Umsetzung neues Volksschulgesetz
Medienmitteilung
Stadtzürcher Schule ist auf Kurs
Diesen Sommer dauerten die Ferien in der Stadt Zürich eine Woche länger. Während die Schulkinder eine weitere schulfreie Woche geniessen konnten, war für die Lehrerschaft intensive Konzeptarbeit angesagt.
21. August 2008
Eines der Kernelemente der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes (VSG) ist die integrative Ausrichtung des sonderpädagogischen Angebots. Dabei sollen Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (z.B. Hochbegabung, Lernschwierig-keiten) in die Regelschule integriert werden. Die Einführung der integrativen Förderung erfolgt in allen städtischen Schulen auf Beginn des Schuljahres 2009/10. «Das städtische sonderpädagogische Angebot wird zu Gunsten des Regelunterrichts gestrafft und dadurch übersichtlicher», erklärt Stadtrat Gerold Lauber. «Dies verlangt Veränderungen in den bestehenden Schulstrukturen und stellt alle Beteiligten vor grosse Herausforderungen.»
Keine Ferien für Lehrpersonal
Der Schlüssel zum erfolgreichen Gelingen der laufenden Reformen ist die effektive Vorbereitung der städtischen Schulen. «Unsere Lehrerinnen und Lehrer hatten während der sechsten Ferienwoche nicht frei, sondern haben intensive konzeptionelle Vorarbeit geleistet», betont Gerold Lauber. Im Zentrum stand dabei die Ausarbeitung eines individuellen Förderkonzepts für jede einzelne Schule. Die neue Förderpraxis stellt das Kind ins Zentrum und orientiert sich an der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler und deren Ressourcen. Im Schulalltag bedeutet Integrative Förderung konkret, dass die Förderlehrpersonen direkt im Klassenzimmer und teilweise gemeinsam mit den Klassenlehrpersonen unterrichten. Die Zusammenarbeit in pädagogischen Teams fördert den Austausch innerhalb des Schulpersonals und stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler, welche spezifische Förderung benötigen, diese auch tatsächlich erhalten. «Wir sind mit der Erneuerung der Volksschule auf Kurs», ist Gerold Lauber überzeugt. «Die ganzheitlichen Reformprozesse sind aufwändig und zeitintensiv, führen aber zum Erfolg.»
Reformprozesse bis 2011 abgeschlossen
Im Juni 2005 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich das neue Volksschulgesetz (VSG) angenommen. Mit dem neuen VSG werden zum einen die rechtlichen Grundlagen für die Volksschule den heutigen Gegebenheiten angepasst, zum anderen werden verschiedene – in den letzten Jahren erprobte – Reformelemente verbindlich vorgeschrieben. Dazu gehören neben der integrativen Förderpraxis, die Einführung von Schulleitungen, die Neugestaltung der Sekundarschule, die Einführung von Blockzeiten, eine professionalisierte Schulaufsicht sowie das Angebot ausserschulischer Betreuung. Einige Reformelemente sind in der Stadt Zürich bereits weit fortgeschritten oder gar erfolgreich flächendeckend umgesetzt. Alle vom neuen VSG verlangten Reformen müssen bis zum Jahre 2011 umgesetzt sein.
Keine Ferien für Lehrpersonal
Der Schlüssel zum erfolgreichen Gelingen der laufenden Reformen ist die effektive Vorbereitung der städtischen Schulen. «Unsere Lehrerinnen und Lehrer hatten während der sechsten Ferienwoche nicht frei, sondern haben intensive konzeptionelle Vorarbeit geleistet», betont Gerold Lauber. Im Zentrum stand dabei die Ausarbeitung eines individuellen Förderkonzepts für jede einzelne Schule. Die neue Förderpraxis stellt das Kind ins Zentrum und orientiert sich an der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler und deren Ressourcen. Im Schulalltag bedeutet Integrative Förderung konkret, dass die Förderlehrpersonen direkt im Klassenzimmer und teilweise gemeinsam mit den Klassenlehrpersonen unterrichten. Die Zusammenarbeit in pädagogischen Teams fördert den Austausch innerhalb des Schulpersonals und stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler, welche spezifische Förderung benötigen, diese auch tatsächlich erhalten. «Wir sind mit der Erneuerung der Volksschule auf Kurs», ist Gerold Lauber überzeugt. «Die ganzheitlichen Reformprozesse sind aufwändig und zeitintensiv, führen aber zum Erfolg.»
Reformprozesse bis 2011 abgeschlossen
Im Juni 2005 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich das neue Volksschulgesetz (VSG) angenommen. Mit dem neuen VSG werden zum einen die rechtlichen Grundlagen für die Volksschule den heutigen Gegebenheiten angepasst, zum anderen werden verschiedene – in den letzten Jahren erprobte – Reformelemente verbindlich vorgeschrieben. Dazu gehören neben der integrativen Förderpraxis, die Einführung von Schulleitungen, die Neugestaltung der Sekundarschule, die Einführung von Blockzeiten, eine professionalisierte Schulaufsicht sowie das Angebot ausserschulischer Betreuung. Einige Reformelemente sind in der Stadt Zürich bereits weit fortgeschritten oder gar erfolgreich flächendeckend umgesetzt. Alle vom neuen VSG verlangten Reformen müssen bis zum Jahre 2011 umgesetzt sein.