläutern wir die Institution und die Funktion des Stadtarchivs und gewähren Einblicke in passende Archivbestände.
Auf Anfrage bieten wir ab 5 Personen kostenlose Führungen an für:
- universitäre Veranstaltungen und Schulen
 - Dienstabteilungen der Stadtverwaltung
 - Gruppen und Vereine, die dem Stadtarchiv ihre Unterlagen übergeben haben
 
Private Gruppen und historisch Interessierte können gegen eine Gebühr von 300.- ebenfalls durch das Archiv geführt werden.
Wenn Sie an einer Führung interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Digitale Reproduktionen lassen wir gerne für Sie im stadtinternen Print-Shop Geomatik&Vermessung herstellen. (Die Kosten werden Ihnen direkt vom Print-Shop in Rechnung gestellt.)
Für eine Weiterverwendung von Reproduktionen beachten Sie bitte:
Die Verantwortung für die Einhaltung und Abklärung urheberrechtlicher Bestimmungen obliegt der Person, welche die Unterlagen publiziert. Dies gilt ebenfalls für Bestimmungen des Persönlichkeits- und des Datenschutzes.
Gerne können Sie Ihre Anfrage schriftlich stellen. Bitte beachten Sie, dass auf diesem Weg nur rudimentäre Auskünfte möglich sind. Quellenauswertungen und grössere Nachforschungen für Dritte können nicht übernommen werden. Oft kann ein Besuch des Lesesaals nicht durch eine schriftliche Anfrage ersetzt werden.
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
 - Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.