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Manegg: Ein neues Stadtquartier im Süden Zürichs

Medienmitteilung

Privater Gestaltungsplan Manegg mit Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, dem Privaten Gestaltungsplan Manegg zuzustimmen. Auf der Grundlage dieses Gestaltungsplans soll ein gemischt genutztes Stadtquartier entstehen. Die markante Spinnerei bleibt als Zeuge der Industriezeit erhalten.

17. Dezember 2008

Das Gebiet Manegg umfasst rund 20 ha und ist damit fast dreimal so gross wie der Stadtraum HB. Es liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu Leimbach und ist mit einem Potential von rund 1 500 EinwohnerInnen und rund 5 000 Arbeitsplätzen eine bedeutende Entwicklungsreserve für die Stadt Zürich.

Dieses ehemalige Industriegebiet befindet sich bereits seit längerer Zeit im Umbruch. Die stillgelegten Fabrikareale, allen voran das Areal der Sihlpapier, sollen sich in ein neues lebendiges Quartier verwandeln. Um die Grundsätze für die zukünftige Gebietsentwicklung der Manegg zu erarbeiten, startete die Stadt Zürich im Jahre 2000 mit den Grundeigentümern eine kooperative Planung. In der Folge wurde die ehemalige Industriezone mit Zulassung von Handels- und Dienstleistungsnutzungen (IHD) abgelöst und die Manegg neu einer fünfgeschossigen Zentrumszone (Z5) mit Gestaltungsplanpflicht zugewiesen. Weil die Grundeigentümer das Gebiet nun konkret entwickeln wollen, erarbeiteten sie mit der Stadt Zürich den privaten Gestaltungsplan.

Die unterschiedliche zeitliche Verfügbarkeit der einzelnen Liegenschaften und die verschiedenen Entwicklungsabsichten der GrundeigentümerInnen im sehr grossen Planungsgebiet Manegg führten zu einem zweistufigen Gestaltungsplanverfahren. Die städtebauliche und architektonische Qualität in der Manegg wird somit schrittweise sichergestellt. Der vorliegende Gestaltungsplan bildet die erste Stufe und umfasst das ganze Gebiet Manegg. Er regelt für alle GrundeigentümerInnen verbindlich die wichtigsten bau- und planungsrechtlichen Eckwerte wie Ausnützung, Nutzungsarten, Gebäudehöhen, Freiflächen, Fahrtenzahl und Parkierung sowie die Vorgaben hinsichtlich Energie und Umwelt. Zu letzterem wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Diese ergab, dass auf Stufe Gestaltungsplan die Umweltschutzgesetzgebung in allen Belangen eingehalten wird.

In der Manegg dürfen mit dem Gestaltungsplan Manegg insgesamt 315 000 Quadratmeter Geschossnutzfläche realisiert werden, was in etwa der Zentrumszone Z5 entspricht. Es soll sich eine gemischte Nutzung entwickeln können. Wohnnutzung wird nicht zwingend vorgeschrieben. Wer Wohnungen realisiert, ist allerdings zu einem Mindestwohnanteil und zu besonders hoher Qualität verpflichtet. Publikumsintensive Nutzungen sind aufgrund der knappen Verkehrskapazitäten nur beschränkt möglich. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 25 Meter. In einigen Teilgebieten östlich der Allmendstrasse sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Häuser bis 40 Meter Höhe zugelassen. Ein Netz aus attraktiven Frei- und Erschliessungsräumen ordnet das Gebiet neu. Im Verbund mit der Allmendstrasse, die ebenfalls neu gestaltet wird, und der SZU-Bahnlinie gliedern sie das Gebiet in unterschiedliche Baufelder. Das ehemalige Spinnereigebäude ist unter Schutz gestellt, bleibt als geschichtlicher Zeuge der industriellen Vergangenheit erhalten und bildet zukünftig zusammen mit einem öffentlich zugänglichen Platz im Bereich der SZU-Haltestelle das neue Zentrum der Manegg.  

Detaillierte Festlegungen zur Bebauung werden auf der nächsten Stufe mit so genannten ergänzenden Gestaltungsplänen geregelt. Dies ist erst dann zweckmässig, wenn konkrete Projektabsichten seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer vorliegen.

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