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Rekurs gegen Erweiterung des Kunsthauses abgelehnt

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat die Turnhallen zu Recht aus dem Inventar entlassen

Die kantonale Baurekurskommission hat den Rekurs gegen die Entlassung aus dem Inventar zweier Turnhallen beim Heimplatz abgelehnt. Sie ist damit dem Entscheid des Stadtrates gefolgt. Für die Realisierung der Erweiterung des Kunsthauses ist die Entlassung der alten Hallen eine Grundvoraussetzung.

4. September 2008

Im Oktober hatten der Zürcher und Stadtzürcher Heimatschutz sowie die Gesellschaft für Gartenkultur gegen die Entlassung der beiden Turnhallen und der Grünanlage rekurriert. Sie wollten den Bau im Boden versenken, um die alten Turnhallen stehen zu lassen. Die Baure-kurskommission hat nun die vom Stadtrat getroffene Güterabwägung gewürdigt, die im Ein-klang mit dem Masterplan Hochschulgebiet Zürich Zentrum eine Verdichtung der Bauperimeter und den vernetzenden Ausbau von Grünflächen vorsieht.

Die Stadt hofft, dass der Heimatschutz diesen Entscheid akzeptiert. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich werden ohnehin über das Projekt - und damit auch über die Schutzwürdigkeit der Turnhallen - abstimmen können. Schon im Dezember soll das Siegerprojekt des Architekturwettbewerbs feststehen. Die Wettbewerbsprojekte werden im Kunsthaus ausgestellt. Der Bezug ist bis 2015 geplant.

Mit der Erweiterung des Kunsthauses sollen internationale Standards umgesetzt werden, die den Bedürfnissen der Kunst und des Publikums im 21. Jahrhundert Rechnung tragen: statt bisher 10 Prozent werden 20 Prozent der Sammlung des Kunsthauses zu sehen sein. Gattungen wie Fotografie, Grafik, Installation und Video aber auch die stark wachsende Sammlung zeitgenössischer Kunst sollen permanent gezeigt werden. Mit dem Zuzug der Stiftung Sammlung E.G. Bührle entsteht ein neuer Schwerpunkt «französische Malerei». Mittelgrosse Wechselausstellungen erhalten eigene Räume und von einer zentralen Halle aus, werden ein Garten der Kunst, Ateliers und ein Festsaal erreichbar sein.

Partner der Erweiterung sind neben der Zürcher Kunstgesellschaft, die Stadt Zürich und die Stiftung Zürcher Kunsthaus.

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