Stadtrat will keine «Botellón»-Veranstaltungen
Medienmitteilung
In seiner heutigen Sitzung hat der Stadtrat von Zürich einstimmig bekräftigt, dass er kollektive Saufveranstaltungen, so genannte «Botellónes», in Zürich grundsätzlich missbilligt und ablehnt. Er hat Massnahmen gegen die zu erwartenden negativen Begleiterscheinungen beschlossen.
20. August 2008
Im Internet wurde zu einem Botellón (Massenbesäufnis) auf der Blatterwiese in Zürich aufgerufen. Mittlerweile haben – nicht zuletzt dank der grossen medialen Unterstützung – mehrere Tausend Personen ihr Interesse bekundet, an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Stadtrat stellte an seiner heutigen Sitzung fest, dass er Veranstaltungen, welche in erster Linie übermässigem Alkoholkonsum dienen, in der Stadt Zürich grundsätzlich missbilligt und ablehnt.
Die eskalierende Aufmerksamkeit, welche der «Botellón» in der Öffentlichkeit in den letzten Tagen erlangt hat, hat jedoch ein unverhältnismässiges Ausmass erreicht. Der Stadtrat will keineswegs verharmlosen, er fordert Medien und Öffentlichkeit auf, den momentanen medialen Rummel zu deeskalieren und kühlen Kopf zu bewahren.
Art. 20 der Allgemeinen Polizeiverordnung hält im Wesentlichen fest, dass öffentlicher Grund – dazu gehört auch die Blatterwiese – nicht über den gewöhnlichen Gemeingebrauch hinaus benützt werden darf, ausser es wird hierfür eine Bewilligung erteilt. Bei einem organisierten Trinken mit mehreren Tausend Personen handelt es sich eindeutig um einen gesteigerten Gemeingebrauch öffentlichen Grunds, der bewilligungspflichtig ist. Zurzeit liegt kein Bewilligungsgesuch vor.
Der Stadtrat würde eine solche Bewilligung auch nicht erteilen, da – aufgrund von Erfahrungen anderer Städte – davon ausgegangen werden kann, dass es zu einem Trinkgelage mit den üblichen negativen Begleiterscheinungen kommen wird. Dazu gehören Gewalt, alkoholbedingte Unfälle und Verletzungen vor Ort oder später im Verkehr, medizinische Notfälle wie Alkoholintoxikation, Abfall und Lärm. Der Stadtrat stellt klar, dass er sowohl die geplante wie auch weitere solche Veranstaltungen missbilligt.
Um die negativen Auswirkungen einer solchen Veranstaltung (Verschmutzung und Beschädigungen, Lärm, Gewalt, Gesundheitsschäden) soweit wie möglich zu reduzieren, hat der Stadtrat den Mitarbeitenden der Stadtpolizei, von sip züri, Schutz & Rettung, der Suchtpräventionsstelle und weiteren entsprechende Aufträge erteilt. Ebenso hat der Stadtrat veranlasst, dass die Kosten für Sanität und medizinische Betreuung den Verursachern vollumfänglich verrechnet werden.
Der Stadtrat wird alles daran setzen, dass künftig alle Beteiligten, insbesondere auch die Eltern und die Medien, stärker in die Verantwortung eingebunden und haftbar gemacht werden. Im übrigen sieht das am 2. April 2008 präsentierte Massnahmenpaket der Taskforce Jugendgewalt unter anderem vor, betrunkene Jugendliche und junge Erwachsene, die die öffentliche Ordnung stören oder sich oder andere gefährden, in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen. Minderjährige müssen von den Eltern abgeholt werden, andernfalls werden sie von der Polizei kostenpflichtig den Eltern zugeführt.
Alkoholmissbrauch ist ein weit verbreitetes gesellschaftliches Phänomen und kann nicht durch Polizeieinsätze beseitigt werden, sondern nur durch verantwortungsbewusstes Handeln aller Beteiligten. Der Stadtrat appelliert daher an die Eltern und die Medien, ihre Verantwortung gegenüber der jungen Generation sowie der gesamten Gesellschaft wahrzunehmen. Der Stadtrat wird in dieser Frage mit anderen Schweizer Städten eng zusammenarbeiten, um gemeinsam angemessene und wirksame Gegenstrategien zu entwickeln.
Die eskalierende Aufmerksamkeit, welche der «Botellón» in der Öffentlichkeit in den letzten Tagen erlangt hat, hat jedoch ein unverhältnismässiges Ausmass erreicht. Der Stadtrat will keineswegs verharmlosen, er fordert Medien und Öffentlichkeit auf, den momentanen medialen Rummel zu deeskalieren und kühlen Kopf zu bewahren.
Art. 20 der Allgemeinen Polizeiverordnung hält im Wesentlichen fest, dass öffentlicher Grund – dazu gehört auch die Blatterwiese – nicht über den gewöhnlichen Gemeingebrauch hinaus benützt werden darf, ausser es wird hierfür eine Bewilligung erteilt. Bei einem organisierten Trinken mit mehreren Tausend Personen handelt es sich eindeutig um einen gesteigerten Gemeingebrauch öffentlichen Grunds, der bewilligungspflichtig ist. Zurzeit liegt kein Bewilligungsgesuch vor.
Der Stadtrat würde eine solche Bewilligung auch nicht erteilen, da – aufgrund von Erfahrungen anderer Städte – davon ausgegangen werden kann, dass es zu einem Trinkgelage mit den üblichen negativen Begleiterscheinungen kommen wird. Dazu gehören Gewalt, alkoholbedingte Unfälle und Verletzungen vor Ort oder später im Verkehr, medizinische Notfälle wie Alkoholintoxikation, Abfall und Lärm. Der Stadtrat stellt klar, dass er sowohl die geplante wie auch weitere solche Veranstaltungen missbilligt.
Um die negativen Auswirkungen einer solchen Veranstaltung (Verschmutzung und Beschädigungen, Lärm, Gewalt, Gesundheitsschäden) soweit wie möglich zu reduzieren, hat der Stadtrat den Mitarbeitenden der Stadtpolizei, von sip züri, Schutz & Rettung, der Suchtpräventionsstelle und weiteren entsprechende Aufträge erteilt. Ebenso hat der Stadtrat veranlasst, dass die Kosten für Sanität und medizinische Betreuung den Verursachern vollumfänglich verrechnet werden.
Der Stadtrat wird alles daran setzen, dass künftig alle Beteiligten, insbesondere auch die Eltern und die Medien, stärker in die Verantwortung eingebunden und haftbar gemacht werden. Im übrigen sieht das am 2. April 2008 präsentierte Massnahmenpaket der Taskforce Jugendgewalt unter anderem vor, betrunkene Jugendliche und junge Erwachsene, die die öffentliche Ordnung stören oder sich oder andere gefährden, in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen. Minderjährige müssen von den Eltern abgeholt werden, andernfalls werden sie von der Polizei kostenpflichtig den Eltern zugeführt.
Alkoholmissbrauch ist ein weit verbreitetes gesellschaftliches Phänomen und kann nicht durch Polizeieinsätze beseitigt werden, sondern nur durch verantwortungsbewusstes Handeln aller Beteiligten. Der Stadtrat appelliert daher an die Eltern und die Medien, ihre Verantwortung gegenüber der jungen Generation sowie der gesamten Gesellschaft wahrzunehmen. Der Stadtrat wird in dieser Frage mit anderen Schweizer Städten eng zusammenarbeiten, um gemeinsam angemessene und wirksame Gegenstrategien zu entwickeln.