Stadtrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative «Pro Patumbah-Park»
Medienmitteilung
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeinderat, die Volksinitiative «Pro Patumbah-Park» abzulehnen. Sie verstösst seiner Meinung nach gegen das Gebot der Rechtssicherheit und könnte bei Annahme mit hohen Kosten für die Stadt verbunden sein.
4. Juni 2008
Am 30. November 2006 wurde die Volksinitiative mit 5 000 Unterschriften eingereicht. Die Initiative verlangt, dass der nördliche Teil des Parks der Freihaltezone zuzuweisen sei. In den 90er-Jahren hatte die Stadt Zürich ebenfalls versucht, den Park mit planerischen und denkmalpflegerischen Massnahmen vollständig zu erhalten, unterlag aber letztlich in den Rechtsmittelverfahren.
Heute ist der von der Initiative betroffene Teil der Wohnzone zugeordnet, und der Stadtrat hat einem Bauprojekt für Wohnungen und für ein öffentliches Dampfbad bereits anfangs 2007 die Baubewilligung erteilt. Gegen diese Bewilligung wurde rekurriert; der Rekurs wurde aber letzte Woche von der Baurekurskommission abgelehnt. Darum ist fraglich, ob die Initiative das weit fortgeschrittene Bauprojekt überhaupt noch verhindern könnte. Wahrscheinlich ist jedoch, dass eine Umzonung in die Freihaltezone mit hohen Kosten verbunden wäre.
Der Stadtrat weist darauf hin, dass die Forderung der Initiative von den Gerichtsinstanzen wohl als unverhältnismässiger Eingriff in die Eigentumsrechte qualifiziert würde, wie sie es bereits im Verfahren in den 90er-Jahren gemacht hatten. Wenn die Grundeigentümer gegen eine angenommene Initiative rekurrieren würden, hätten sie vor Gericht deshalb sehr gute Chancen. Trotz dieser rechtlichen Bedenken hat der Stadtrat die Initiative nicht für ungültig erklärt, da sie nicht klar rechtswidrig erscheint und in solchen Fällen gemäss bundesgerichtlicher Praxis zugunsten der Initianten und Initiantinnen zu entscheiden ist.
Heute ist der von der Initiative betroffene Teil der Wohnzone zugeordnet, und der Stadtrat hat einem Bauprojekt für Wohnungen und für ein öffentliches Dampfbad bereits anfangs 2007 die Baubewilligung erteilt. Gegen diese Bewilligung wurde rekurriert; der Rekurs wurde aber letzte Woche von der Baurekurskommission abgelehnt. Darum ist fraglich, ob die Initiative das weit fortgeschrittene Bauprojekt überhaupt noch verhindern könnte. Wahrscheinlich ist jedoch, dass eine Umzonung in die Freihaltezone mit hohen Kosten verbunden wäre.
Der Stadtrat weist darauf hin, dass die Forderung der Initiative von den Gerichtsinstanzen wohl als unverhältnismässiger Eingriff in die Eigentumsrechte qualifiziert würde, wie sie es bereits im Verfahren in den 90er-Jahren gemacht hatten. Wenn die Grundeigentümer gegen eine angenommene Initiative rekurrieren würden, hätten sie vor Gericht deshalb sehr gute Chancen. Trotz dieser rechtlichen Bedenken hat der Stadtrat die Initiative nicht für ungültig erklärt, da sie nicht klar rechtswidrig erscheint und in solchen Fällen gemäss bundesgerichtlicher Praxis zugunsten der Initianten und Initiantinnen zu entscheiden ist.