Neuer Rahmenvertrag über Bierausschank – Bier- und Brauereivielfalt gesichert
Medienmitteilung
Die Feldschlösschen Getränke AG ist für weitere fünf Jahre Hauptlieferant für Biere in den städtischen Gastronomiebetrieben. Die Liegenschaftenverwaltung schloss einen neuen Rahmenvertrag ab, allerdings mit neuen, die Bier- und Brauereivielfalt fördernden Bedingungen.
9. Juli 2008
Der aktuelle Rahmenvertrag mit der Feldschlösschen Getränke AG aus dem Jahre 1998 läuft im Herbst 2008 aus. Wettbewerbsrechtliche Bestimmungen erlauben neu nur noch Verträge über fünf Jahre. Zudem will die Stadt für die Konsumentinnen und Konsumenten mehr Biervielfalt und für die Wirtinnen und Wirte mehr unternehmerische Freiheit.
Ein Verzicht auf den Abschluss eines neuen Rahmenvertrags wurde diskutiert, aber verworfen. Einerseits kann die Stadt mit ihren rund 50 in die Vereinbarung einbezogenen Betrieben bessere Konditionen erzielen als die einzelnen Wirtinnen und Wirte; anderseits sind Bestimmungen zugunsten der Bier- und Brauereivielfalt mit einem Rahmenvertrag besser durchsetzbar.
Gestützt auf diese Vorgaben erarbeitete die Liegenschaftenverwaltung einen neuen Vereinbarungsentwurf und lud verschiedene Brauereien zur Offertstellung ein.
Das Interesse am Abschluss eines Vertrags war gross. Nach Durchsicht der zahlreichen Angebote hat die Liegenschaftenverwaltung kürzlich mit der Feldschlösschen Getränke AG, Rheinfelden, einen Rahmenvertrag für eine Dauer von fünf Jahren ab 1. Oktober 2008 abgeschlossen. Massgebend für den Entscheid war insbesondere die Höhe der finanziellen Rückvergütung (beste Offerte), von welcher auch die Wirtinnen und Wirte profitieren. Berücksichtigt wurden zudem die breite Produktepalette sowie die Service- und Dienstleistungen. Im Übrigen stellte sich Feldschlösschen auch positiv zum Anliegen der Stadt, den Wirtinnen und Wirten den Ausschank von anderen Bieren, insbesondere auch von Zürcher Bieren, zu ermöglichen.
Der neue Rahmenvertrag wird den Wirtinnen und Wirten mittels Mietvertrag überbunden und beinhaltet insbesondere die folgenden wichtigen Bestimmungen:
Laufzeit:
5 Jahre ab 1. Oktober 2008
Fixe Aufteilung der Rückvergütung zwischen Mieterschaft und Stadt:
Mieterschaft: 1/3 Stadt: 2/3
Erlaubter Fremdbieranteil (d.h. Biere von andern Brauereien, in Prozent des Gesamtbierausstosses pro Betrieb/Jahr):
Grosse und mittlere Betriebe: Bis zu 33 Prozent sind erlaubt Kleinere Betriebe: Keine Einschränkung mehr
Empfehlung Stadt:
Im Interesse der Biervielfalt und zur Unterstützung von regionalen Kleinbrauereien ist im Vertrag die Empfehlung der Stadt enthalten, dass die Wirtinnen und Wirte das Kontingent für den Fremdbieranteil ausschöpfen.
Zürcher Bier:
Insbesondere sind die Wirtinnen und Wirte gehalten – zur Unterstützung der auf Stadtgebiet Zürich tätigen Brauereien –, Bier, welches auf Stadtgebiet Zürich gebraut wurde, auszuschenken und zwar im Umfang von mind. 10 Prozent des Gesamtbierausstosses pro Gastbetrieb/Jahr.
«Strafzoll» für Fremdbier, Rückvergütung:
Die bisherige Praxis der Stadt, für Fremdbiere eine Entschädigung einzufordern, entfällt (ausser bei einer Überschreitung des erlaubten Anteils). Vielmehr ist es den Wirtinnen und Wirten sogar erlaubt, für die erlaubten Fremdbiere selber Rückvergütungsvereinbarungen zu treffen.
Werbebeitrag für 2008:
Feldschlösschen hat sich bereit erklärt, die verbesserten Rückvergütungsbedingungen des neuen Vertrages schon rückwirkend ab 1. Januar 2008 anzuwenden und die gegenüber dem bisherigen Vertrag entstehende Differenz als einmaligen Werbebeitrag den Wirtinnen und Wirten zukommen zu lassen.
