Initiative Pro Patumbah-Park abgelehnt
Medienmitteilung
Der Stadtrat ist erfreut, dass die Stimmberechtigten der Empfehlung von Stadt- und Gemeinderat gefolgt sind und die Initiative «Pro Patumbah-Park» abgelehnt haben. Es ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung des privaten Wohnbaupro-jekts und der Öffnung des Parks.
8. Februar 2009
Das Begehren der Volksinitiative vernachlässigte die rechtlichen und faktischen Gegebenheiten. Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz und ist als Bauland ausgewiesen. Ein konkretes Überbauungsprojekt ist vom Stadtrat bereits bewilligt. Gegen diesen Entscheid ist jedoch noch eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Die beiden Vorinstanzen, die Baurekurskommission des Kantons Zürich und das Zürcher Verwaltungsgericht, haben aber in dieser Sache den Rekurs und die Beschwerde klar abgewiesen.
Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss die Bauherrschaft den Entscheid des Bundesgerichts abwarten. Zusammen mit der Wohnüberbauung und dem Dampfbad, die an die Ränder des Grundstücks zu liegen kommen, wird der Mittelteil des Parks, der seit über 80 Jahren unzugänglich war, restauriert und für die Bevölkerung geöffnet. Die Stadt übernimmt die Pflege des Parks, der eine Oase der Ruhe für die Quartierbevölkerung werden soll.
Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss die Bauherrschaft den Entscheid des Bundesgerichts abwarten. Zusammen mit der Wohnüberbauung und dem Dampfbad, die an die Ränder des Grundstücks zu liegen kommen, wird der Mittelteil des Parks, der seit über 80 Jahren unzugänglich war, restauriert und für die Bevölkerung geöffnet. Die Stadt übernimmt die Pflege des Parks, der eine Oase der Ruhe für die Quartierbevölkerung werden soll.