Hardbrücke kann saniert werden
Medienmitteilung
Bundesgericht weist Stimmrechtsrekurs gegen die Instandsetzung der Hardbrücke vollumfänglich ab
Das Bundesgericht hat den Stimmrechtsrekurs gegen die vom Stadtrat Ende 2006 bewilligten Mittel von rund 90 Millionen Franken für die Instandsetzung der Hardbrücke und für den Bau eines kombinierten Rad- / Gehwegs zwischen Hardplatz und Bahnhof Hardbrücke abgewiesen. Das Tiefbauamt kann nun mit der Ausarbeitung eines Ausführungsprojektes beginnen.
2. Juni 2008
Der Rechtsweg gegen das Projekt für eine Gesamtsanierung der Hardbrücke ist zu Ende. Das Bundesgericht hat in einem heute bei der Stadt eingetroffenen Urteil die Beschwerde abgewiesen.
Der zuständige Stadtrat Martin Waser ist froh, dass dieses wichtige Geschäft damit endgültig deblockiert ist. Er hat das Tiefbauamt beauftragt, so rasch wie möglich ein Ausführungsprojekt auszuarbeiten und alle weiteren Schritte einzuleiten, so zum Beispiel die Neuausschreibung der Bauarbeiten. Für all dies musste das Tiefbauamt warten, bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, was seit heute der Fall ist.
Wie lange die Projektierungsarbeiten dauern, lässt sich heute noch nicht sagen, der Baubeginn dürfte aber nicht vor Frühling 2009 stattfinden. Ob auf die wegen des Stimmrechtsrekurses erforderlich gewordenen Sofortmassnahmen verzichtet werden kann, wird das Tiefbauamt so schnell wie möglich entscheiden.
Der zuständige Stadtrat Martin Waser ist froh, dass dieses wichtige Geschäft damit endgültig deblockiert ist. Er hat das Tiefbauamt beauftragt, so rasch wie möglich ein Ausführungsprojekt auszuarbeiten und alle weiteren Schritte einzuleiten, so zum Beispiel die Neuausschreibung der Bauarbeiten. Für all dies musste das Tiefbauamt warten, bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, was seit heute der Fall ist.
Wie lange die Projektierungsarbeiten dauern, lässt sich heute noch nicht sagen, der Baubeginn dürfte aber nicht vor Frühling 2009 stattfinden. Ob auf die wegen des Stimmrechtsrekurses erforderlich gewordenen Sofortmassnahmen verzichtet werden kann, wird das Tiefbauamt so schnell wie möglich entscheiden.