Die Stadt ist zuversichtlich, mit dem neuen Rahmenvertrag ein liberales und praktikables Regelwerk geschaffen zu haben, welches den unterschiedlichen und vielfältigen Interessen aller Beteiligten, insbesondere der Konsumentinnen und Konsumenten, der Wirtinnen und Wirte sowie der Klein- und Mittelbrauereien (speziell aus Zürich) entgegen kommt.
Über die Höhe der Rückvergütung haben die Parteien Vertraulichkeit vereinbart.
Ein Verzicht auf den Abschluss eines neuen Rahmenvertrags wurde diskutiert, aber verworfen. Einerseits kann die Stadt mit ihren rund 50 in die Vereinbarung einbezogenen Betrieben bessere Konditionen erzielen als die einzelnen Wirtinnen und Wirte; anderseits sind Bestimmungen zugunsten der Bier- und Brauereivielfalt mit einem Rahmenvertrag besser durchsetzbar.
Gestützt auf diese Vorgaben erarbeitete die Liegenschaftenverwaltung einen neuen Vereinbarungsentwurf und lud verschiedene Brauereien zur Offertstellung ein.
Das Interesse am Abschluss eines Vertrags war gross. Nach Durchsicht der zahlreichen Angebote hat die Liegenschaftenverwaltung kürzlich mit der Feldschlösschen Getränke AG, Rheinfelden, einen Rahmenvertrag für eine Dauer von fünf Jahren ab 1. Oktober 2008 abgeschlossen. Massgebend für den Entscheid war insbesondere die Höhe der finanziellen Rückvergütung (beste Offerte), von welcher auch die Wirtinnen und Wirte profitieren. Berücksichtigt wurden zudem die breite Produktepalette sowie die Service- und Dienstleistungen. Im Übrigen stellte sich Feldschlösschen auch positiv zum Anliegen der Stadt, den Wirtinnen und Wirten den Ausschank von anderen Bieren, insbesondere auch von Zürcher Bieren, zu ermöglichen.
Der neue Rahmenvertrag wird den Wirtinnen und Wirten mittels Mietvertrag überbunden und beinhaltet insbesondere die folgenden wichtigen Bestimmungen:
Laufzeit:
5 Jahre ab 1. Oktober 2008
Fixe Aufteilung der Rückvergütung zwischen Mieterschaft und Stadt:
Mieterschaft: 1/3 Stadt: 2/3
Erlaubter Fremdbieranteil (d.h. Biere von andern Brauereien, in Prozent des Gesamtbierausstosses pro Betrieb/Jahr):
Grosse und mittlere Betriebe: Bis zu 33 Prozent sind erlaubt Kleinere Betriebe: Keine Einschränkung mehr
Empfehlung Stadt:
Im Interesse der Biervielfalt und zur Unterstützung von regionalen Kleinbrauereien ist im Vertrag die Empfehlung der Stadt enthalten, dass die Wirtinnen und Wirte das Kontingent für den Fremdbieranteil ausschöpfen.
Zürcher Bier:
Insbesondere sind die Wirtinnen und Wirte gehalten – zur Unterstützung der auf Stadtgebiet Zürich tätigen Brauereien –, Bier, welches auf Stadtgebiet Zürich gebraut wurde, auszuschenken und zwar im Umfang von mind. 10 Prozent des Gesamtbierausstosses pro Gastbetrieb/Jahr.
«Strafzoll» für Fremdbier, Rückvergütung:
Die bisherige Praxis der Stadt, für Fremdbiere eine Entschädigung einzufordern, entfällt (ausser bei einer Überschreitung des erlaubten Anteils). Vielmehr ist es den Wirtinnen und Wirten sogar erlaubt, für die erlaubten Fremdbiere selber Rückvergütungsvereinbarungen zu treffen.
Werbebeitrag für 2008:
Feldschlösschen hat sich bereit erklärt, die verbesserten Rückvergütungsbedingungen des neuen Vertrages schon rückwirkend ab 1. Januar 2008 anzuwenden und die gegenüber dem bisherigen Vertrag entstehende Differenz als einmaligen Werbebeitrag den Wirtinnen und Wirten zukommen zu lassen.
Die Stadt ist zuversichtlich, mit dem neuen Rahmenvertrag ein liberales und praktikables Regelwerk geschaffen zu haben, welches den unterschiedlichen und vielfältigen Interessen aller Beteiligten, insbesondere der Konsumentinnen und Konsumenten, der Wirtinnen und Wirte sowie der Klein- und Mittelbrauereien (speziell aus Zürich) entgegen kommt.
Über die Höhe der Rückvergütung haben die Parteien Vertraulichkeit vereinbart.