Förderpreis für Gleichstellung 2008 für die Stiftung Frauenhaus Zürich
Medienmitteilung
Anerkennung für das Engagement gegen häusliche Gewalt
Der Stadtrat vergibt den Förderpreis für die Gleichstellung von Frau und Mann in der Höhe von 20 000 Franken der Stiftung Frauenhaus. Diese führt in Zürich zwei Kriseninterventionsbetriebe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder.
1. Oktober 2008
Das Frauenhaus Zürich und das Frauenhaus Violetta für Migrantinnen bieten gefährdeten Frauen und ihren Kindern Sicherheit und ein erstes Auffangnetz. 2007 fanden 136 Frauen und 122 Kinder eine vorübergehende Bleibe in einer der beiden Einrichtungen. Neben dem Betrieb der Frauenhäuser leistet die Stiftung Präventionsarbeit und setzt sich dafür ein, dass häusliche Gewalt in der Öffentlichkeit als Problem wahrgenommen wird.
Das seit dem 1. April 2007 geltende Gewaltschutzgesetz gibt der Polizei mehr Interventionsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt. Zum Schutz der gefährdeten Person kann der Gewalttäter für 14 Tage aus der Wohnung gewiesen werden. Das Gesetz sowie der Ausbau der ambulanten Beratungsstellen führten dazu, dass die Frauenhäuser mit den schweren Fällen konfrontiert sind: Stark bedrohte sowie psychisch sehr destabilisierte und traumatisierte Frauen suchen in den Frauenhäusern Zuflucht. Sie benötigen eine intensive Betreuung und Begleitung. Mit dem Preisgeld möchte die Stiftung ihr Angebot weiter spezialisieren und ausbauen, namentlich die Nachtbetreuung im Frauenhaus Violetta für Migrantinnen. Der Stadtrat anerkennt die Pionierarbeit der gemeinnützigen Stiftung Frauenhaus Zürich. Er will mit der Verleihung des Förderpreises den Mitarbeiterinnen seine Wertschätzung für die unermüdliche Arbeit ausdrücken, die sie seit nahezu 30 Jahren für die Opfer von häuslicher Gewalt leisten.
Die Preisverleihung findet am 3. November im Rahmen einer Feier im Stadthaus statt. Der mit 20 000 Franken dotierte Förderpreis der Stadt Zürich für die Gleichstellung von Frau und Mann wurde dieses Jahr zum 12. Mal ausgeschrieben. Den Vorsitz der siebenköpfigen Jury hat derzeit Stadträtin Esther Maurer inne.
Das seit dem 1. April 2007 geltende Gewaltschutzgesetz gibt der Polizei mehr Interventionsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt. Zum Schutz der gefährdeten Person kann der Gewalttäter für 14 Tage aus der Wohnung gewiesen werden. Das Gesetz sowie der Ausbau der ambulanten Beratungsstellen führten dazu, dass die Frauenhäuser mit den schweren Fällen konfrontiert sind: Stark bedrohte sowie psychisch sehr destabilisierte und traumatisierte Frauen suchen in den Frauenhäusern Zuflucht. Sie benötigen eine intensive Betreuung und Begleitung. Mit dem Preisgeld möchte die Stiftung ihr Angebot weiter spezialisieren und ausbauen, namentlich die Nachtbetreuung im Frauenhaus Violetta für Migrantinnen. Der Stadtrat anerkennt die Pionierarbeit der gemeinnützigen Stiftung Frauenhaus Zürich. Er will mit der Verleihung des Förderpreises den Mitarbeiterinnen seine Wertschätzung für die unermüdliche Arbeit ausdrücken, die sie seit nahezu 30 Jahren für die Opfer von häuslicher Gewalt leisten.
Die Preisverleihung findet am 3. November im Rahmen einer Feier im Stadthaus statt. Der mit 20 000 Franken dotierte Förderpreis der Stadt Zürich für die Gleichstellung von Frau und Mann wurde dieses Jahr zum 12. Mal ausgeschrieben. Den Vorsitz der siebenköpfigen Jury hat derzeit Stadträtin Esther Maurer inne.