Grundlage für effiziente Bauplanung
Medienmitteilung
Baurichtlinien für Altersheime erschienen
Altersheime sind komplexe Betriebe. Ihre Planung erfordert Kenntnisse, welche nur wenige Fachleute mitbringen. Bisher wurde in jedem Projekt viel Zeit investiert, um die generellen Anforderungen an ein solches Gebäude zu vermitteln. Die neu erschienen «Richtlinien für den Bau von Altersheimen der Stadt Zürich» fassen diese generellen Anforderungen nun zusammen.
23. Juli 2008
Bei den Altersheimen der Stadt Zürich besteht über die nächsten Jahre ein grosser Investitionsbedarf. Weil die meisten Altersheime in den 1960er- und 1970er-Jahren entstanden, müsste nach dem Erneuerungszyklus einer nachhaltigen Immobilienstrategie jährlich ein Heim saniert werden.
Zudem ist die Auslastung der Altersheime sehr hoch, die momentane Wartezeit beträgt bis zu drei Jahren. Sanierungen, Ersatzneubauten und der Neubau Köschenrüti in Zürich Seebach sind nötig, um die Nachfrage zu decken.
Mehr Zeit für Projektspezifisches
Altersheime sind aber komplexe Betriebe. Ihre Planung erfordert Kenntnisse, die nur wenige Fachleute mitbringen. Vom Betrieb, vom Eigentümer und vom Bauherren wurden bisher sehr viel Zeit aufgewendet, um den Planenden in jedem Projekt die generellen Anforderungen an einen Altersheimbau zu vermitteln. Hier setzt die neue Publikation an.
Die «Richtlinien für den Bau von Altersheimen der Stadt Zürich», welche die Immobilien-Bewirtschaftung und die AHZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Hochbauten erstellt haben, geben einen umfassenden, aber leicht verständlichen Überblick über die generellen Anforderungen an Altersheim-Bauten – sowohl in baulicher wie auch in betrieblicher Hinsicht. Alle an der Planung beteiligten Fachleute haben so eine gemeinsame Basis und können sich auf projektspezifische Aspekte konzentrieren.
Planer, Betreiber und Eigentümer als Zielgruppen
Die Publikation ist in erster Linie als Hilfe für Planungsfachleute konzipiert. Die Anzahl Architekten und Planer, die solche Bauvorhaben schon durchgeführt haben, ist gering. Um die Innovation zu fördern, ist es aber sinnvoll, auch jüngere Architekturbüros für Aufgaben in diesem Sektor zu gewinnen. Die Richtlinien leisten hier einen Beitrag zur Öffnung der Wettbewerbsszene.
Den Betreibern dient die Publikation als Benchmark, um die für den Betrieb notwendigen baulichen Rahmenbedingungen zu definieren, gegebenenfalls bestehende Betriebsabläufe zu überprüfen und die entsprechenden Änderungen vorzunehmen. Sie bilden somit die Grundlage für die Projektdefinition. Dem Eigentümer schliesslich ermöglichen die Richtlinien, die Gebrauchstauglichkeit seines Gebäudes nachhaltig und kostengünstig zu erhalten.
Die «Richtlinien für den Bau von Altersheimen der Stadt Zürich» werden beim Ersatzneubau für das Altersheim Trotte in Wipkingen sowie beim Neubau des Altersheims Köschenrüti in Seebach erstmals angewendet.
Zudem ist die Auslastung der Altersheime sehr hoch, die momentane Wartezeit beträgt bis zu drei Jahren. Sanierungen, Ersatzneubauten und der Neubau Köschenrüti in Zürich Seebach sind nötig, um die Nachfrage zu decken.
Mehr Zeit für Projektspezifisches
Altersheime sind aber komplexe Betriebe. Ihre Planung erfordert Kenntnisse, die nur wenige Fachleute mitbringen. Vom Betrieb, vom Eigentümer und vom Bauherren wurden bisher sehr viel Zeit aufgewendet, um den Planenden in jedem Projekt die generellen Anforderungen an einen Altersheimbau zu vermitteln. Hier setzt die neue Publikation an.
Die «Richtlinien für den Bau von Altersheimen der Stadt Zürich», welche die Immobilien-Bewirtschaftung und die AHZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Hochbauten erstellt haben, geben einen umfassenden, aber leicht verständlichen Überblick über die generellen Anforderungen an Altersheim-Bauten – sowohl in baulicher wie auch in betrieblicher Hinsicht. Alle an der Planung beteiligten Fachleute haben so eine gemeinsame Basis und können sich auf projektspezifische Aspekte konzentrieren.
Planer, Betreiber und Eigentümer als Zielgruppen
Die Publikation ist in erster Linie als Hilfe für Planungsfachleute konzipiert. Die Anzahl Architekten und Planer, die solche Bauvorhaben schon durchgeführt haben, ist gering. Um die Innovation zu fördern, ist es aber sinnvoll, auch jüngere Architekturbüros für Aufgaben in diesem Sektor zu gewinnen. Die Richtlinien leisten hier einen Beitrag zur Öffnung der Wettbewerbsszene.
Den Betreibern dient die Publikation als Benchmark, um die für den Betrieb notwendigen baulichen Rahmenbedingungen zu definieren, gegebenenfalls bestehende Betriebsabläufe zu überprüfen und die entsprechenden Änderungen vorzunehmen. Sie bilden somit die Grundlage für die Projektdefinition. Dem Eigentümer schliesslich ermöglichen die Richtlinien, die Gebrauchstauglichkeit seines Gebäudes nachhaltig und kostengünstig zu erhalten.
Die «Richtlinien für den Bau von Altersheimen der Stadt Zürich» werden beim Ersatzneubau für das Altersheim Trotte in Wipkingen sowie beim Neubau des Altersheims Köschenrüti in Seebach erstmals angewendet.