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Fachtagung von Vormundschaftsbehörde und Sozialen Diensten zur Häuslichen Gewalt

Medienmitteilung

Sind Kinder von Häuslicher Gewalt betroffen, erfolgt immer eine polizeiliche Meldung an die Vormundschaftsbehörde. So will es das seit 2007 in Kraft gesetzte kantonale Gewaltschutzgesetz. Der Umgang mit Häuslicher Gewalt verlangt ein vernetztes Vor-gehen der beteiligten Stellen. Die Vormundschaftsbehörde und die Sozialen Dienste der Stadt Zürich befassten sich darum an einer gemeinsamen Fachtagung mit den Aspekten Häuslicher Gewalt.

27. November 2008

Seit dem 1. April 2007 ist das Gewaltschutzgesetz des Kantons Zürich in Kraft. Dieses Gesetz erlaubt es den Polizeiorganen, sofort wirksame Schutzmassnahmen gegen den oder die Gefährder/innen auszusprechen, wie Wegweisung, Kontakt- oder Betretverbote. In der Stadt Zürich musste die Polizei im laufenden Jahr rund 300 Mal wegen Häuslicher Gewalt intervenieren. Sind Minderjährige direkt oder indirekt von Häuslicher Gewalt betroffen, erfolgt in jedem Fall eine Mitteilung an die Vormundschaftsbehörde – in diesem Jahr in rund 130 Fällen. In jedem dieser Fälle hat die Vormundschaftsbehörde zu klären, ob das Kindeswohl gefährdet ist und bei Bedarf geeignete Kindesschutzmassnahmen anzuordnen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Stadt Zürich und weiteren Fachstellen.

Vergangene Woche haben sich über hundert Mitarbeitende der Vormundschaftsbehörde und der Sozialen Dienste der Stadt Zürich zusammen mit der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt des Kantons Zürich und weiteren Fachleuten aus den verschiedensten Bereichen mit der Problematik der Häuslichen Gewalt auseinandergesetzt und Fragen der Prävention, Intervention und Postvention erörtert. Dabei wurde einmal mehr deutlich, dass die Vernet-zungsarbeit mit den involvierten Fachorganisationen für den Schutz der Betroffenen und für eine effiziente Betreuungsarbeit von eminenter Bedeutung ist.